52 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. in 157 Aktien der Ges. à M. 1000 und M. 180.58 bar erworbenen elektrischen Installations- geschäftes. Die Ges. besitzt das Elektricitätswerk Greifenhagen. Vertrag mit der Stadt Stettin: Durch einen zwischen dem Magistrat der Stadt Stettin und Ernst Kuhlo abgeschlossenen Vertrag, in dessen Rechte und Pflichten die Stettiner Elektricitätswerke eingetreten sind, sowie durch einen Novationsvertrag ist der Ges. die Erlaubnis zur Anlage von Stromleitungen und zur Lieferung elektrischen Stromes nach einem vom Magistrat genehmigten Tarif innerhalb eines bestimmten Gebietes, welches den grösseren Teil der Stadt auf dem linken Oderufer umfasst, sowie für den Strassen- zug über die Langebrücke, durch die grosse Lastadie und die Altdammerstrasse bis zur Grenze der Stadt, erteilt worden. Ein ausschliessliches Recht zu solcher Benutzung der Strassen in dem betreffenden Gebiete ist dadurch der Ges. nicht gewährt worden. Die Kabel müssen im wesentlichen unterirdisch gelegt werden. Der Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Stettin ist auf 30 Jahre, vom I. Jan. 1890 ab gerechnet, geschlossen. Erfolgt 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages von keiner Seite Kündigung, so gilt derselbe stillschweigend auf je weitere 2 Jahre verlängert. Nach Ablauf derselben ist der Magistrat berechtigt, die gesamten Anlagen zum Taxwerte zu erwerben: der Magistrat kann aber auch schon früher, jedoch nicht vor dem 1. Jan. 1900, die Übernahme der gesamten Anlagen bewirken, und zwar gegen Zahlung zum Taxwerte zuzüglich % für jedes Quartal, um welches die Übernahme früher als am 1. Jan. 1920 erfolgt, und hat die Kündigung von seiten des Magistrats dann 3 Monate vorher schriftlich zu erfolgen. – Die Ges. hat eine Abgabe von 10 % der Brutto-Einnahme aus der Strom- lieferung, den Lampengebühren, der Vermietung der Elektricitätsmesser, sowie 10 % der Einnahmen aus den Installationen zwischen Elektricitätsmesser und Lampen zu ent- richten. Ausserdem erhält der Magistrat 25 % von demjenigen Reinüberschusse, weleher nach Verteilung von 6 % Div. verbleiben wird. Die Ges. ist verpflichtet, behufs Verwendung für die notwendig werdenden Er- neuerungen bestehender Anlagen einen Ern.-F. zu bilden, welcher auf 20 % des in den Anlagen investierten Kapitals zu bringen und auf dieser Höhe zu erhalten ist. So- lange der Ern.-F. diese Höhe nicht erreicht hat, bezw. bis er auf dieselbe wieder ergänzt ist, sind zu demselben von den in dem oben erwähnten V ertrage fixierten Brutto- Einnahmen eines jeden Betriebsjahres 2 % abzuführen. Der Ern.-F. I, welcher in Wert- papieren bei der Kämmereikasse hinterlegt ist, geht nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses ohne Gegenleistung an die Stadt Stettin über. Ein neugebildeter Ern.-F. II verbleibt der freien Verfügung der Ges. Die Ges. ist verpflichtet, ihre Anlagen dauernd betriebsfähig zu erhalten und den Betrieb nicht ohne Genehmigung des Magistrats ein- zustellen, es sei denn, dass der Betrieb von Staats- oder Reichsbehörden untersagt würde, und die gegen ein solches Verbot gesetzlich zulässigen Mittel erfolglos blieben, oder dass Naturereignisse, Krieg oder Aufstand den Betrieb unmöglich machten. Verletzt die Ges. die in vorstehendem Absatz enthaltene V erpflichtung, so ist der Magistrat zum Rücktritt von diesem Vertrage berechtigt. Bis Ende 1901 hat die Ges. alle Maschinen, Apparate und Materialien von Siemens & Halske in Berlin zu beziehen. Betriebsangaben: Auf dem Grundstück Schulzenstr. 21 in Stettin befindet sich die Central- anlage mit 9 Dampfkesseln, 6 Dampfmaschinen von zusammen 2850 PS., 10 Dynamos und einer Accumulatorenbatterie; Poelitzerstr. 97 befindet sich die Wohnung des Direktors und eine Accumulatorenbatterie zur Stromversorgung des nördlichen Stadt- teils; in Falkenwalderstr. 95 ist eine Accumulatorenseitenstation (das Grundstück ist sonst als Restaurant verpachtet), desgl. Galgwiese Nr. 35; angekauft ist neuerdings zur Anlage einer zweiten Centrale das Grundstück Logengartenstr. 1 in der Unterwiek. Der Bau dieser Centrale soll spät. bis Herbst 1903 beendet sein. Die jetzt 110 Volt betragende Gebrauchsspannung soll auf 220 Volt erhöht werden. Im Betriebe am 30./6. 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 Glühlampen 6 742 8 390 10 171. 13 422 18 910 24 133 32 211 36 935 Bogenlampen .. 301 397 512 672 830 133%% . Meferes 16 29 36 66 85 116 143 180 Kabellänge . . m – 44 348 59 084 81 047 113 773 131 403. 161 153 178 152 Kapital: M. 4 000 000 in 4000 Aktien (Nr. 1–4000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 200 000, erhöht 1892 um M. 300 000, lt. G.-V.-B. vom 22. Dez. 1894 um M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000, den Aktionären 22. März bis 5. April 1895 angeboten, lt. G.-V.-B. v. 17. Mai 1897 um M. 500 000 in 500 ab 1. Juli 1897 div.-ber. Aktien à M. 1000, den Aktionären 16.–25. Juni 1897 zu 125 % angeboten, und zur Erweiterung der Anlagen um noch M. 500 000 lt. G.-V.-B. vom 24. Sept. 1898 in 500 ab 1. Jan. 1899 div.-ber. Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 5: 1 vom 18.–26. Nov. 1898 zu 130 %; fernere Erhöhung des A.-K. zwecks Erweiterung der Anlagen lt. G.-V.-B. v. 11. Mai 1900 um M. 1 000 000 (auf M. 4 000 000) in 1000 neuen Aktien mit halber Div.-Ber. für 1900/1901, ab 1. Juli 1901 voll div.-ber.; diese neuen Aktien wurden von einem Konsortium zu 120 % übernommen und den Aktionären 321 vom 1.–16. Juni 1900 zu 125 % angeboten, einzuzahlen 50 % und das Aufgeld bei der Zeichnung, restliche 50 % am 15. Dez. 1900. Zur Erhöhung des A.-K. ist Genehmigung des Stettiner Magistrats erforderlich. ―――