Wasser-Werke. 1639 scheid, koncessioniert bis bezw. 1928, 1938, 1943 und 1953. Sämtliche Städte haben das Recht, die Wasserversorgungsa unstalten während der V ertragsdauer käuflich zu erwerben, und zwar nach folgenden Grundsätzen: Als Kaufpreis für die Wasserwerke Gnesen und Tilsit ist zu zahlen die Hälfte des Bauwertes zuzügl. der Hälfte des zu 5 % kapitalisierten Nutzungswertes, aber mindestens im ersten Jahre der Bauwert zuzüglich 25 % desselben, in jedem ferneren Jahre 1 % weniger, sodass im 25. Jahre der Bauwert gezahlt werden muss. Vom 25. bis 30. Jahree beträgt der Kaufpreis 5 %, vom 30. bis 35. Jahre 12 %, vom 35. bis 38. Jahre 20 %, vom 38. bis 39. Jahre 25 % weniger vom Bauwert. Etwaige Erweiterungsbauten werden nach dem Bauwerte abzüglich einer Abschreib. von 2 % p. a. besonders erstattet. Der Erwerbspreis des Wasserwerks Lüdenscheid beträgt innerhalb des 1. Betriebsjahres 15 %, vom 2. bis 6. 25, innerhalb des 7. bis 10. 27½, innerhalb des 10. bis 20. 30 %, innerhalb des 20. bis 25. 33 % mehr als die Veranschlagssumme, zu der die Kosten für Erweiterungen hinzutreten. Vom 25. bis 70. Betriebsjahre wird der Kaufpreis ermittelt durch Kapitalisierung des aus dem Durchschnitt der 3 letzten Rechnungsjahre ermittelten Netto-Ertrages zu 5 %. Für das Wasserwerk Oeyn- hausen sind folgende Entschädigungen zu zahlen: 1) die Bausumme mit einem Auf- schlage von 20 %; 2) die seit der Festsetzung der Baurechnung für Verbesserungen und Erweiterungen aufgewandten Kosten; 3) die von der Betriebseröffnung an bis zur Übernahme durch mangelnde Rentabilität etwa entstandene Einbussen und Zins- verluste unter Berechnung eines Jahreszinssatzes von 4 % für das von der Stadt. dar- geliehene Kapital und von 5 % für das eigene Kapital des Unternehmers. Bei der Über- nahme nach Ablauf von zehn Jahren oder später werden für jedes weiter abgelaufene Jahr 2 % derjenigen Summe in Abzug gebracht, welche über das von der Stadt dar- geliehene Kapital hinaus aufgewendet worden ist. Sämtliche Wasserversorgungsanstalten gehen nach Ablauf der Koncessionsdauer unentgeltlich lasten- und schuldenfrei in den Besitz der betreffenden Städte über. 1898 erwarb die Ges. die Wasserwerke in Waren (Mecklenburg) und Weissenthurm (Rheinprovinz) für M. 322 200 bar und M. 22 800 in inzwischen getilgten Hypoth. auf das Weissenthurmer Werk. Die Anlage in Waren (koncessioniert bis 1948) kann von der Stadt gekauft werden, die in Weissenthurm (koncessioniert bis 1936 ist nach Ablauf der Koncession in betriebsfähigem Zustand samt allem Zubehör an die Stadt zu über- geben. – Die einzelnen Werke sind 1899 zur Vergrösserung der Wasserabgabe durch zweckmässige Erweiterungsbauten der Stadtrohrnetze, ein Wasserreservoir in Oeynhausen und eine Wasserstrahlsandwäsche in Tilsit weiter ausgedehnt; für 1900 stehen wieder Ausdehnungen der Stadtrohrnetze einzelner Werke bevor. Die Ges. betreibt ferner die elektrische Beleuchtungsanlage im Hauptpostamt zu Königsberg, welche von der Postverwaltung jederzeit gegen Erstattung des Anlage- kapitals nach Abzug einer Amortisationsquote von 3½ % für jedes abgelaufene Betriebs- jahr erworben werden kann; ist der Ankauf bis 1904 erfolgt, so wird der Vertrag bis zur Amortisation des Anlagekapitals unter weiterer Zugrundelegung einer Amorti- sationsquote von 3½ % jährlich verlängert und geht dann die ganze Anlage kostenfrei in das Eigentum der Postverwaltung über. Weiter hat die Ges. 1898 das „%% Recht der Röhrenlegung zum Zweck der Gas- und Wasserversorgung in Zehdenick (Brandenburg), Rheda-Wiedenbruck (Westf.), sowie der Wasserversorgung in Pyritz (Pommern), Ludwigslust (Mecklenburg), Uelzen (Hannover), Templin (Brandenburg), Dt.-Krone (Westpr.) u. Schneidemühl (Pos.) auf 50 Jahre erhalten. Die Städte haben das Recht, die Werke während der Vertragsdauer bezw. nach Ablauf derselben zu angemessenen Bedingungen käuflich zu erwerben. Das Wasserwerk in Uelzen und die Gasanstalt in Zehdenick sind im Jan. 1900, die Wasserwerke Lud- wigslust und Pyritz im März 1900 in Betrieb gekommen. Die Wasserwerke in Templin und Zehdenick werden zum Sommer 1900 mit der Wasserlieferung beginnen können. Die Ges. hat 1899 einen Vertrag zur Versorgung der Grossherzogl. Haupt- u. Residenz- stadt Neustrelitz mit Wasser auf 50 Jahre erworben; mit den Vorarbeiten, der Projek- tierung und dem Bau eines Wasserwerkes zur Erfüllung dieses Vertrages wird dem- nächst begonnen werden. Die Übernahme bezw. der Erwerb anderer Verträge steht bevor. In den neuen Verträgen ist eine kostenfreie Übergabe der Werke an die Städte nicht vorgesehen. Ein mit der Stadt Teltow abgeschlossener Wasserlieferungsvertrag ist verkauft worden. In Berlin betreibt die Ges. ein Installationsgeschäft für Gas-, Wasser- und Kanali- sationsanlagen, sie hat daselbst 1898 das Grundstück Charlottenstrasse 86 für M. 198 000 erworben und 1899 darauf ein Geschäftshaus errichtet. Ein solches wurde auch in Tilsit erbaut; in Oeynhausen und Waren wurden 1899 Geschäftshäuser erworben und in Benutzung genommen. — Die Ges. besitzt endlich einen Posten Aktien des Wasser- werkes zu Frankfurt a. 0. und des Gaswerks in Zabrze. Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien (Nr. 1–2000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 100 000, erhöht It. G.-V.-B. v. 7. Mai 1894 um M. 175 000, ferner lt. G.-V.-B. v. 6. April 1899 um M. 725 000 (auf M. 2 000 000) in 725 Aktien à M. 1000, div.-ber. für 1899 mit höchstens 4 %. angeboten M. 637 000 den Aktionären 2:1 vom 16.–30. Mai 1899 zu 115 %; bezogen wurden M. 605 000.