Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1129 existieren gegenwärtig in Kiel, Altona a. E., Neumünster, Flensburg. Rostock und Kolding (Dänemark). Die Thätigkeit der Ges. umfasst hauptsächlich den Bau bezw. die Erweiterung von grösseren elektrischen Einzelanlagen, elektrischen Centralstationen, von Elektricitätswerken und damit zusammenhängenden anderweitigen Anlagen, als Wasserwerke, Klein- und Strassenbahnen, ferner von elektrischen Kraftübertragungen und die Lieferung elektrischer Boote. Das hauptsächlichste Arbeitsobjekt 1900 war die Herstellung des Elektricitäts- und Wasserwerks Burg auf Fehmarn und der weitere Ausbau des Elektricitäts- und Wasserwerks Neumünster für Rechnung der A.-G. Licht-, Kraft- und Wasserwerke Neumünster i. H., an deren Gründung sich die Kieler Ges. beteiligt hat. Für die Fabrikation von Beleuchtungskörpern in Bronze ist 1899 eine besondere Fabrikabteilung eingerichtet, ferner 1900 eine Metallgiesserei. – Die Ges. be- treibt die elektrische Centrale Wyk auf Föhr u. das in direkter Verbindung mit der Fabrik der Ges. stehende Elektricitätswerk Kiel-Gaarden; sie hat sich 1899 an der Gründung der Ingenieur-Firma „Vulkan“ in Aalborg und Aarhus beteiligt. Der Gewinn für 1900 wurde durch die hohen Kohlenpreise empfindlich geschmälert. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Aktien (Nr. 1–1000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 500 000. Erhöhung It. G.-V.-B. v. 18. Febr. 1898 um M. 500 000 in 500 neuen. ab 1. April 1898 div.-ber. Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären zu 110 %. Die Aktien können mit Zustimmung von des in der G.-V. vertretenen Kapitals aus dem Reingewinn amortisiert werden. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Nach Dotierung des R.-F. (mind. 5 %) 10 % vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., 8 % an A.-R., Rest Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Grundstück 26 405, Gebäude 86 559, Werkzeugmaschinen 17 890, Werkzeuge 16 381, Inventar 27 488, Pferde u. Wagen 1000, Modelle 1, Patentkto 4600, Projektkto 18 000, Wechsel 285, Effekten 1 146 497, Kassa 5905, fertige Fabrikate u. Rohmaterial 164 426, im Bau befindliche Anlagen 131 595, Debitoren u. Bankguthaben 2 346 318, Unternehmungen 349 696, Beteiligungen 265 706. Passiva: A.-K. 1 000 000, Hypoth. 200 000, Anzahlungen 1 043 821, R.-F. 60 277, Kre- ditoren 1 145 778, Accepte 1 065 496, Delkrederekto 12 970, Unterstütz.-F. 3457, Gewinn 84 350. Sa. M. 4 616 152. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handlungsunkosten 90 589, Abschreib. 32 905, Zs. 42 669, Kursverlust 265, Gewinn 84 350 (davon R.-F. 4161, Div. 70 000, Tant. an Vorst. u. Beamte 5917, do. an A.-R. 2652, Vortrag 1618). – Kredit: Vortrag a. 1899 1112, Materialkto nach Abzug der Unkosten 227 578, Betriebsüberschüsse aus Unternehmungen in eigener Ver- waltung 22 089. Sa. M. 250 780. Kurs Ende 1899–1900: 123, – %. Zugelassen M. 1 000 000, aufgelegt M. 500 000 am 28.6. 1899 Deutsch Atlantische Telegraphen-Gesellschaft in Köln. Gegründet: Am 21. Febr. 1899, handelsger. eingetragen am 25. Mai 1899. Letzte Statutenänd. vom 30. Jan. 1900. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerbung von Koncessionen jeglicher Art für telegraphische und telephonische Verbindungen, sowie die Herstellung, die Unterhaltung und der Betrieb solcher Ver- bindungen; ferner die Beteiligung an ähnlichen Unternehmungen; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostamte; die Errichtung von Unternehmungen und die Beteiligung an Unternehmungen für die Herstellung von elektrischen Kabeln, namentlich von See- kabeln, und für die Übernahme von Legungs- und Reparatur-Arbeiten für solche Kabel. Die Aufgabe, welche sich die Ges. zunächst gestellt hat, ist die Einrichtung einer mabhängigen Telegraphenverbindung zwischen Deutschland und den Ver. Staaten von Nordamerika durch Herstellung eines Kabels von Borkum über die Azoren nach New York. Die Grundlagen hierfür bilden folgende Koncessionen und Verträge: Die Koncession für ein Kabel zwischen Deutschland, den Azoren und Nordamerika, erteilt unterm 28. Mai 1899 seitens des Deutschen Reiches an die Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. in Mülheim a. Rh. und mit Genehmigung der Regierung übertragen seitens der letzteren an die Ges. durch Vertrag vom 24. Okt. 1899. Durch diese Koncession die Genehmigung zur Anlandung des erwähnten Kabels auf deutschem Gebiete Mk des 40. Jahres nach Beginn des Kabelbetriebes erteilt. Die Unter- im ist zur Herstellung, Legung und Unterhaltung eines Kabels verpflichtet, ches von der Insel Borkum unterseeisch nach einer der Azoren-Inseln und von da