Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. zwar durch Zusammenlegung von je 2 der vorhandenen 34 725 St.-Aktien zu 1 Aktie und durch Vernichtung 1 überschiessenden St.-Aktie, dagegen die sämtlichen bisher den briv. Aktien eingeräumten Privilegien aufzuheben, sodass alle Aktien fortan gleiche Rechte haben. Frist zur Einreichung 10./1.–11./4. 1901, und zwar hatten sowohl die In. haber der St.-Aktien als die der priv. Aktien dieselben nebst den dazu gehörigen noch nicht fälligen Div.-Scheinen und Talons einschl. der Div.-Scheine für das Geschäftsjahr 1900 zur Abstempelung und zur Empfangnahme neuer Div.-Schein-Bogen einzureichen. Diejenigen St.-Aktien, welche innerhalb genannter Frist nicht eingereicht bezw. die- jenigen einzelnen oder überschiessenden einzelnen St.-Aktien, welche der Ges. nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, werden für kraftlos erklärt. Auf diese Aufforderung hin sind 32 109 St.-Aktien eingegangen. Von denselben ist die eine Hälfte vernichtet worden, während die andere Hältte mit neuer, über der alten gelöschten stehenden Nummer und mit dem Stempelaufdruck: „Neue Dividendenscheine für die Geschäftsjahre 1900–1909 nebst Erneuerungsschein ausgegeben“ versehen und mit neuen Div.-Schein-Bogen den Einreichern zurückgegeben worden sind. Die priv. Aktien haben ihre bisherige Nummerierung beibehalten und die neuen Stempelaufdrücke: „Die Vorzugsrechte sind weggefallen. Beschluss der a.0. Gen.-Vers. v. 20. XII. 1900 und: „Neue Dividendenscheine für die Geschäftsjahre 1900 bis 1909 nebst Erneuerungsschein ausgegeben“ erhalten. Durch Bekanntmachung vom 12./4. 1901 sind die bis zum 11./4. 1901 nicht eingereichten bezw. nicht zur Verfügung gestellten einzelnen St.-Akten für kraftlos erklärt worden. An Stelle derselben wird für je 2 bisherige St.-Aktien 1 neue Aktie ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten veräussert werden. Das A.-K. beträgt nunmehr M. 15 118 800 in 50 396 Aktien à M. 200, die untereinander gleichberechtigt sind und die fortlaufenden Nummern 1–50 396 tragen werden. (Nach vollständiger Durchführung des Verfahrens sollen auch für die nicht kraftlos erklärten Aktien neue Stücke ausgegeben werden, sodass künftig sämtliche Aktien durch gleiche Urkunden mit den Nrn. 1–50 396 repräsentiert werden) Die in der G.-V. v. 19./5. 1900 aus Vertretern der St.-Aktien, der priv. Aktien und der Verwaltung gewählte Kommission ging davon aus, dass die Herstellung eines ein- heitlichen A.-K. durch Wiederaufhebung der im Jahre 1855 für die Vorz.-Aktien ge- wüährten Privilegien nur erfolgen könne, wenn damit gleichzeitig die in der Bilanz bis ult. 1899 durchgeführte Trennung der Immobilien aus der Zeit vor und nach 1855 wieder aufgehoben und die aus der Zeit vor 1855 herrührenden Immobilien, welche noch mit ihren damaligen, den wirklichen Wert übersteigenden Erwerbskosten zu Buche standen und im Hinblick auf die Ablösung der priv. Aktien nur ungenügend amortisiert worden waren, bis auf ihren wirklichen Wert abgeschrieben würden. Durch Sachverständigen. schätzung wurde ermittelt, dass die alten Immobilien der Abteilung Ramsbeck um rund M. 5 670 000 zu hoch in der Bilanz standen, während bei der Abteilung Stolberg angenommen werden konnte, dass die Buchwerte der alten und neuen Immobilien zus. dem wirklichen Werte derselben entsprechen und bei der Abteilung Dortmund sogar die Wiedereinstellung der in ihrem Gesamtwert gestiegenen Immobilien mit ihrem ur- sprünglichen Erwerbspreise, mithin die Erhöhung um rund M. 470 000 zulässig erschien. Hiernach bedurfte es nur einer Herabsetzung des die alten Werte repräsentierenden St.-A.-K. um rund M. 5 200 000. Die Kommission befürwortete daher, das St.-A.-K. auf die Hälfte herabzusetzen und dem gegenüber die Vorzugsrechte der bisherigen prlv. Aktien in Wegfall zu bringen, diese Einbusse auf beiden Seiten aber dadurch wieder auszugleichen, dass die bisherige Dotierung des Rückkaufsfonds eingestellt und dieser Fonds selbst in einen Div.-Erg.-F. umgewandelt werde (siehe Gewinn Verteilung) Der durch die Zusammenlegung der St.-Aktien buchmässig erzielte Gewinn von M. 5 208 900 ist auf den Wert der Immobilien derart verrechnet worden, dass nach 10 höhung des Wertes der Abteilung Dortmund um M. 461 400 auf Abteilung Ramsbee M. 5 670 300 abgeschrieben sind. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. (Deponierung der Aktien 14 Tage vor der G.-V.) Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt), event. bis zu 5 % zur Bildung des zweiten R.-F., 4 % Div., vom Übrigen 8 % Tant. an A.-R. (wenigstens M. 30 000), 7 % Tant. an Vorst. u. Beamte, Rest weitere Div., soweit nicht hinsichtlich des eine Gesamt-Div. 13 5 % übersteigenden Betrages eine Überweisung an den Div.-Erg.-F. behufs Wie fl. ergänzung desselben erfolgen muss oder die G.-V. eine Verwendung zu anderen schaftszwecken beschliesst. Der R.-F. ist auf M. 2 400 000 festgesetzt und darf Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes verwendet werden, in wele 15 Falle er aus dem Reingewinn der folgenden Jahre auf den vorstehenden Betrag wIe 11 zu ergänzen ist. Die G.-V. hat das Recht, einen zweiten R.-F. zu bilden und in solchen Jahren, in welchen eine Zuwendung an den Haupt-R.-F. nicht stattfn 6 bis zu 5 % des Reingewinns zu überweisen. Über die Verwendung dieses zweiten ul beschliesst die G.-V. auf besonderen Antrag des A.-R. Die bis 1899 übliche Dotier 15 des Aktien-Rückkaufsfonds wurde eingestellt und dieser Fonds selbst in einen aflt Erg.-F. umgewandelt. Aus diesem Fonds, dessen Höhe auf M. 2 186 801 festges