168 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. hydraulische Anlage; eine Hammerwerksanlage mit 7 Dampfhämmern mit zugehörigen Öfen; eine Ein- richtung für Masten- und Flaschenfabrikation; eine Eisen- und Metallgiesserei; eine Normalspurgeleise- anlage mit Wagen und Drehscheiben; eine das gesamte Werksterrain umfassende Schmalspurgeleise- anlage; Gasbeleuchtungs- und Wasseranlagen; eine Braunkohlengrube, welche mit den Kohlenverbrauchs- stellen des Werkes durch eine Geleiseanlage mit Lokomotivbetrieb verbunden ist. Rath besitzt: 11 grosse, nach den neuesten Erfahrungen eingerichtete Walzapparate und Strassen, nebst Kratz- bänken, Dampfhämmern, Öfen, Richtpressen und Adjustagemaschinen, sowie die dazu nötigen Dampf- miaschinen mit Centralkondensations- und Kesselanlage; eine hydraulische Anlage, eine Einrichtung für Mastenfabrikation, eine Röhrenschmiede, Teererei u. Beizerei; eine grosse Maschinenwerkstätte für Repara- turen und Neuanlagen; eine elektrische Centrale für Kraft und Licht; eine Normalspurgeleiseanlage mit Lokomotive, Wage und Drehscheibe; eine das gesamte Werksterrain umfassende Schmalspurgeleiseanlage. Die Ges. ist bei der 1897 gegründeten A.-G. Deutsche Röhrenwerke in Berlin und Rath, A.-K. M. 2 250000, mit der Hälfte beteiligt. (Div. 1899/1900: 4 %.) Herstellung (Süd-Wales) beteiligt (in der Bilanz vom 30. Juni 1900 mit M. 2 018 186 zu Buche stehend]. beschlossenen Herabsetzung des A.-K. (siehe unten) nur noch M. 25 000 000. Urspr. A.-K. M. 35 000 000, wovon M. 12 010 000 mit 120 % bar eingezahlt und M. 22 990 000 durch Einlagen aufgebracht wurden (siehe oben). In Gemässheit des mit den Patent-Inferenten Reinhard und Max Mannesmann geschlossenen Vertrages vom 2. Febr. 1893 wurden von denselben der Ges. 1000 Aktien (Nr. 34 001–35 000) zurückgegeben. Diese Aktien wurden vernichtet. Das Grundkapital bestand daher bis 1900 aus M. 34 000 000. Die von den G.-V. v. 9. Sept. 1893 und 10. Nov. 1894 auf Grund des Vertrages v. 2. Febr. 1893 beschlossenen weiteren Herabsetzungen des A.-K. um M. 8 100 000, welche durch Umwandlung von 10 125 Stück der den Patent-Inferenten bei der Gründung ge- währten Inh.-Aktien à M. 1000 in ebensoviele Nam.-Aktien à M. 200 bewirkt werden sollten, konnten nicht durchgeführt werden, weil die Gebr. Mannesmann die Heraus- gabe der 10 125 Stück Inh.-Aktien verweigerten. Die Ges. hatte daher Reinllard und Max Mannesmann auf Erfüllung des Vertrages vom 2. Febr. 1893 verklagt. Der hierüber angestrengte Prozess wurde seitens der Ges. in erster Instanz verloren und war in zweiter Instanz anhängig, als die G.-V. v. 12. Juni 1900 einen Vergleich genehmigte, welcher dahin ging, dass die Gebr. Mannesmann ausser den bereits zurückgegebenen M. 1 000 000 weitere M. 9 000 000 in Aktien zurückgaben und dagegen M. 2 000 000 in bar und M. 800 000 in 4½ % Oblig. der Ges. empfingen. Im Anschluss an die mit dem Ver- gleich zusammenhängende Herabsetzung des A.-K. wurde in Abänderung der G.-V.-B. V. 9. Sept. 1893 und 10. Nov. 1894 bestimmt, dass die Herabsetzung um M. 8 100 000 nicht durch Umwandlung von Inh.-Aktien à M. 1000 in Nam.-Aktien à M. 200, sondern durch Vernichtung von M. 8 100 000 der von Gebr. Mannesmann erworbenen Aktien à M. 1000 erfolgt. Mit der Vernichtung von weiteren M. 900 000 wurde dann das A.-K. auf M. 25 000000 herabgesetzt. Endlich wurden noch die Beschlüsse der G.-V. v. 9. Sept. 1893 u. 10. Jan. 1894 bestätigt, betreffend den Verzicht der Ges. auf alle Ansprüche an die Gebrüder Mannesmann aus der Gründung, und gleichzeitig denselben die Entlastung wegen ihrer Geschäftsführung erteilt. Anleihe: M. 4 800 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 9. Mai 1899, rückzahlbar zu 105 %, 2000 Stücke Lit. A (Nr. 1–2000) à M. 500, 2000 Lit. B (Nr. 2001–4000) à M. 1000, 500 Lit. C (Nr. 4001–4500) à M. 2000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank und durch Blanko-Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1903 binnen 25 Jahren durch Ausl. am 1. Okt. (zuerst 1902) auf 2. Jan. (zuerst 1903). Verstärkte oder Totalkünd. mit 6monat. Frist ab 1. Juli 1903 zulässig. Die Anleihe diente mit zur Deckung des Kauf- breises der Mannesmann Tube Werke in Landore; dieselbe ist hypothekarisch nicht ein- getragen, doch verpflichtet sich die Ges. keiner neuen Anleihe ein besseres Recht zu geben, auch bleibt der Höchstbetrag der auszugebenden Teilschuldverschreibungen auf M. § 000 000 beschränkt, wovon 1899/1900 M. 4 800 000 ausgegeben wurden, die weiteren M. 3 200 000 sollen später emittiert werden. Die Zs.-Scheine verjähren in 4 J., die Teilschuldverschreib. in 30 J. Kurs Ende 1899– 1900: 101, 99.70 %. Aufgelegt am 2. Sept. 15899 zu 101 %. Notiert in Berlin. Zahlst.: Berlin: Gesellschaftskasse, Deutsche Bank. Berliner Handels-Gesellschaft, von der Heydt & Co. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30.Juni. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann 4 % Div., vom Ubrigen Abschreib. auf das Patent-Amort.- und Licenz-Amort.-Kto; vom Rest 5 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Vergütung von zus. M. 50 000), Überrest Div. event. nach G.-V.-B. Bilanz am 30. Juni 1900: Aktiva: Generaldirektion: Grundstücks- u. Gebäudekto 101 174, Mobilien, Utensilien 1, Beteiligung bei Deutsche Röhren-Werke 1 125 000, do. bei British Mannesmann Tube Co. 2 018 186, Kapital-Herabsetzungskto 9 000 000, Effekten 271 ― Debitoren 2 919 575, Bankguthaben 2 234 009, Wechsel 2250, Kassa 7992; Remscheid: Grundstückskto 267 851, Gebäude 350 621, Maschinen 297 256, Öfen 7920, Geräte u. Werk- zeuge 174 915, allg. Anlagen 35 790, Neuanlagen 16 149, Patentanteilkto 40 000, Vorräte 611 201, Kassa 4405; Bous: Grundstückskto 332 925, Gebäude 770 715, Maschinen 818 995