Hypotheken- und Kommunal-Banken. 1901), und von b) M. 5 454 000 = 4545 Stück, vom 1./7. 1901 ab div.-ber. Aktien über je M. 1200, welch letztere den bisherigen Aktionären zu 150 % plus M. 36 Reichsstempel = M. 1836 am 19./6.–3./7. 1901 angeboten wurden; auf nom. M. 13 200 alte Aktien entfiel 1 neue à M. 1200. Die definitive Übernahme der Firma Becker & Co. in Leipzig nebst deren Filiale in Greiz erfolgte Mitte Juli 1901, wogegen die Filiale in Plauen i. V. seitens der Credit-Anstalt an die Vogtländ. Bank daselbst abgetreten wurde. Für den voraussichtl. Verlust bei der Leipz. Bank wurden aus R.-F. M. 500 000 per 31./12. 1901 zurückgestellt. Der Überschuss bei Übernahme von M. 10 000 000 Becker & Co.-Aktien gegen M. 7 500 000 eigene Aktien betrug M. 2 500 000. Um die Aktiva des Geschäftes von Becker & Co., namentlich die vertragsmässig nach dem Zeitwert vom 23./3. 1901 übernommenen Effekten- und Konsortialbestände, möglichst vorsichtig einzustellen, hat die Credit-Anstalt unter Berücksichtigung der bei Becker & Co. noch geführten Reservekonti von obiger Summe M. 477 081 zurückgestellt und M. 2 022 919 auf R.-F. II übertragen, dessen Saldo darnach M. 6 302 007 per 31./12. 1901 beträgt. Beide Fonds zus. betragen nun 40.59 % des A.-K. von M. 75 000 000. Den Saldo des Delkr.-Kto von M. 917 000 (M. 900 000 wurden per 31./12. 1900 zurückgestellt, auf zweifelh. Debit. gelangten 1901 M. 314 902 zur Abschreib.), hat die Credit-Anstalt auf die entsprechenden Kontokorrentkonti verteilt, in der Hauptsache auf diejenigen, für welche der Betrag nach früheren Berichten zurückgestellt wurde. Hypothekarische Beleihungen: Diejenigen hypoth. Beleihungen, auf Grund deren die Bank Hypoth.-Pfandbr. ausgiebt, dürfen nur im Gebiete des Königreichs Sachsen erfolgen. Für die Beleihungsgeschäfte sind die Vorschriften des Hypoth.-Bankgesetzes massgebend. Eine etwaige Beleihung landw. Grundstücke im Königreich Sachsen kann bis zu ihres Wertes erfolgen. Die Wertermittelung erfolgt nach einer von dem Vorst. mit Zu- stimmung des A.-R. festgesetzten, von dem Königl. Sächs. Min. des Innern genehmigten Anweisung. In gleicher Weise gelten für die Hypoth.-Darlehen die hierfür von dem Vorstande mit Zustimmung des A.-R. aufgestellten, vom Königl. Sächs. Min. des Innern genehmigten Grundzüge. Pfandbriefe: Der Betrag der von der Ges. ausgegebenen Hypoth.-Pfandbr. darf das Doppelte des eingezahlten Grundkapitals und des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Für die pünktliche Zahlung von Kapital und Zs. der Hypoth.-Pfandbr. haftet den Pfandbr.-Inhabern ausser den von der Ges. erworbenen als Gegenwert der ausgegebenen Pfandbr. zu betrachtenden Hypoth. das gesamte übrige Vermögen der Ges. Die Ges. hat Hypoth.-Certifikate (genannt Pfandbr.) zu vier verschiedenen Zinsfüssen (5, 4½% 4, 3½ %) ausgegeben. Die ersteren beiden (Serie I–V) sind bereits wieder getilgt, von den jetzteren beiden (Serie VI, VII, VIII, IX, XII zu 4 %, Serie X, XI und XIV zu 3½ %) waren Ende 1901 in Umlauf: M. 9 244 500 zu 4 % und M. 15 536 000 zu 3½ % (bei M. 26 896 826 unterlagsfähigen Hypoth.-Darlehen). VI. Serie zu 4 %, M. 3 000 000 von 1880. Stücke à M. A 500, B 1000. Tilg. halbj., jährl. mind. 2 % des umlauf. Betrages; erste Verl. 1881. Ende 1901 in Umlauf: M. 734 500. VII. Serie zu 4 %, M. 5 000 000 von 1881 in Stücken à M. A 500 und B 1000. Tilg. halbj., jährl. mind. 2 % des umlaufenden Betrages; erste Verl. 1882. Ende 1901 in Umlauf: M. 1 594 500. VIII. Serie zu 4 %, M. 5 000 000 à M. 500 und M. 1000; 1883 genehmigt. Tilg. halbj. wie Serie VII. Erste Verl. 1884. Ende 1901 in Umlauf: M. 1 437 000. IX. Serie zu 4 %, M. 10 000 000, 1884 genehmigt. Stücke u. Tilg. halbj. wie Serie VIII, auch durch Rückkauf; erste Verl. 1885. Ende 1901 in Umlauf: M. 4 121 000. X. Serie zu 3½ %, M. 10 000 000, 1886 genehmigt. Stücke à M. AA 5000, A 1000 u. B 500. Tilg. ganzjährig, jährl. mind. 2 % des umlauf. Betrages von 1887 an; 1887–1894 durch Rückkauf; erste Verl. Mai 1895 auf 1./7. Ende 1901 in Umlauf: M. 6 091 500. XI. Serie zu 3½ %, M. 10 000 000; 1889 genehmigt. Stücke wie Serie X; M. 2 500 000 aufgelegt 20. Mai 1896 zu 101½ %. Tilg. ganzjährig, 1890–94 durch Rückkauf; erste Verl. Mai 1895 auf 1./7. Ende 1901 in Umlauf: M. 7 745 000. XII. Serie zu 4 %, M. 5 000 000, 1891 genehmigt; Stücke wie Serie X. Tilg. jährl. mindestens 2 % des umlaufenden Betrages. Verl. ganzjährig. April (erste 1892) auf 1./7. Ende 1901 in Umlauf: M. 1 357 500. XIII. Serie zu 3 %, M. 10 000 000, genehmigt durch Ministerialerlass v. 26. Juni 1896 (ist noch nicht begeben worden). XIV. Serie zu 3½ %, M. 10 000 000 lt. Erlass v. 26. Juni 1896. Stücke v. 1. April 1896 à M. 5000, M. 1000, M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. halbj. spät. in 50 Jahren durch Ankauf oder Verl., diese frühestens auf 1. April 1901, kann verstärkt werden. Ende 1901 in Umlauf: M. 1 699 000. Die Tilg. muss zu Serie VI-–LXIV mindestens jährl. 2 % betragen, verstärkte oder Total-Tilg. mit sechsmonat. Künd. zulässig. Zs. überall 2./1. u. 1./7., bei Serie XIV aber 1./4. u. 1./10. Verj. der Coup. in 3 J. n. F., der Stücke in 30 J. n. F. Auf den Betrag verloster Pfandbr., deren Verzinsung von dem Verlosungstermin ab aufgehört hat, ver- gütet die Bank 2 % Deposital-Zs., wobei die ersten 6 Monate nicht mitgerechnet werden.