158 Strassen- und Kleinbahten, Bergbahnen. à M. 1000 zwei neue à M. 1000 erhoben werden konnten, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Deutschen Bank. Bei jeder Erhöhung des Grundkapitals haben die jeweiligen Aktionäre ein Bezugs- recht. – Nom. M. 2 314 800 Aktien befanden sich ult. 1900 im Besitz der Allg. Lokal.- und Strassenbahn-Ges. in Berlin. Subventionen: Die in der Bilanz vom 31. März 1901 enthaltenen Subventionen von zus. M. 2 262 554.99 entfallen auf nachstehende Linien: 1) für die Linie Strassburg-Markolsheim nebst Abzweigungen Erstein (Rheinstrasse)- Erstein (Reichsbahnhof) und Boofzheim-Rheinau M. 880 010, 2) für die Linie Strassburg- Truchtersheim M. 239 485. Diese Beträge sind als unverzinslich und nicht rückzahlbare Zuschüsse (à fonds perdu) zum Bau dieser Linien vom Staate Elsass-Lothringen, Zah- lungsstelle Landeshauptkasse Strassburg, gezahlt worden. 3) für die Linie Kehl-Bühl a) vom Staate Grossherzogtum Baden, Zahlungsstelle G. Bad. Generalstaatskasse M. 390 750, b) von den Gemeinden des Amtsbezirks Kehl M. 110 538, c) desgl. des Amtsbezirks Bühl M. 51 952 = M. 553 240. Diese Beträge sind ebenfalls als un- verzinsl. u. nicht rückzahlb. Zuschüsse zum Bau der Lokalbahn Kehl-Bühl eingezahlt worden. 4) Für den Bau der Linien Kehl-Ottenheim und Altenheim-Offenburg M. 589 818. 5) Für den Bau der Linie Strassburg-Grafenstaden (Teilstrecke der Linie Strassburg- Markolsheim) wurde ausserdem seitens der Gemeinde IIlkirch-Grafenstaden und Maschinen- bauges. Grafenstaden ein unverzinslich nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt von M. 20 100. Diese sämtlichen Zuschüsse wurden der Ges. unter der Bedingung gewährt, die genannten Linien zu bauen und in Betrieb zu nehmen; die Auszahlung der Beträge erfolgte nach landesbehördlicher Abnahme und Inbetriebsetzung der Linien. Genussscheine: 120 Stück, auf Inhaber lautend, erhielten die Urheber des Unternehmens. Diese Genussscheine berechtigten weder zur Teilnahme an den G.-V., noch zu irgend einer Kontrolle über die Angelegenheiten der Ges. Die Inhaber müssen die von der Ges. aufgestellten Rechnungsabschlüsse als massgebend anerkennen (siehe auch Gew.-Vert.). Anleihen: M. 4 050 000 und zwar a) M. 1 720 000 in 4 % Anleihen von 1886, 1888, 1890 u. 1893, b) M. 2 180 000 in 3½ % Anleihen von 1893, 1895, 1896 u. 1897, c) M. 150 000 in 3 % An- leihen von 1885. Zs. 1./5. u. 1./11. Noch in Umlauf am 31./3. 1901 insgesamt M. 3 864 400. Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1897– 1901: 3½ % Stücke: 101, 101, 97, 93, 93 %; 4 % Stücke: 102, 100.50, 99, 100, 100 %. Notiert in Strassburg. M. 3 000 000 in 3½ % Partialoblig. lt. G.-V.-B. vom 4. Mai 1899, 3750 Stücke Lit. A à M. 400 und 750 Stücke Lit. B à M. 2000. Zs. 1./5. u. 1./11. Rückzahlung zu pari innerhalb 55 Jahren ab 1. Nov. 1910 lt. Plan, mittels Ausl. in der G.-V. Ab 1910 ver- stärkte oder Totalkündigung mit 3 monat. Kündigung zulässig. Specielle Pfandsicherheit ist für diese Anleihe, wie auch für die sämtlichen anderen Anleihen nicht bestellt. Die Ges. haftet für dieselbe mit ihrem ganzen Vermögen. Coup.- u. Oblig.-Verj.-Fristen sind die gesetzlichen. Zahlstellen: Wie bei Div. und Basel und Mülhausen i. E.: Oberrhein. Bank; Frankfurt a. M.: Frankfurter Filiale der Deutschen Bank. Kurs Ende 1899–1901: In Frankfurt a. M.: 95.90, 91, 94 %. – Aufgelegt im Juli 1899 zu 96.50 %. M. 2 000 000 in 4½ % Schuldverschreib. auf den Inhaber, lt. ministerieller Genehmigung v. 18./4. 1901, 2000 Stücke à M. 500 und 1000 à M. 1000. Zs. 1./5. u. 1./11. Rückzahlbar durch Verl. in 74 Jahren ab 1./11. 1910, von diesem Tage auch raschere Tilg. zulässig. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: Im ersten Geschäftshalbjahr. Stimmrecht: Jede Aktie à M. 400 = 1 St., jede Aktie à M. 1000 = 2½ St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K., ist erreicht), 5 % zum Vorsichts- fonds (Div.-Erg.-F.), 6 % Div., vom Rest 10 % zur Specialreserve, bis 10 % Tant. für Vorst. u. Beamte, 10 % dem A.-R. (ausser einer festen Vergütung von M. 6000), 10 % an die Urheber des Unternehmens, welche dafür 120 Genussscheine erhielten, der verbleibende Rest zur Verf. der G.-V. An Abgaben hat die Ges. an die Stadt für Platzgebühr für sämtliche Wagen M. 4000 pro Jahr zu zahlen, solange die an die Aktionäre gezahlte Div. 5 % nicht erreicht. Bei Zahlung von 5 % Div. erhöht sich die Summe um M. 1000 d. i. M. 5000; ebenso tritt mit jeder weiter eintretenden Erhöhung des an die Aktionäre verteilten Div.-Satzes um mindestens 1 % eine Erhöhung der Summe um jeweils M. 1000 ein. Vom 1. Jan. 1940 bis 1965 – Koncessionsdauer – M. 10 000 jährlich. Bilanz am 31. März 1901: Aktiva: Kassa 5452, Immobilien 252 269, Bankenkto 1393, Debi- toren 64 927, Amortisationskasse Karlsruhe 39 750, Gesellschaftsanteile: a) bei Lahrer Strassenbahn 50 000, b) bei Zuckerfabrik Erstein 8000, Effekten für Ern.- u. R.-F. Kehl- Bühl 2985, Materialien 226 399, Oberbaumaterialien 34 843, Strecken: a) Strassburg u. Umgebung 8 165 990, b) Markolsheim nebst Abzweigungen 2 984 674, c) Truchtersheim 584 939, d) Kehl-Bühl 1 692 433, e) Kehl-Ottenheim u. Altenheim-Offenburg 1 641 879, f) Neubau Strassburg-Westhofen 464 400, Drucksachen 1243. Passiva: A.-K. 3 000 000, Oblig. 6 864 400, Bankenkto 625 640, Kreditoren 170 485, Beamtenkautionen 34 620, R.-F. 345 610, Vorsichts-R.-F. 62 104, Spec.-R.-F. 110 987, Div. R.-F. 30 000, Pens.- u. Unterst.-F. 53 276, Oblig.-Zs. 104 440, Accepte 840 000, Subventionen der Strecken 2 262 555, Ern.-F. u. Abschreib.: Strassburg u. Umgebung 1 220 459, Markols-