„ ... qꝗꝗꝗ... . ― Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 AkRtie =.. 7 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen Ste 583 Die Ges. erwarb von Siemens & Halske in Berlin verschiedene Strassenbahn- koncessionen in den Kreisen Bochum und Gelsenkirchen auf 33 Jahre, in Königssteele 40 Jahre, sowie Pachtrecht an der Strassenbahn Bochum-Herne ab 1. Jan. 1896. Die Bahnen durchziehen die Städte Bochum und Gelsenkirchen und verbinden sie mit Schalke, Wattenscheid, Wanne, Herne, Steele, Laer, Weitmar, Bismarck u. Spillen- burg, Königssteele. Länge der bis Ende 1900 eröffneten Linien rund 56 km mit 61.3 km Geleislänge. Die Fahrgelder-Einnahme betrug 1898–1900: M. rund 1 165 000, 1 360 000, 1440 481. Beförderte Personen 1898–1900: ?, 8 801 577, 9 325 628. Weitere Ausdehnung des Unternehmens ist geplant, so sind bereits die Koncessionen (teils 40jährig, teils 60jährig) für folg. neue Linien erteilt: 1) Laer-Werne rot. 5 km; — 2) Weitmar-Linden-Hattingen rot. 7 km; – 3) Gelsenkirchen-Weidenstrasse rot. 1 kKm, 4) Bismarck-Buer-Horst rot. 11,5 km; —— 5) Laer-Witten rot. 4 km; – 6) Linden-Dahl- hausen rot. 1,5 Kkm; — 7) Engelsburg-Weitmar-Stiepel rot. 8,.5 km; — 8) Spillenburg- Rellinghausen rot. 2,5 km, in Sa. ca. 42 km. Der Bau der oben unter 1–4 und 6 auf- geführten Linien wird im Sommer 1901 beendet; die übrigen Linien dürften voraus- sichtlich sämtlich im Jahre 1901 in Betrieb genommen werden. Der Wagenpark besteht aus 126 Motor- u. 75 Anhängewagen. Kraftstationen in Bochum, Gelsenkirchen, Weitmar und Buer. Wegen des Erwerbs weiterer Koncessionen schweben Verhandlungen. Beim Ablauf der Koncessionen geht ein Teil der auf den Betrieb der elektrischen Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- unedg Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für die Unterhaftung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzial- strassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Die Firma Siemens & Halske A. G. hat eine Div.-Garantie von 6 % für das neue und das alte Netz solange übernommen, bis das Gesamtunternehmen drei hintereinandern folgende Jahre 6 % Div. erbracht hat. Den Bau der Anlagen führten Siemens & Halske gegen Erstattung der Selbstkosten mit einem Zuschlage von 10 % aus. Siemens & Halske übernahmen auch den Betrieb, und zwar für 1896 für Rechnung der Ges., ab 1897 für eigene Rechnung gegen Zahlung einer Jahrespacht von 6 % des A.-K. und Übernahme der Generalunkosten der Ges. bis zur Höhe von M. 15 000, der sämtlichen Steuern der Ges., der festen Abgaben an Berechtigte, der Gewinnbeteiligungen der Gemeinden, der statut. und vertragsm. Tantiemen, einer Rücklage zur Tilg. des A.-K. von jährl. M. 1657 für je M. 100 000 des Anlage- kapitals, einer Rücklage in den Ern.-F. von jährl. M. 1600 für je M. 100 000 des Anlage- kapitals und der bei Verteilung einer 6 % Div. erforderlichen Rücklagen in den gesetz- lichen R.-F. Von dem Überschusse aus den Betriebseinnahmen nach Bestreitung obiger Ausgaben und nach Zahlung einer Div. von 6 % werden zunächst 25 % zur Rück- erstattung etwaiger Verluste der Pächterin aus den Vorjahren nebst 4 % Zs. verwendet; vom Rest erhielt die Ges. bisher zwei Drittel, die Pächterin ein Drittel. Die Ges. be- schloss 1899, den Vertrag mit Siemens & Halske auf weitere 4 Jahre, also bis zum 31. Dez. 1905, und auf die neuen Linien der Ges. auszudehnen, wogegen die Gewinn- beteiligung der genannten Firma von 33 % auf 20 % ermässigt wird und die Be- rechnung derselben erst von demjenigen Überschusse stattfinden soll, welcher sich nach Verteilung einer Div. von 7 %, statt wie bisher nach einer 6 %igen Verzinsung des jeweilig verwendeten Baukapitals ergiebt. Dieser neue Vertrag trat teils mit Rück- wirkung ab 1. Jan. 1898, teils ab 1. Jan. 1900 in Kraft. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 18. Dez. 1899 um M. 5 000 000 (auf M. 10 000 000) in 5000 Aktien E V. 1000, begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- und alle „ .. zu tragen hatten), angeboten den Aktionären 22. Jan. bis 3. Febr. 1900 zu %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld, sowie der halbe Schlussscheinstempel bei der restliche 75 % wurden spätestens zum 1. Dez. 1900 einberufen; auf 1 alte Aktie 3 el 1 neue. Die neuen Aktien erhalten für 1900: 6 % Bau-Zs. p. r. der eingezahlten eträge und sind ab 1. Jan. 1901 voll div.-ber.