838 Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Creditanstalt für Industrie u. Handel in Dresden in Liq. Die Bank war das Finanzinstitut der am 15./6. 1901 in Konkurs geratenen Akt.-Ges. Elektricitäts-Werke (vorm. O. L. Kummer & Co.) in Dresden, welcher Ges. nebst ihrem Koncern die Bank übergrosse Kredite eingeräumt hatte, wodurch sie im Juni 1901 selbst in Zahlungsschwierigkeiten geriet. Zur Befriedigung der Einleger und Buch- gläubiger beschloss eine Anzahl Banken und Bankhäuser (Reichsbank, Sächsische Bank, Dresdner Bank, Deutsche Bank, Günther & Rudolph, Gebr. Arnhold etc.) unter der Be- dingung, dass die Wechselgläubiger Stundung gewähren, der Creditanstalt ca M. 6 000 000 gegen Unterpfand zur Verfügung zu stellen. Durch diese Hilfsaktion wurde der Ausbruch des Konkurses verhindert und eine ruhige Abwickelung der Geschäfte ermöglicht. Die G.-V. vom 12./7. 1901 beschloss die Liquidation der Bank. Es zeigte sich, dass fast alle dem Koncern der Creditanstalt und der Elektricitäts- werke Kummer & Co. angehörigen Unternehm. durch die Auflösung der Creditanstalt, ihrer Kreditgeberin, in arge Bedrängnis gerieten. Denn sie wurden genötigt, ihre Ver- pflichtungen gegen die letztere zu erfüllen und da sie naturgemäss die hierzu nötigen Barmittef weder besassen noch aus eigenen Kräften flüssig machen konnten, so mussten sie, wenn sie dem Konkurse entgehen wollten, sich nach einem anderen Kreditgeber umsehen. Einen solchen zu finden war nicht leicht. Die Wechselwirkung dieser Ver- hältnisse auf die Liquidationsmasse der Creditanstalt konnte nicht ausbleiben. Denn letztere besass teils als Eigentümerin, teils als Pfandgläubigerin in hohen Nominalbeträgen die Schuldverschreib. und Aktien der durch sie in Notstand geratenen Unternehm,; mehrfach war sie sogar im Besitze sämtl. Aktien derselben. Um diese Bestände durch Konkurseröffnung oder Liquid. nicht ganz oder doch nahezu wertlos werden zu lassen war es notwendig, dieselben zu sehr niedrigen Preisen aus der Hand zu geben oder Hilfe bei Sanierungen zu leisten und namhafte Zuzahlungen zu machen. Es rächte sich hier schwer das Gebahren der Verwaltung der Creditanstalt, welche namentlich den 1 zahlreichen Gründungen der Kummer-Werke grosse Kredite einräumte und Bürgschaften für sie übernahm, ohne eine andere Sicherheit, als gegen Hinterlegung der eigenen Werte dieser Unternehmungen. Denn mit der Gefährdung der letzteren selbst wurden die von ihnen gebotenen Sicherheiten mehr oder weniger hinfällig. Der hiernach die frühere Verwaltung der Creditanstalt treffende Vorwurf leichtsinniger Kreditgewährung bildet die hauptsächlichste Grundlage für die gegen die frühere Dir. und den früheren A.- R. im Klagewege geltend zu machenden Ersatzansprüche. Die Berechtigung der letzteren wird von sämtlichen Beteiligten bestritten, indessen haben 2 frühere A.-R.-Mitgl. sich bereit erklärt, je M. 25 000 u. ein solches M. 60 000 gegen Verzicht auf weitere Ansprüche an die Liquidationsmasse zu bezahlen. Bereits vor Eintritt der Liquid. der Anstalt waren von dem damaligen Leiter der Bank, Dr. Getz, sofort nach dem Rücktritt der Direktoren Horn und Klötzer diesen und A. von Rosen- crantz gegenüber die erforderlichen Schritte gethan worden, um die der Bank an die genannten zustehenden Ansprüche aus ihren Kontokorrenten und Konsort.-Beteilig. zu sichern. Diese Massnahmen haben den Erfolg gehabt, dass gegenüber dem damals im Auslande aufhältigen Th. Horn im Arrestwege dessen gesamter im Inlande befindlicher Mobiliar- und Immobilienbesitz, sowie die als A.-R. einer Anzahl von Akt.-Ges. ihm zu- stehenden Tant.-Ansprüche beschlagnahmt worden sind. Da Th. Horn die Forder. der Bank bestreitet, so machte sich die Beschreitung des Klageweges gegen ihn notwendig; der Prozess ist noch anhängig. Mit M. Klötzer ist nach Eintritt der Liquid. ein Ver- gleich zustande gekommen, auf Grund dessen er eine seinen Verhältnissen entsprechende Barsumme gezahlt und die ihm an verschiedene Akt.-Ges. zustehenden Tant.-Ansprüche an die Creditanstalt abgetreten hat. Ebenso hat, und zwar schon vor Einleitung der Liquid. der Bank mit A. von Rosencrantz ein Vergleich stattgefunden. Derselbe hat der Anstalt Mitte Juni 1901 an seinem Gute Schönbach in Böhmen eine Sicherungs- Hypoth. in Höhe von M. 260 000, im Range hinter fl. 39 000 feste Hypoth., eingeräumt und gleichfalls die ihm an andere Akt.-Ges. zustehenden Tant.-Ansprüche sämtl. ab- getreten. Überdies haftet das ihm gehörige, bei der Bank liegende nicht unbeträcht- liche Effektendepot. Diese Einigung war nur dadurch zu erzielen gewesen, dass die Bank auf von ihm bestrittene Ansprüche aus Konsort.-Beteilig. verzichtete. Liquidatoren: Gewählt in der G.-V. vom % Getz, Max Hörisch, Rechtsanwalt Dr. Pleissner. Aufsichtsrat: Bei Ausbruch der Katastrophe die unten Genannten, die Anfang Juni 1901 zurücktraten, nur Gen.-Konsul a. D. Arthur von Rosencrantz, Otto Borkowski, Dir. Gust. Schnitzing, Privatus Mor. Gross verblieben im Amt, bis die ausserord. G.-V. v. 12./7. 1901 folg. Aufsichtsrat wählte: Vors. Rent. Mor. Gross, Klotzsche; Stellv. Rent. Arth. Pekrun, Dir. Max Franke, Rentier Friedr. Geissler (diese beide wieder ausgetreten), Dir. Gust. Schnitzing, Justizrat Dr. Georg Schmidt, Dresden; Rechtsanw. A. Hennigson, Berlin; Rechts- anw. Werner, Magdeburg. Die früheren A.-R. verzichteten nacffräglich auf die Tant. pro 1900. evisions-Ausschuss: Gewählt in der G.-V. vom 12./7. 1901: Geh. Komm.-Rat Th. Menz, Börsensensal Schröder, Kaufm. Heysing, Rechtsanwalt Roehl, Rentier Bossomaier.