84 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Königs-Wusterhausen-Mittenwalde-Töpchiner Kleinbahn-Gesellschaft in Berlin, Jägerstrasse 10. Gegründet: Im Jahre 1894, eröffnet am 1. Nov. 1894. Letzte Statutenänd. vom 21. Sept. 1900. Zweck: Bau u. Betrieb der normalspurigen Nebenbahn ähnlichen Kleinbahn Königs-Wuster- hausen-Mittenwalde-Töpchin, Länge 22,95 km. Der Betrieb ist ab 1. April 1895 auf 10 Jahre an Baumeister J. Becker in Berlin ver- pachtet. Der Pächter ist verpflichtet, alljährlich: a) M. 33 750 zur Verteilung als 4½ % Div. auf die Aktien Lit. A, b) M. 6000 zur Deckung der Verwaltungsunkosten der Ges., ausser- dem das Gehalt des Betriebsdirektors, c) 5 % des Reingewinnes, mind. aber M. 1500 zum gesetzl. R.-F., d) M. 5000 zum Ern.-F., wenn aber von der Aufsichtsbehörde hierfür ein höherer Betrag gefordert wird, diese höhere Summe in viertelj. postnumerando fälligen Raten zu zahlen. Sobald die Brutto-Einnahmen der Bahn die Summe von M. 215 000 pro Jahr übersteigen, hat der Pächter neben der Erfüllung der vorerwähnten Leistungen drei Viertel des Mehrertrages an die Ges. zu zahlen. Erreichen in den ersten oder ferneren Jahren der Dauer des Pachtvertrages die Brutto-Einnahmen nicht die Höhe von M. 215 000 jährl., so fällt ihm in denjenigen späteren Jahren, in welchen diese Summe überschritten wird, der ganze Überschuss solange zu, bis die Ausfälle gedeckt sind. Wenn bei Ablauf des Betriebsvertrages diese Deckung noch nicht vollständig erfolgt ist, so fällt der Anspruch des Pächters ganz fort und die Ges. hat keine Verpflichtung an denselben. Nach dem Betriebsvertrage sind aus den Brutto-Einnahmen späterer Jahre event. an den Betriebsunternehmer nachzuzahlen: 1) aus 1894/95 M. 13 736.58, 2) aus 1895/96 M. 123 366.93, 3) aus 1896/97 M. 140 387.29, 4) aus 1897/98 M. 143 065.08, 5) aus 1898/99 M. 130 282.06, 6)1899/1900 M. 127 217.29, also in Sa. M. 678 054.35. Kapital: M. 1 500 000 in 750 Aktien Lit. A und 750 Aktien Lit. B à M. 1000. Erstere be- rechtigen zu 4½ % Vorzugsdividende. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: Juni-Sept. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Nach Dotierung des Reserve- und Erneuerungsfonds erhalten zunächst die Aktien Lit. A 4½ %, dann die Aktien Lit. B bis 4½ % Dividende, hierauf Tantiemen, Rest an beide Aktienarten gleichmässig, bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. März 1900: Aktiva: Bankguthaben 29 931, Effekten 35 176, Bahnanlage 1504 871, Kautionsdepotkto 45 000. – Passiva: A.-K. 1 500 000, R.-F. 6375, Ern.-F. 23 662, Kaution des Betriebspächters 45 000, Gewinn 39 942. Sa. M. 1 614 979. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. auf Effekten 2857, Gewinn 39 942. – Kredit: Vortrag a. 1898/99 5176, Zs. 2373, Betriebspachtung 35 250. Sa. M. 42 800. Gewinn-Verwendung: R.-F. 1500, Spec.-R.-F. 1000, Div. an Aktien A 33 750, Vortrag 3692. Dividenden 1895/96–1899/1900: Aktien Lit. A: 1½, 4½, 4½, 4½, 4½ %; Aktien Lit. B: ― 070 0. 0 ¾, Vorstand: Betriebs-Dir. Reg.-Baumeister Franz Reimherr, Stellv. Wilh. Gerberding. Aufsichtsrat: Vors. Architekt Mathias von Holst, Stellv. Bank-Dir. Stomps, Syndikus Wilh. Borgmann, Berlin; Bürgermeister Daur, Mittenwalde;: Oberstleutnant a. D. Herbst, Königs- Wusterhausen. Zahlstelle: Berlin, Jägerstr. 10: Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co., G. m. b. H. Krefelder Eisenbahn-Gesellschaft in Crefeld. Gegründet: Am 19. Juli 1880 als Akt.-Ges. Koncession vom 6. OÖkt. 1868 bezw. 23. Juli 1880 unbeschränkt. Letzte Statutenänd. vom 29. Juli 1899. Zweck: Vollendung des Baues und Betrieb der aus dem Fallissement der Crefeld-Kreis Kempener Industrie-Eisenbahn-Gesellschaft angekauften normalspurigen Eisenbahnen: a) von Süchteln über Oedt nach Kempen und von da kreisförmig über Hüls, Crefeld, St. Tönis und Vorst zurück nach Süchteln, mit Abzweigungen nach Viersen und Gref- rath, b) von Grefrath nach Strälen (noch nicht gebaut) und c) von Hüls nach Mörs mit Verbindungsgeleisen im Westen von Crefeld und Anschluss an die Staatsbahn in Crefeld, Kempen, Viersen, Grefrath u. Mörs (Gesamtlänge aller Linien 61,40 km). Die Bahn besitzt 12 Bahnhöfe u. 10 Haltestellen. Der Bau der Strecke Grefrath-Strälen kann erst dann gefordert werden, wenn der Reinertrag des Unternehmens 3 Jahre hintereinander 5 % des Anlagekapitals betragen hat und nach dem Ermessen der Regierung der Ausbau der Strecke Grefrath-Strälen durch die öffentlichen Interessen geboten scheint. Die Herstellung eines zweiten Geleises darf erst dann verlangt werden, wenn die Brutto-Einnahme im Durchschnitt dreier auf- einander folgenden Jahre mindestens M. 16 000 pro km beträgt. Die Ges. ist verpflichtet, auf staatliches Verlangen den Betrieb der Bahn einer an- schliessenden Eisenbahnverwaltung gegen eine jährl. Rente in Höhe des Durchschnitts- reinertrages der letzten 5 Jahre, mind. muss jedoch diese Rente 4½ % des Anlagekapitals betragen, zu überlassen. Ebenso kann der Staat verlangen, dass im Bedarfsfalle Vollbahn- betrieb eingeführt wird und die Ges. selbst entweder die dieserhalb nötigen Bauveränd. trägt und besorgt, oder aber den ganzen Betrieb einem anderen Unternehmer überlässt.