Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 81 Hypotheken- und Kommunal-Banken. stücke im Königreich Sachsen, die vorwiegend zum Betriebe der Landwirtschaft dienen, bis zu (städtische höchstens bis zu 60 %) des Wertes beliehen werden. Theater und Waldungen sind von der Beleihung ausgeschlossen; unter Waldungen werden hierbei nur solche gemeint, die ein selbständiges Beleihungsobjekt bilden würden, nicht solche, welche sich als Bestandteil eines zu verpfändenden Landgutes darstellen. Bauländereien und Baustellen. sowie gewerbliche Anlagen, insbesondere Fabriken, Brauereien, Ziegeleien, Vergnügungsetablissements dürfen nicht über die Hälfte des Wertes beliehen werden, auch hat sich die Beleihung von Bauländereien und Baustellen jedenfalls innerhalb der Hälfte des Kaufs- und Übernahmepreises des Darlehnsnehmers zu halten. Die Beleihung von Neubauten, die noch nicht fertiggestellt sind, unterliegen den gleichen Beschränkungen, wie die Beleihung von Bauländereien und Baustellen. Die Wertermittelung erfolgt nach einer von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung. Bei der Abschätzung gewerb- licher Anlagen ist nur der von der jeweiligen Benutzungsart unabhängige dauernde Wert zu berücksichtigen. In gleicher Weise gelten für die hypothekarischen Darlehen und für die Darlehen an Kleinbahnunternehmungen die dafür besonders aufgestellten, von der Aufsichtsbehörde genehmigten Grundzüge. Die Hypothekendarlehen, welche die Ges. gewährt, sind entweder a) unkündbar, d. h. durch Annuitäten, oder b) kündbar, d. h. in ungetrennter Summe, bezw. in Raten rückzahlbar. Kommunal-Obligationen darf die Bank nur nach vorgängiger Zustimmung des Regierungskommissars ausgeben. Am 31./12. 1900 waren insgesamt M. 57 693 000 Pfandbriefe, u. zwar M. 43 436 200 zu 3½ %, M. 14 256 800 zu 4 % in Umlauf, wogegen der zur Deckung dienende Hypo. thekenstand M. 61 712 952 betrug. Den bereits früher emittierten Pfandbriefen Serie I–III ist mit Allerhöchster Ge. nehmigung (auch aufrecht erhalten durch das Gesetz v. 22. Dez. 1899) die Mündelsicher- heit verliehen. Die Pfandbriefe werden seitens der Reichsbank in I. Klasse und seitens der Kgl. Sächs. Lotterie-Darlehnskasse in Leipzig zu 90 % ihres Kurswertes beliehen. Die Städtischen Collegien in Dresden haben die von der Anstalt ausgegebenen Inh.-Papiere unter diejenigen Werte, in welchen Sparkassengelder angelegt werden dürfen, auf. genommen und sie auch als Kautionen für zulässig erklärt. 3½ % Hypotheken-Pfandbriefe: Serie I M. 30 000 000; Stücke à M. Lit. A 5000, B 2000, 0ÖC 1000, D 500, E 200, F 100. Zinsen 1./4. und 1./10. Tilgung zu pari nicht vor 1906; dann mit mindestens ½ % m. Zs. in längstens 60 Jahren vom 1./10. 1906 ab. (Kann ab 1./10. 1906 auch beliebig verstärkt werden.) Ende 1900 in Umlauf M. 26 709 600, Kurs Ende 1896–1900: In Berlin: 101.60, 101.40, 100, 94, 90 %. Aufgelegt daselbst 9. April 1896 zu 101.50 %. – In Frankfurt a. M.: 101.60, 101.40, 100, 94, 90 %. Aufgelegt daselbst am 18. Juni 1896 zu 101.50 %. – Auch notiert in Dresden und Leipzig. 3½ % Hypotheken-Pfandbriefe: Serie II M. 45 000 000 von 1897 und 1898 (soll auf M. 20 000 000 beschränkt bleiben); Stücke à M. Lit. A 5000, B 2000, C 1000, D 500, E 200, F 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu pari nicht vor 1908 mit mind. ½ %, m. Zs. in längsten 60 Jahren vom 2./1. 1908 ab. (Kann vom 2./1. 1908 ab verstärkt oder total gekündigt werden.) Ende 1900 in Umlauf M. 16 726 200. Aufgelegt in Berlin im Juli 189/ Erster Kurs am 16. Juli 1897: 101.60 %. Kurs Ende 1897–1900: In Berlin: 101.60, 100.50, 94.50, 90 %. – In Frankfurt a. M.: 101.60, 100.50, 94.50, 90 %. Eingeführt daselbst am 12. Juli 1897 zu 101.60 %. –— Auch notiert in Dresden und Leipzig. 4 % Hypotheken-Pfandbriefe: Serie III M. 30 000 000 von 1899. (Soll auf M. 10 000 000 beschränkt bleiben.) Stücke à M. Lit. A 5000, B 2000, C 1000, D 500, E 300, T 100; zerfallend in 60 Abteilungen von je M. 500 000, Nr. 1–60. Zs. 2./1. u. 1./7. Die Pfandbr. sind vor 1909 nicht rückzahlbar bezw. nicht kündbar. Eine Ausl. einzelner Pfandbr. findet nicht statt. Die Pfandbr. Serie III werden ohne vorherige Kündigung am 2. Jan. 1965 fällig. Die Bodencreditanstalt ist jedoch vom 2. Jan. 1909 ab berechtigt, die An. leihe ganz oder einzelne Abteilungen derselben mit halbj. an die Zinstermine gebundener Frist zur Rückzahlung zu kündigen. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert und im Wege der Kündigung ganzer Abteilungen, und zwar werden die zur Kündigung ge langenden Abteilungen durch das Los bestimmt. In Umlauf Ende 1900: M. 7 800 700. Aufgelegt in Dresden und Leipzig am 15. Juni 1899 zu 101.75. Zugelassen in Berlin Ende Juni 1899; erster Kurs daselbst am 1. Juli 1899: 102.50 %. Kurs Ende 18991900. In Berlin: 102.50, 100 %. – In Dresden: 102.50, 100 %. – In Leipzig: 102.50, 00 4 % Hypotheken-Pfandbriefe: Serie IV M. 30 000 000 von 1900; Stücke à M. Lit. 5000, B 2000, C 1000, D 500, E 200, F 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Eine Ausl. oder Kündiem zur Rückzahlung vor 1910 darf nicht stattfinden. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Kurs Ende 1900, In Berlin: 99.50 %. Aufgelegt am 5. April 1900 zu 100 %. Notiert in Berlin, Dresden und Leipzig. – Eingeführt in Berlin im Juni 1900. 163 3½ % Hypotheken-Pfandbriefe: Serie V M. 30 000 000 von 1900; Stücke à M. Li 5000, B 2000, C 1000, D 500, E 200, F 100. Zs. 1./4. u. 1./10. Eine Ausl. oder Kündigun zur Rückzahlung vor 1910 darf nicht stattfinden. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Zugelasen April 1900 in Dresden und Leipzig. Kurs Ende 1900: In Dresden: 91 %. In Leipzig: 91%,