―――― Noten-Banken. Ausser der Reichsbank hatten am 1./1. 1901 im Deutschen Reiche nur noch 7 Aktien- banken das Recht zur N otenausgabe, und zwar: die Frankfurter Bank, die Bayerische Noten- biank in München, die Sächsische Bank in Dresden, die Württembergische Notenbank ir Stuttgart, die Badische Bank in Mannheim, die Bank für Süddeutschland in Darmstadt und die Braunschweigische Bank. Sämtlichen 7 Banken steht ein nicht gedeckter steuerfreier Notenumlauf von M. 91 600 000 zu, sodass sich der gesamte ungedeckte Notenumlauf inkl. Reichsbank ab 1./1. 1901 auf die in der Reichsbanknovelle vom 7./6. 1899 angegebene Summe Vvon M. 541 600 000 beläuft; bis 31./12. 1900 auf M. 385 000 000. (Siehe unten Reichsbank.) Ausserdem ist die Landständische Bank des Kgl. sächs. Markgraftums Oberlausitz in Bautzen berechtigt, bis M. 3 000 000 Noten auszugeben. „ Seit Erlass des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875 banken auf das Notenemissionsrecht verzichtet: Die Ritterschaftliche Privatbank in Pommern, die Städtische B Hhank des Berliner Kassen Vereins, die Kölnische Privatbank, die Magdeburger Privatbank, dite Danziger Privat-Aktienbank, die Provinzial-Aktienbank des Grossherzogtums Posen, die Communalständische Bank für die Preussische Oberlausitz, die Hannoversche Bank, die Landgräfliche Hessische concessionirte Bank, die Leipziger Bank, der Leipziger Kassen- verein, die Chemnitzer Stadtbank, die Rostocker Bank, die Weimarische Bank, die Olden- burgische Landesbank, die Mitteldeutsche Creditbank in Meiningen, die Privatbank zu Gotha, daie Anhalt-Dessauische Landesbank, die Thüringische Bank in Sondershausen, die Geraer Bank, die Niedersächsische Bank, die Lübecker Privatbank, die Commerzbank in Lübec uund die Bremer Bank. Auch die Frankfurter Bank (siehe Seite 13) verzichtete lt. Beschluss der G.-V. vom 26./3. 1901 auf das N otenprivileg und giebt seitdem keine Noten mehr aus. Da es sich hier noch um die Rechnungslegung des Jahres 1900 handelt, so führt di HKaedaktion dieses Handbuches die Frankfurter Bank noch unter den Notenbanken an. haben folgende Privat-Noten- ank in Breslau, die KReichsbank in Berlin, Jägerstrasse 34/36. Hauptsitz; In Berlin. Im ganzen Deutschen Reiche sind 17 Reichsbankhauptstellen, 61 Reichs- bankstellen, 254 Reichsbanknebenstellen und 14 Reichsbank-Warendepots errichtet (insgesamt 343), worüber ein Verzeichnis unten abgedruckt ist. Die Zahl der sämtlichen Beamten am 30. Dez. 1900 betrug 2322. Die Reichsbank kann im juristischen Sinne nicht als A.-G. gelten und ist den Be- Stimmungen des Handelsgesetzbuches betr. Eintragung in das i Fos deren rechtlichen Folgen, sowie des Aktiengesetzes vom 18. Juli 1884 nicht unterworfen, Erric tet: Durch Bankgesetz vom 14. März 1875, das Statut vom Kaiser bestätigt am AZ. Mai 1875. Der Reichstag vom 28. April 1899 beschloss die Abänderung des Bank- gesetzes. Gesetz vom 7. Juni 1899. Jabre 1765 wurde die „Königl. Giro- und Lehnbank in Berlin“ gegründet, aus welcher durch Bankordnung vom 5. Okt. 1846 die „Preussische Banké hervorging. Diese ist bei Begründung der Reichsbank vom Deutschen Reiche erworben worden. Übernommen wurden die Gebäude der Preussischen Bank für M. 12 751 012.85 und den aktionären der Preussischen Bank der Umtausch ihrer Aktien gegen solche der Reichs- bank gewährt. Dite Reichsbank steht unter Aufsicht und Leitung des Reiches, das aber nicht für re Geschäfte haftet. Die Leitung steht dem Reichskanzler event. einem vom Kaiser dazu besonders ernannten Stellv. und unter ihm dem Reichsbank-Direktorium zu. Die Hndbucb der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1901/1902. I. 1