Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Bahnanlage 1 438 105, Betriebsmaterial 25 055, Kautionskto 4750, Effekten 2295, Bankguth. 3534, Debit. 3149, Kassa 447, Verlust 31 169. Passiva: A.-K. 1 300 6000, Bankschuld 120 111, Disp.-F. 80 000, Kautionshypoth. 6100, Kautionen 2295. Sa. M. 1 508 506. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gasbetriebausgaben 36 287, ausserord. Reparaturen 10 079, elektr. Betriebsausgaben 76 994, Zs. 4027. – Kredit: Gasbetrieb 9089, elektr. Betrieb 87 128, Verlust 31 169 (gedeckt aus dem Disp.-F.). Sa. M. 127 387. Dividenden 1895–1901: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Vorstand: Ing. Franz Schremmer. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Komm.-Rat Hedderich, Darm- stadt; Stellv. Ed. Blossfeldt, Gen.-Dir. von Oechelhaeuser, C. Pertz, W. Koch, Dessau; Herrm. Bachstein, Berlin; Dir. Roetelmann, Darmstadt. Döbelner Strassenbahn in Döbeln. Gegründet: Am 20./3. 1891. Letzte Statutänd. v. 20./3. 1901. Koncessionsdauer 40 Jahre. Zweck: Bau u. Betrieb einer Pferdebahn in Döbeln zur Beför derung von Personen, Post- u. Stück- gut. Bahnlänge 3 km. Spurweite 1 m. Personenbefürderung 1900–1901: 199 417, 216 886. Kapital: M. 110 000 in 550 Nam.-Aktien à M. 200. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. Sonderrücklagen, Tant. an Vorst., 4 % Div., Tant. an A.-R. eine Vergütung von M. 500), Rest Super-Div. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Grundstückskto 28658, Bahnanlage 59 314, do. Amort.-F.- Anlage 9241, Strassenkto 550, Wagen 5937, Pferde 4147, Geschirr 182, Bekleidung 192, Inventar 649, Kassa 100, Kautionen 3048, Debit. 7789, Fourage 1451, Betriebsvorräte 3959, Arb. Unterst. F.-Anlage 92, R.-F.- Anlage 1921 Passiva: A.-K. 110 000, Bahnanlage- Amort.-F. 9241, R.-F. 2029, Arb.-Unterst.-F. 92, alte Div. 138, Div. 1901 2200, Vortrag 136. Sa. M. 123 838. Gewinn-u. Verlust- Konto: Debet: Fourage 7235, Gehälter u. Löhne 9811, Betriebs-Unk. 5545, Unk. 387, Betriebsvorräte 206, Bahnanlage- Amort.-F. 1186, Abschreib. 2592, Gewinn 2438 (davon R. F. 101, Div. 2200, Vortrag 1300. – Kredit: Vortrag 408, Betriebseinnahmen 28 555, Zs. 439. Sa. M. 29 402. Dividenden 1892–1901: ½, 1, 2, 3, 3½, 3½, 4, 3, 3½, 2 %. Coup. Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Clemens Rebe i Oscar Wilsdorf, Oscar Ziegenhirt. Aufsichtsrat: (4–8) Vors. Ed. Braun, Stellv. C. H. Müller, M. Liebschner, Stadtrat Th. Ehrlich, Stadtrat O. Greiner, Gutsbes. Cl. Frohberg, Rentier W. Rossberg. Zahlstelle: Döbeln: Aug. Wilsdorf. „Deutsche Strassenbahn-Gesellschaft in Dresden.“ Gegründet: Am 8./11. 1889. Die Ges. übernahm die E. Grumbt, R. Bierling und O. Schwab vom Rate der Stadt Dresden erteilte Konc. Letzte Statutänd. v. 24./3. 1900. Zweck: Erbauung u. Betrieb von Strassenbahnen, Erwerbung von Strassenbahnkoncessionen, überhaupt Betrieb öffentl. Verkehrsmittel mittels Pferde- oder anderer Kraft, besonders in Dresden oder dessen Umgebung; Ankauf u. Veräusserung derartiger Unternehmungen. Linien Ende 1901: 1) Friedrichstrasse- Striesen-Blasewitz; 2) Theaterplatz- Schnorr- strasse-Neumarkt; 3) Bergkeller-Wilder Mann; 4) Güntzplatz-Grenadierkaserne; 5) Neu- markt-Gruna; 6) St. Pauli-Friedhof-Albertplatz; 7) Schlossplatz-Blasewitz-Loschwitz; S) Hauptbahnhof-Ackermannstrasse; 9) Marienstr.-Neustädter Bahnhöfe; 10) Postplatz- Löbtau-Plauen. Gesamtlänge Ende 1901: 91,70 Geleismeter = 58,81 Betriebs-km, welche jetzt elektrisch betrieben werden. Die Koncession ist bis 19. Juli 1939 erteilt, kann jedoch am 30. Okt. 1921 gekündigt werden, welchenfalls die gesamte Bahnanlage von der Stadt Dresden zum Zeitwerte zu übernehmen ist. A6 Ablauf der Koncessionsdauer (1939) steht es der Stadt Dresden frei, entweder a) sämtliche Linien samt den Betriebseinrichtungen zu übernehmen oder b) die Ges. anzuhalten, dass sie die Strassen und Plätze unter Entfernung der Bahn auf ihre Kosten wieder in vollkommen guten Zustand versetzt. Bei der event. Übernahme sind die zum Betriebe erforderlichen Grundstücke nebst Gebäuden, das Geleis nebst Ober- und Unterbau und das gesamte sonstige tote und lebende Inventar der Stadtgemeinde, falls sie es im ganzen übernehmen will, gegen einen Schätzungsbetrag zu überlassen. Die Abnahme der zum Betrieb der Linien erforderlichen elektrischen Energie erfolgt vertragsgemäss ausschliesslich aus der städtischen Centrale und bezieht sich diese Ver- pflichtung nicht nur auf die Fahrstrecken innerhalb des Stadtgebietes, sondern auch auf die ausserhalb desselben liegenden Strecken bis an das Ende der gegenwärtig in Betrieb befindlichen und den elektrischen Betrieb koncessionierten Linien. Die Höhe des Be- trages für den von der Stadt entnommenen Strom wird nach Kilowattstunden berechnet und betrug für 1901 12 Pf. pro Kilowattstunde. Die für die Stromzuführung not- wendige Leitung ist vom Rat zu Dresden erbaut und bleibt Eigentum der Stadt. Für Benutzung der Leitungsanlage zahlt die Ges. dem Rat zu Dresden eine Gebühr.