Kohlenbergbau. Bochumer Bergwerks-Actien-Gesellschaft in Bochum. Gegründet: Im Jahre 1865. Letzte Statutenänd. vom 19. März 1897. Zweck: Erwerbung und Betrieb von Bergwerken sowie Verarbeitung und Verwertung der gewonnenen Produkte. Den Grundstock bildet die Zeche „Vereinigte Präsident'. Die Zeche „Vereinigte Präsident“' ist in den Jahren 1892–96 mit einem Kostenaufwand von M. 2 438 200 vollständig um- und neu ausgebaut worden und seit Okt. 1894 in normaler Förderung; sie besitzt 4 alte Geviertfelder von ca. 4 000 000 qm Fläche mit 2 Tiefbau- anlagen und 3 Kokereien mit zus. 204 Koksöfen, von denen 50 neu auf Schacht II errichtet und 1900 in Betrieb gekommen sind. Die Beteiligungsziffern der Ges. am Rhein. Westf. Kohlen- und Koks-Syndikat betragen 315 900 bezw. 123 500 t. Die Besitzung der Ges. in Frankfurt a. M. ist 1899 mit M. 25 000 Verlust verkauft. Für Neuanlagen wurden 1899–1900 M. 295 898, 420 114 verausgabt. Der Kohlenreichtum bis auf 1000 m Teufe beträgt schätzungsweise noch 12 000 000 t und gewährleistet bei einer Tagesförderung von ca. 1000 t noch eine Betriebsdauer von rund 35 Jahren. Die seit 1897 bis Okt. 1900 betriebenen Vorrichtungsarbeiten an den neu aufgeschlossenen Flözen erforderten Aus- gaben in Höhe von zus. M. 294 499. Um nun die Förderungskosten, die infolge der bergtechnischen Verhältnisse der Grube Präsident besonders hoch sind, in ein gehöriges Verhältnis zum Betriebsgewinn zu bringen, sind einschl. Tilg. schwebender Bankschulden von M. 1 000 000 noch etwa M. 2 500 000 für Neubauten erforderlich. Die G.-V. vom 22./1. 1901 beschloss Aufbringung dieser Mittel in der unter Kapital bezeichneten Weise. Produktion: 1894 1895 1896 1897 1898 1899 Steinkohlen . . . t 108 505 216 271 254 369 246 168 271 482 274 390 294 420 Koek s8 2 619 9 749 890 136 78 275 74 971 81 854 Selbstkosten, Kohlen pro t M. 7.506 5.70 6.07 7.35 7.20 7.78 8.70 Koks „ 8.44 6.13 10.62 12.51 12.90 9 Erlös pro t Steinkohlen „ 7.20 6.94 7.34 00 8.32 8.57 10.30 3 %%% ..... 9 9.86 10.97 12.97 13.14 16.75 Kapital am 31. Dez. 1900: M. 5 072 100, wovon M. 5 056 800 Vorz.-Aktien Lit. C, M. 630) zus. gelegte Aktien Lit. B und M. 9000 zus. gelegte Aktien Lit. A; jede Aktie à M. 1200. Urspr. Kapital M. 1 950 000 in Aktien Lit. A und M. 750 000 in solchen Lit. B; erstere erhöht 1871 um M. 108 000, 1873 um M. 192 000, 1875 und 1876 je um M. 750 000, samt lich à M. 600. 1889 Ausgabe von M. 4 500 000 in Vorz.-Aktien Lit. Cà M. 1200, wobei M. 3 430 800 Aktien Lit. A (je 2 à M. 600 und M. 600 bar) und M. 670 800 Aktien Lit. B (je 4 à M. 600 und M. 900 bar) in Zahlung gegeben wurden. Die nicht eingereichten Aktien Lit. A und B wurden je 4 à M. 600 in eine à M. 1200 zusammengelegt und die nicht bezogenen Vorz.-Aktien Lit. C bis Ende 1889 durch Verkauf begeben. 1800 Em. von weiteren M. 600 000 Vorz.-Aktien Lit. C. Die Ausgabe der Vorz.-Aktien erfolzte behufs Beseitigung der Aktien Lit. A und B durch Umwandlung unter Nachzahlung. Aus der ersten Umwandlung, sowie aus der oben erwähnten Zusammenlegung der nicht umgewandelten Aktien Lit. A und B resultierten M. 2 437 500, die mit M. 929 480 zur Tilg. der Unterbilanz, mit M. 387 305 zur Komplettierung des R.-F., mit M. 200 000 Zur Bildung eines Amort.-F., mit M. 25 829 für die neuen Aktien, mit M. 80 668 und mit M. 814 213 zu Abschreib. verwandt wurden. Von der II. Em. von C-Aktien sind noch M. 45 600 unbegeben, um den noch ausstehenden Aktien A und B die Möglichkeit aur Umwandlung in C-Aktien offen zu halten. Alte Aktien Lit. A und B haben ihre statutarischen Rechte verloren und gelten nur noch zur Legitimation beim Empfange der dagegen zu gewährenden zusammengelegten Aktien à M. 1200. Die G.-V. v. 19. März 1897 gestattete gegen Einlieferung einer zusammengelegten Aktie Lit. A bezw. B M. 1200 und Zahlung von M. 1200 bezw. M. 3600 nebst 5 % Zs. ab 1. Jan. 1897 die gabe von 2 bezw. 4 Vorz.-Aktien Lit. Cà M. 1200 mit Div.-Recht ab 1. Jan. 1897. 19 bis 31. Dez. 1899. Die Vorz.-Aktien Lit. C haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von ohne Nachzahlung und auf dieselbe Div., welche auf eine zusammengelegte Aktie sei es als Jahres-Div. oder als Nachzahlung auf frühere Betriebsjahre insgesamt 3 gesetzt ist, und im Falle der Auflösung der Ges. Vorrechte für den Nennwert und rüc ständige 5 % Vorz.-Div. Zur Beschaffung von Mitteln, um die Selbstkosten in ein richtiges Verhältnis der Förderung zu bringen, beschloss die G.-V. vom 22./1. 1901 Rekonstruktion 400 in folg. Weise. Auf die Vorz.-Aktien Lit. C wird eine Zuzahlung von 40 % = 0 pro Aktie eingefordert und die Aktien, auf welche eine Zuzahlung nicht geleiste werden 5: 1 zusamnjengelegt; Aktien, auf die nichts zugezahlt wird und die Me zur Zusammenlegung eingereicht werden, werden für kraftlos erklärt. Nachdem gemäss bis 1./4. 1901 die vorgesehene Mindestzahl von ¾ der umlaufenden Aktien 10 mit der Erklärung der Bereitwilligkeit der Zuzahlung hinterlegt war, wurden die E der deponierten Aktien Lit. C am 10./4. 1901 aufgefordert, die Zuzahlung in drei 0i6 von je M. 160 bis 15./4. bezw. 15./8. und 16./12. 1901 bei den Zahlst. zu leisten, 1 später fällig werdenden Raten können auch schon vorher erlegt werden; für