Nachträge. 1453 Immobilien-Verkehrsbank durch den in Untersuchungshaft befindlichen Dir. Schultz stets als recht gut geschildert worden. Den wiederholt geforderten Einblick in die Ver- hältnisse, insbesondere der Immobilien-Verkehrsbank, konnte die Verwaltung der Mecklenburg-Strelitzschen Hypothekenbank, solange die Dir. W. Schultz und E. Romeick auf freiem Fusse waren, nicht erlangen. Erst durch die im Juli 1901 von zwei Berliner Grossbanken eingeleitete Untersuchung der Verhältnisse der Pommerschen Hypoth.- Actien-Bank und deren Neben-Ges. stellte sich immer deutlicher die trostlose Lage der letzteren und die Unmöglichkeit weiterer Zs.-Zahlungen, sowie die Grösse der die Pommersche Hypoth.-Actien-Bank treffenden, wegen des grossen Besitzes an Aktien dieser Ges. auf die Mecklenburg-Strelitzsche Hypothekenbank zurückfallenden Verluste heraus. Danach sind die oben unter Nr. 1 u. 3 erwähnten Forderungen infolge der schlechten Vermögenslage der Schuldner und der Unzulänglichkeit der Unterlagen fast ganz als verloren zu betrachten, doch ist als sicher anzunehmen, dass ein Teil des Ges.- Vermögens erhalten bleiben wird. Die sehr erheblichen in der Bekanntmachung vom 16./8. 1901 (s. unten) erwähnten Zs.-Ausfälle, sowie die Festlegung der meisten Kapitalien macht, wenn der Bank die nötigen Mittel verbleiben sollen, um gekündigte Depositen auszuzahlen und der Konkursgefahr zu entgehen, die Stundung eines Teiles der Pfandbr.- Zs. notwendig. Das Zs.-Soll aus den Unterlags-Hypoth. beträgt M. 1 217 779, wovon bei gewissenhafter Rechnung ausser den von den Neben-Ges. schuldigen M. 694 000 noch M. 165 068, welche auf sonstige Schuldner entfallen, als unsichere Eingänge betrachtet werden, sodass mit einem Ausfall von M. 859 137 gerechnet werden muss. Hervor- zuheben ist hierbei, dass diese M. 165 068 zum weitaus grössten Teil nicht als verloren, sondern nur wegen der persönlichen Verhältnisse der Schuldner als z. Z. schwer ein- ziehbar zu betrachten sind. Es kann somit aus den Unterlags-Hypoth. z. Z. nur auf einen sicheren Überschuss von M. 358 642 gerechnet werden, wogegen der Zs.-Anspruch der Pfandbr.-Gläubiger per 30./6. 1901 M. 981 283 beträgt. Der Pfandbr.-Umlauf per 30./6. 1901 betrug M. 25 158 500, während M. 27 271 500 Hypoth. im Gewahrsam des Treu- händers sind. Von denselben schulden die sogen. Neben-Ges., wie oben angegeben M. 15 428 200. Der Wert der hierfür haftenden, ertragslosen Grundstücke soll allerdings nach der staatlicherseits veranlassten Schätzung M. 19 603 808 betragen. Indes zeigen die nachher, einerseits von den gerichtlich vereidigten Revisionstaxatoren aufgenommenen, mit ca. M. 27 000 000 und die andererseits von der Kommission der Grossbanken auf- genommenen, mit ca. M. 11 370 000 ausgehenden Schätzungen grosse Differenzen. Die Bank hatte schon vorher unterm 16./8. 1901 mitgeteilt, „dass sich die Einberufung der Pfandbr.-Gläubiger als notwendig erweise, weil die aus den Pfandbr.-Unterlagen auf- kommenden Hypoth.-Zs. zur Einlösung der Pfandbr.-Coup. bei weitem nicht ausreichen, das gesammte A.-K. aber durch Beleihung von Aktien der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank bezw. von zweitstelligen Grundschulden ertraglos festgelegt ist. – Hinsichtlich des Aus- falles an Hypoth.-Zs. aus ertragslosen Terrain-Hypoth. von ca. M. 22 000 000 wurde be- merkt, dass, abgesehen von kleineren Schuldnern, die Neben-Gesellschaften der Pom- merschen Hypoth.-Actien-Bank, von welchen die Mecklenburg-Strelitzsche Hypothekenbank aus ihren Unterlags-Hypoth. jährl. M. 694 000 Zs. zu fordern hat (deren Zahlung übrigens noch für das zweite Quartal des Jahres 1901 bar erfolgt ist), um Stundung nachgesucht haben, und dass ihnen dieselbe, da sie sich durch Grundstücks-Engagements vollständig festgelegt haben, von den Gläubigern in weitestem Umfange gewährt werden musste, um grösserem Unheil vorzubeugen. – Die Bank ist aus diesem Grunde bis auf weiteres ausser Stande, mehr als den dritten Teil der Pfandbr.-Zs. zu bezahlen. Die Begleichung der durch die nachzusuchende Stundung entstehenden Zinsrückstände, sowie eine ein- wandsfreie Sicherstellung der Kapitalforderungen kann indes bei einer allmählichen und ruhigen Verwertung der Pfandgrundstücke erwartet werden. Unter den jetzigen schwie- rigen Geschäftsverhältnissen und unter dem Drucke der Zinstermine lassen sich die fraglichen, fast durchweg baureifen Terrains, deren Wert nach der staatlicherseits ver- anlassten Schätzung unter normalen Verhältnissen jeden Verlust für die Pfandbr.-Gläubiger ausschliessen würde, nicht angemessen veräussern. Deshalb soll durch eine Vereinbarung mit den schuldnerischen Gesellschaften für eine ruhige und sachverständige, lediglich den Interessen der Bank bezw. deren Gläubiger dienende Verwertung der Terrains ge- sorgt werden.“ Es gelang wirklich, mit der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank einen Ausgleich wegen Aufteilung der Immobilien-Verkehrsbank herbeizuführen, dessen Wortlaut im Artikel über die Pommersche Hypoth.-Actien-Bank (S. 1445) enthalten ist. Die Besitzer der 3½ % und 4 % Pfandbr. der Mecklenburg-Strelitzschen Hypotheken- bank genehmigten dann, dem Drucke der Verhältnisse nachgebend und um den Konkurs der Bank zu verhüten, die Stundung von zwei Dritteilen der Pfandbrief-Zinsen (siehe hierüber unten bei Pfandbriefen). Kapital: Stand ult. 1900: M. 12 000 000 in 12 000 Aktien (Nr. 1–12 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, übernommen zu 105 %; erhöht lt. G.-V.-B. v. 2./3. 1898 um M. 6 000 000 (auf M. 12 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (ab 1./1. 1899 div.-ber.), welche von einem Konsortium unter Führung der Breslauer Disconto-Bank übernommen wurden. Von