Hypotheken- und Kommunal-Banken. 289 ufsichtsrat: (Mind. 7, höchstens 20) Vors. Gen.-Konsul J. F. Ruederer, Stellv. Justizrat Th. Riegel, Komm.-Rat Jos. Rathgeber, Komm.-Rat M. P. Kirchdörfer, Komm.-Rat Jacob Poelt, Bankier Albert Schulmann, Kgl. Kämmerer Eman. Freih. von Perfall, München. Zahlstellen: Eigene Kassen; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Berlin: Rob. Warschauer & Co., Nationalbank für Deutschland; Nürnberg: Kgl. Bank in Nürnberg und deren sämtliche Filialen.* Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank in München mit Zweigniederlassung in Landshut. Generalagenturen der Versicherungsabteilung in allen grösseren Landes- u. Provinzhauptstädten u. Subdirektion der Versicherungsanstalten in Berlin, Kochstrasse 53, sowie Vertretungen der Versicherungsanstalten in Holland, Diänemark, Schweden, Norwegen, Italien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Gegründet: Am 1. Juli 1834 bezw. 15. Juni 1835. Letzte Statutenänd. vom 18. Dez. 1899. Zweck: Die Anstalt zerfällt in Hypothekenbank, Wechselbank und Versicherungsbank und steht unter königl. bayerischer Staats-Oberaufsicht. Die Hypothekenbank (Hypotheken-Abteilung) gewährt gegen hyp. Sicherheit an erster Stelle Darlehen innerhalb des Deutschen Reiches a) ohne annuitätenweise Ells regelmässig 10 Jahre fest, sodann aber nur an den Zinsterminen auf Grund 9 monatiger, beiderseits freistehender Kündigung rückzahlbar; b) annuitätenweise tilgbar, regelmässig unkündbar seitens der Bank und halbjährig kündbar seitens der Schuldner bis zur Hälfte des von der Dir. ermittelten Wertes der Pfandobjekte. Die Darlehen werden gewährt entweder in Pfandbr., zum Nennwerte gerechnet, oder in Geld unter Abzug einer von Fall zu Fall zu vereinbarenden Abschlussprovision. Belehnbar sind alle Gattungen des Immobiliarbesitzes, soweit dieselben entweder einen sicheren, nachhaltigen Ertrag gewähren oder einen leicht realisierbaren Verkaufswert besitzen. Ausgeschlossen von der Beleihung sind z. Z. auf Grund von § 2 des Reglements vom Jahre 1899 Bergwerke, Steinbrüche und Torfstiche. Die Wertsermittelung erfolgt auf Grund der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung über Wertsermittelung. (Siehe auch unten bei Pfandbriefe.) Die Wechselbank (kaufmännische Abteilung) ist befugt zum Betriebe aller Bank- und Finanzgeschäfte (mit Ausschluss der Zeit-, Prämien- und Warengeschäfte für eigene Rechnung, für fremde Rechnung nur dann, wenn damit keine Kreditgewährung ver- bunden ist); sie betreibt insbesondere das Diskonto-, Effekten-, Acceptations-, Konto- korrent-, Kredit- und Lombardgeschäft. — Wertpapiere jeder Art werden von ihr in Verwahrung und Verwaltung als voffeno Depots“ genommen. Verlosbare Papiere der Deponenten werden auf Antrag gegen Kursverlust versichert. Auch „geschlossene Depots“ werden zur Aufbewahrung übernommen, ebenso werden eiserne Schrankfächer (SSafes) dem Publikum mietweise überlassen. Die Versicherungsbank übernimmt: a) Lebens-, Militärdienstkosten-, Studien- kosten-, Aussteuer-, Kautions- und Leibrentenversicherungen aller Art zu äusserst liberalen Versicherungsbedingungen im Sinne der Unanfechtbarkeit und Unverfallbarkeit der Versicherungen, mit und ohne Gewinnbeteiligung. In 1898 wurde die Mark-(Volks.) versicherung eingeführt. Die Anstalt garantiert ihre desfallsigen Haftungen mit dem ganzen Bankvermögen. R.-F. Ende 1900: M. 58 300000. Versicherungsbestand Ende 1900: M. 143 870657 Versicherungssumme und M. 2 388 952 Leibrente aus einem Einlagekapital von M. 26270 000; 5) Unfall- und Haftpflichtversicherungen verschiedener Arten mit besonders niedrigen rümiensätzen und coulanten Bedingungen: Allgemeine Einzel-Unfallversicherung; Relse-nfallversicherung; Einzel-Haftpflichtversicherung; Betriebs-Haftpflichtversiche- rung; diese Versicherungszweige wurden anfangs 1897 in Betrieb genommen und sind ausser mit den laufenden Prämieneinnahmen, den zu bildenden Prämienreserven und berträgen mit M. 3 000 000 aus dem bar einbez. Bankfonds garantiert. Versichert waren Ende 1900; M. 57 548 762 auf den Todesfall, M. 114 087 057 auf den Invaliditätsfall und 41 582 für Tagesrente in Unfall und M. 247 519 000 Höchstschadensumme in Haft- bflichtversicherung; o) die Versicherung gegen Feuersgefahr mit festen Prämien und garantiert diesen Geschäftszweig: 1) mit 3 000 000 Gulden oder M. 5 142 857 aus dem bar eingezahlten Bankfonds; 2) mit 1 000 000 Gulden oder Mark 1 714 285 komplett vorhandenem eservefonds; 3) mit den Prämienzurückstellungen und Specialreserve (Ende 1900: 3 2 912 131); 4) mit der laufenden Prämieneinnahme. Versichert waren Ende 1900: 3 857 248 538; gezahlt wurden M. 5 060 670 Brandentschädigungen ausschliesslich des der Rückversicherungs-Gesellschaften. f0. : M. 44 285 714.30 und zwar M. 34 285 714.30 in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à fl. 500 %0 and M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 40 00150 000) à M. 1000. Urepr- fl. 10 000 000, erhöht 1851 auf fl. 20 000 000, 1893 um M. 5 000 000, weitere Erhöhung G.V. B. vom 7. März 1898 um M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000, angeboten den andbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1901/1902. I. 19