―――――― Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1137 Rechte Gebrauch, so hat sie der Ges. eine Abfindungssumme zu gewähren, die sich deckt mit dem Herstellungspreise der Anlage, jedoch abzügl. einer die inzwischen eingetretenen Wertminderungen ausgleichenden Vergütung. Diese Vergütung wird in der Weise berechnet, dass für jedes Jahr seit der Betriebseröffnung ein bestimmter Teil des Herstellungspreises und zwar für das 1. u. 2. Jahr je 1 %, für das 3.–8. Jahr je 1½ %, für das 9. u. 10. Jahr je 2 % und für das 11.–35. Jahr je 3 % abgesetzt und von der seitens der Stadtgemeinde Leipzig zu zahlenden Abfindungssumme gekürzt wird. Für die Dauer der Koncession ist von der A.-G. bei der Stadt Leipzig eine Kaution von M. 100 000 in Staatspapieren hinterlegt worden. Nach Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer geht das gesamte Werk in betriebs- fähigem Zustande zu dem sich ergebenden Preise in das Eigentum der Stadtgemeinde über, dafern die Stadtgemeinde Leipzig nicht von der Ges. die Weiterführung des Be- triebes unter den bisherigen Bedingungen auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren verlangt. Die Übernahme der Anlage kann alsdann jedoch nur nach Ablauf von je 5 Jahren erfolgen; der zu zahlende Preis vermindert sich alsdann um weitere 6¾ % bpro Jahr, während nach 50 Jahren, vom Beginn des Betriebes der Anlage ab gerechnet, die gesamten Anlagen kostenlos in das Eigentum der Stadt übergehen. Für die Benutzung der öffentl. Strassen, Plätze etc. hat die Ges. der Stadt Leipzig ausser den örtl. u. allg. Steuern und Abgaben eine jährl. Vergütung von 16 % der ge- samten Brutto-Einnahme zu leisten. Neben der Abgabe aus dieser Brutto-Einnahme hat die Ges. der Stadt Leipzig, sobald der jährl. Reingewinn 6 % übersteigt, den unter Gewinn- verteilung näher bezeichneten Anteil am Reingewinn zu gewähren, wobei als Reingewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des er- wähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme und den erforderl. Abschreib. an- gesehen wird. Zum Zwecke von Erneuerungen und Amortisationen kann die Ges. jährl. Abschreib. im Betrage bis zu 6 % des urspr. Wertes der Gesamtanlage unter Zurechnung der Aufwendungen für die im Laufe der Jahre erfolgten Erweiterungen vornehmen. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 000 000, Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 6. April 1898 um M. 1 000 000 in 1000, ab 1. Jan. 1898 div.-ber. Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 27. April bis 4. Mai 1898 zu 115 %. Anleihe: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1900, 1300 Stücke Lit. A (Nr. 1–1300) à M. 1000, 1400 Lit. B (Nr. 1301–2700) à M. 500, auf Namen der Allg. Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig und durch Indossament übertragbar. Die Anleihe ist eingeteilt in 20 Serien zu je 65 Abschnitten à M. 1000, 70 à M. 500. Zs. 1./3. u. 1./9. Rückzahlung zu pari am 1. Sept. 1930; frühere Rückzahlung der ganzen Anleihe oder einzelner Serien von je M. 100 000 ab 1. Sept. 1905 mit mindestens 6 monat. Frist vorbehalten: bei teil- weiser Aufkündigung findet Ausl. der Serien statt. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzlicher Frist. Zahlst. wie bei Div. Zugelassen M. 2 000 000, davon zur Sub- skription aufgelegt bei den Zahlst. am 28. März 1900 M. 1 500 000 zu 100 % zuzügl. 4½ % Zs. ab 1. März 1900. Kurs Ende 1900: 100.90. Notiert in Leipzig. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der A.-R. bestimmt die jährlich zu bewirkenden Abschreib., die Rück- stellungen in den Ern.-F. und für den Tilg.-F., der in Anbetracht der käuflichen Über- nahme der Leipziger Elektricitäts-Werke durch die Stadtgemeinde Leipzig gebildet werden muss, und die Stellung etwaiger sonstiger Reserven. Vom Reingewinn mind. 9 % zum R.-F., bis 10 % Tant. an Vorst. und Angestellte, bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 5 % Tant. an A.-R. (mind. M. 1000 pro Mitglied), vom Rest bis 2 % Super-Div. Übersteigt die den Aktionären zu gewährende Div. die Höhe von 6 %, so erhält die Stadt- gemeinde Leipzig von einem derartigen Überschuss von über 6 % einen Teilbetrag von 40 %, über 7 % einen solchen von 50 %, über 8 % einen solchen von 60 %, über 9 % einen solchen von 66 % angewiesen, während die Restsumme als weitere Div. verteilt wird, sofern der A.-R. nicht eine andere Verwendung beschliesst. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Gebäude 606 383, Motoren 543 804, Dynamomaschinen 236 760, Drehstromumformer 77 500, Accumulatorenanlage 217 458, Apparate 174 454, Laboratorium 13 884, Mobiliar 16 908, öffentl. Beleuchtung 29 079, Kabelnetz I 1 048 974, do. II 708 764, do. III 457 979, Elektricitätszähler I 108 787, do. II 73 633, do. III 46 260, Bankguthaben 442 489, Debitoren 322 427, Kassa 11 132, Effekten 437 997, do. des Aktien- Tilg.-F. 166 631, do. des Oblig.-Tilg.-F. 24 760. – Passiva: A.-K. 3 000 000, Oblig. 1 500 000, Ern.-F. 86 408, Aktien-Tilg.-F. 215 085, Oblig.-Tilg.-F. 45 821, Abschreib.-F. 425 898, R.-F. 135 000, alte Div. 3013, Oblig.-Zs.-Kto 23 310, Guthaben der Stadt Leipzig 84 998, Kreditoren 0 34 243, Reingewinn 212 293. Sa. M. 5 766 072. ewüun- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. 102 691, an Aktien-Tilg.-F. 42 000, an Oblig.- Tilg.-F. 20 000, an Ern.-F. 20 538, Effekten-Kursverlust 2247, Oblig.-Disagiokto 2664, Rein- §ewinn 212 293. – Kredit: Vortrag 3665, Pachterträgniskto: Stromlieferung 762 260, Lählermiete 29 264, Hausanschlussrabatte 2020, Anlagenprüfungsgebühren 10 102. Sa. 803 646; abzügl. Betriebsführ. Siemens & Halske 378 199 u. Rabatte etc. 54 458, bleibt eynkuttogewinn 370 988: Zs. 27 782. Sa. M. 402 435. inn- erwendung: R.-F. 10 431, Tant. an Vorst. u. Beamte 19 819, Div. 172 500, Tant. an A.-R. 7000, Vortrag 2542. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1901/1902. I.