369 Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Bau-Banken, Bau-, stellen und bis 1./10. 1907 zu unterhalten; 3) sämtl. mit der Gründung der Ges., deren Eintrag zum Handelsregister, dem Druck und Stempel der Aktien und Teilschuldver- schreib., der Überschreibung der Grundstücke etc. verbundenen Kosten zu tragen. In Ausgleich dieser Verpflichtungen erhält die Intern. Bauges. 3334 Theilschuldverschreib. der Ges. à M. 1000. Zweck: Beschaffung und Vermietung billiger Wohnungen, insbesondere auf den von der Ges. erworbenen zum früheren Hellerhof gehörigen Liegenschaften. Auf den herzu- stellenden Strassen ist der Bau von 75 Wohnhäusern mit 762 Wohnungen zu 1, 2 und 3 Zimmern vorgesehen, die in 3 Jahren nach Feststellung des Fluchtlinienplanes errichtet sein sollen. Zur Deckung der Baukosten dient nachgenannte Anleihe. Kapital: M. 900 000 in 900 Aktien (Nr. 1–900) à M. 1000. Erhöhung nur mit Zustimmung des Magistrats zulässig. Anleihe: M. 3 400 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1902, unkündbar bis 1./10. 1908, 3400 Stücke (Nr. 1–3400) à M. 1000, lautend auf Namen der Deutschen Vereinsbank zu Frankf. a. M. und durch Giro übertragbar. Die Stadt Frankf. a. M. haftet für Kapital und Zs., was auf den Oblig. durch Aufdruck kenntlich gemacht ist, dagegen hatte die Ges. zu dem Grundbuch den Eintrag zu bewilligen und zu beantragen, dass die ihr zugehörigen Grundstücke und Gebäude ohne Zustimmung des Magistrats weder ver- aussert, noch verpfändet, noch sonst belastet werden dürfen. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1935 durch jährl. Ausl. von 1 % zuzügl. ersp. Zs. spät. im Okt. (zuerst 1934) auf 1./4.; ab 1908 ist jederzeitige Kündigung der ganzen Anleihe oder eines Teiles derselben mit 6 Monate Frist zulässig. Verj. der Coupon: 5 J. (F.), der Stücke: 10 J. (F.). Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Solange die geplanten Häuser noch nicht fertiggestellt und dem Betriebe übergeben sind, hat die Internat. Bauges. einen entsprechenden Teil der Zs. zu vergüten. Kurs: Zugelassen im März 1902; erster Kurs am 18./3. 1902: 103 %. Notiert in Frankf. a. M. Geschäftsjahr: 1./4 Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Aus dem bilanzmässigen Reingewinn erhält nach Dotierung des gesetzl. R.-F. (5 %) die Stadtgemeinde Frankfurt a. M. zunächst M. 6000 zur Ansammlung eines städtischen Aktienerwerbungs-F., jedoch nicht länger als bis zum Schluss des Geschäfts- jahres 1933. Vom verbleib. Betrage sind bis zu 4½ % auf das eingezahlte A.-K. als Div. an die Aktionäre zu verteilen, während der „ noch verbleib. Reingewinn in den erwähnten städtischen Aktienerwerbungs-F. abzuführen ist. Der A.-R. erhält keine Tant. Die Stadt Frankf. a. M. ist verpflichtet, alljährl. die gesamten Mittel des Aktienerwerbungs-F. einschl. der auf die so erworbenen Aktien entfallenden Div. zum Ankauf von Aktien zu verwenden. Ist die Stadt auf diese Weise in den Besitz von 350 Aktien (abgesehen von den 100 bei der Errichtung der Ges. von ihr übernommenen Aktien) gelangt, so ist sie verpflichtet, zum weiteren Ankauf von Aktien alljährl. mind. einen Beitrag zu verwenden, welcher gleich 4½ % vom Nominalbetrage der bereits er- worbenen Aktien plus M. 13 000 ist. Die Stadt Frankf. a. M. hat das Recht, alljährl. am 1./4. sämtliche Aktien zu erwerben, nachdem sie 6 Monate vorher der Ges. von ihrer Absicht Mitteilung gemacht hat. Neue Aktien dürfen ohne ihre Zustimmung nicht ausgegeben werden. Jeder Aktionär ist verpflichtet, seine durch Ausl. bestimmte Aktie und im Falle der Kündigung der Stadt seine Aktien der Stadt Frankf. a. M. verkäuf- lich zu überlassen, und zwar in der Zeit bis 1./4. 1914 zum Kurse von 110 % und 4½ % Stück-Zs. und in der Zeit nach dem 1./4. 1914 zum Kurse von 120 % u. 4½ % Stück-Zs. Falls in einem Jahre die Garantie der Stadt in Anspruch genommen ist, muss später vor Zahlung einer Div. der verauslagte Betrag nebst 4 % Zs. zurückgezahlt werden. Zur Sicherstellung ihrer Rechte ist die Stadt berechtigt, eine Sicherheitshypothek von M. 3 000 000 auf den Grundbesitz der Ges. zu verlangen. Dividende: Die erste Bilanz wird per 31./3. 1902 gezogen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Rechtsanwalt Dr. jur. Felix Reinert, Ing. Rob. Behrends. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Baurat Phil. Holzmann, Stellv. Komm.-Rat M. M. Goldschmidt, Stadtrat Hch. Flinsch, Ing. Wilh. Holzmann, Reg.- u. Baurat a. D. Otto Riese, Stadtrat Aug. Seidel, Stadtrat Dr. Willy Levin, Frankfurt a. M. Prokurist: Wilh. Demond. Actien-Gesellschaft für Hoch- u. Tiefbauten in Frankfurt a. M., Zeil 41. Gegründet: 13./5. 1896. Letzte Statutänd. v. 28./12. 1899. Die Ges. übernahm das unter der Firma Gebr. Helfmann in Frankf. a. M. bestehende Baugeschäft samt hinterlegten Wertp. für zus. M. 504 159. Zweck: Ausführung von Hochbauten, Tiefbauten u. Eisenbahnbauten aller Art für eigene u. fremde Rechnung; Erwerb und Veräusserung oder sonstige Verwertung von Grund- stücken, Betrieb aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, sowie die Herstellung und Verwertung von Baumaterialien. Die Ges. besitzt und betreibt eine 1901 durch Zukauf erweiterte Ziegelei in Eschborn, deren Produkte vornehmlich für den eigenen Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1902/1903. I. 24