7 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 62 1 Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. und Rücklagen, vertragsm. Tant. an Vorst.; hierauf 4 % Div., vom Ubrigen 12 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Bahnbaukto 119 086, Stromzuführung 26 752, Inventar 1061, Kautionskto 23 847, Debitoren 604, Bankguthaben 860 357, Kassa 357. — Passiva: A.-K. 1000 000, Kreditoren 28 057, Gewinn 4009. Sa. M. 1 032 066. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Verwalt.-Kosten 22 424, Steuern u. Abgaben 5, Arbeiterversich. 14, Inventarabschreib. 118, Überschuss 4009 (davon R.-F. 200, Amort.-F. 2500, Vortrag 1308). – Kredit: Betriebsführung 553, Zs. 26 017. Sa. M. 26 571. Dividende 1900: 0 % (Baujahr). Prokurist: Ernst Kloz. Direktion: Seeoffizier a. D. Otto Credner. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Friedrich Jay, Leipzig; Stellv. Reg.-Baumeister a. D. Rud. Menckhoff, Berlin; Rechtsanwalt Dr. Ernst Weniger, Karl Beckmann, Buchhändler Dr. phil. Jos. Petersmann, Leipzig. Leipziger Elektrische Strassenbahn in Leipzig. Gegründet: Am 3. April 1895. Letzte Statutenänd. v. 30. April 1900. Betriebseröffnung der ersten Linie am 20. Mai 1896, die übrigen successive bis Ende 1897. Zweck: Bau, Ausrüstung, Erwerb u. Betrieb elektr. Strassenbahnen u. Bahnen unterster Orl- nung in u. um Leipzig. Die Ges. hat bei der Errichtung die Rechte aus den Verträgen erworben, welche die Allg. Elektr.-Ges. in Berlin und der Hauptmann a. D. Lehfeld in Leipzig unterm 28. Febr. 1895 mit dem Rate der Stadt Leipzig und unterm 20., 28. und 29. März 1895 mit den Gemeinderäten zu Grosszschocher, Mockau und Schönefeld mit Genehm. des Minist. des Innern vom 12. Okt. 1894 bezw. 9. März 1895 geschlossen haben, und ist gleichzeitig in alle aus jenen Verträgen den urspr. Koncessionären obliegende Verpflichtungen eingetreten. Der Bau der Gesamtanlage ist durch die Allg. Elektricitäts-Ges. in Berlin erfolgt. Auch fast alle Erweiterungsstrecken sind von derselben Ges. gebaut worden. Betriebslinien: Eutritzsch-Berliner Bahnhof- Grosszschocher, Möckern-Gohlis- Volkmarsdorf-Paunsdorf, Gohlis-Stötteritz, Schönefeld-Neustadt-Kleinzschocher, Mockau- Bayer. Bahnhof-Elisenstrasse, Schönefeld- Stötteritz. Gesamtlänge 86,21 km, Betriebs- länge 65,75 km. Besitzstand Ende 1900: 130 Motorwagen, 50 Anhängewagen etc. Befördert wurden 1896–1900: 5 384 476, 11 341 380, 14 914 916, 17 763 102. 19 121 895 Personen; Einnahmen 1896–1900: M. 521 490, 1 031 131, 1 324 069, 1 563 518, 1 679 225. An Immobilien gehören der Ges. das Depot-Grundstück Wittenbergerstrasse, sowie das Kraftstationsgrundstück Ecke Kurprinzstrasse bezw. Brüderstrasse, ferner je 1 Depot- Grundstück in L.-Lindenau und Stötteritz und ein Hausgrundstück in Leipzig, Kurprinz- strasse Nr. 20. Koncession: Dauer 40 Jahre vom Beginn des Betriebes ab; endet sowohl für die urspr. als auch für die später errichteten und noch zu errichtenden Linien mit Ablauf dieses Termins. Es geht dann die gesamte Anlage in das Eigentum der Stadt über, mit Aus- nahme: a) der Grundstücke mit Gebäuden und den in denselben befindl. maschinellen Einrichtungen sowie allem sonstigen Zubehör; b) der in den letzten fünf Jahren neu beschafften Motorwagen. Die Stadt ist aber berechtigt, die Grundstücke und Gebäude und die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen zur Taxe zu übernehmen. Ausserdem ist die Stadt befugt, die gesamten Anlagen nach Ablauf von 20, 25, 30 bezw. 35 Jahren nach Iaxwert zu erwerben. In diesem Falle hat die Stadt die vorher sub a gedachten Grund- stücke, Gebäude, sowie die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen jeden- falls zur vollen Taxe zu übernehmen. Für die übrigen Anlagen zahlt die Stadt bei dem Erwerbe nach 20 jähr. Betriebe den vollen Taxwert, nach 25jähr. , nach 30jähr. ½, nach 35jähr. ¼ des Taxwertes. Ausserdem hat sie noch ein Vielfaches des Reingewinnes, der nach dem Durchschnitts- Ergebnis der letzten fünf Jahre vor der Überlassung zu ermitteln ist, zu zahlen, und zwar wenn die Überlassung der Anlage stattfindet: nach 20jähr. Betriebe den 13 fachen Betrag nach 25jähr. den 10 /fachen Betrag, nach 30jähr. den Sfachen Betrag, nach 35jähr. den 4¼ fachen Betrag des Reingewinnes, als welcher der Überschuss der Betriebs- Einnahmen über die Betriebs-Ausgaben abzügl. 4½ % Zs. des Einlage-Kapitals einschl. der Abschreib. und Schuld-Zs. anzusehen ist. Ausserdem erlöschen die Rechte des Unternehmers, wenn derselbe den Betrieb ganz oder auch nur einzelner Teile ohne Genehm. der Stadt einstellt, oder wenn derselbe Verpflichtungen trotz schriftlichen Erinnerns nicht innerhalb der zu stellenden rist nachkommt, oder wenn die zum Betriebe erforderlichen Mittel durch Beschlagnahme . sonstwie ihrer Bestimmung entzogen werden, oder endlich, wenn seitens des Ministeriums dem Rate die Zurücknahme der erteilten Genehm. aufgegeben wird. rklärt in einem dieser Fälle der Rat das Erlöschen der Koncession, so kann er sich in