3 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. * Rheinisch-Westfälische Bahngesellschaft in Berlin. Gegründet: 19./11. 1898. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Bau, Erwerb, Pachtung und Verpachtung, Betrieb u. Finanzierung von, sowie Beteilig. an Unternehm. auf dem gesamten Gebiete des Eisenbahn- u. Strassenbahmwvesens, sowie von damit zus. hängenden Unternehm., namentl. von Kraftanlagen, welche im Anschluss an Bahnunternehm. ent- stehen, und Abgabe von elektr. Strom aus solchen Kraftanlagen auch an Dritte zu Be- leuchtungs- und anderen Zwecken. Das Geschäftsgebiet der Ges. umfasst Westdeutsch- land, insbes. die Rheinprovinz und Westfalen; in besond. Fällen kann die Ges. auf Be- schluss des A.-R. auch in anderen Gebieten Geschäfte machen. Die Ges. hat lt. G.-V.-B. vom 15. März 1899 das vordem von der Kommandit-Ges. Bonner Strassenbahn Havestadt, Contag & Co. geführte Unternehmen der Bonner Strassen- bahn erworben. Dieses Unternehmen beruht in der Hauptsache auf: 1) Dem Vertrage zwischen der genannten Kommandit-Ges. und der Stadt Bonn vom 22./23. Aug. 1890 betreffend den Bau und Betrieb a) der Pferdebahn Bonn-Poppelsdorf, b) der Dampfbahn Bonn-Mehlem. Die Dauer des Vertrages beträgt 40 Jahre, nach deren Ablauf die Stadt Bonn berechtigt ist, die von ihr genehmigten Pferdebahnlinien, sowie den innerhalb des städtischen Gebietes oder auf städtischem Gelände befindlichen Teil der Dampfbahn zum Taxwert zu erwerben. Die Stadt Bonn ist ausserdem be- rechtigt, schon nach Ablauf von 25 Jahren die Bahnanlage nebst Betriebsmaterial, Grunds stücken u. sämtl. Zubehör zu kaufen u. zwar für den 20 fachen Betrag des Durchschnitts derjenigen Reingewinne, die während des 20.–24. Betriebsjahres erzielt worden sind. 2) Dem Vertrage zwischen der genannten Ges. und den Gemeinden Godesbergg, Rüngsdorf, Lannesdorf betr. die Dampfbahn Bonn-Mehlem, dessen Giltigkeit am 22. Aug. 1930 erlischt. Diese Gemeinden haben, für den Fall die Stadt Bonn mit diesemm Termin oder auch bereits nach Ablauf der ersten 25 Jahre von ihrem Rückkaufsrechte Gebrauch machen sollte, für ihre bezüglichen Bezirke die gleichen Rechte hinsichtlich der in ihren Bezirken befindlichen Bahnanlage und der zum Eisenbahnbetriebe er- forderlichen Grundstücke und Gebäude sich vorbehalten. 3) Dem Vertrage zwischen der Kommandit-Ges. und der Rheinprovinz vom 15. bezw. 21. Dez. 1892 betr. die Mitbenutzung der Köln-Mainzer Provinzialstrasse zum Zwecke der Anlage und des Betriebes einer schmalspurigen Strassenbahn von Bonn nach Mehlem. Die Dauer dieses Vertrages beträgt 45 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung an ge- rechnet. Nach Ablauf der Dauer ist die Provinz berechtigt, die Bahnanlage, sowie auh die zugehörigen Betriebsgebäude und Grundstücke und das bewegliche Material ganz oder teilweise gegen Vergütung des jeweiligen Taxwertes zu erwerben. 4) Dem Vertrage zwischen der genannten Kommandit-Ges. und der Gemeinde Kessenich vom 22. OÖkt. 1896 betr. die Pferdebahnlinien Bonn-Kessenich, dessen Dauer 60 Jahre beträgt. Nach Ablauf des Vertrages ist die Gemeinde berechtigt, die Bahn- anlage und deren Ausrüstung, die Betriebsgebäude und Grundstücke zu erwerben. Das Pferdeb.-Unternehm. hat eine Betriebslänge von 7, 4km u. eine Baulänge v. 11, 979 km. Die Grundstückfläche des Bahnhofes Coblenzerstr. Detr ägt 1380 qm, von denen 1022 qm bebaut sind. Die Ausrüstung besteht aus 20 geschlossenen u. 22 offenen Pers. -Wagen u. 80 Pferden. Beim Dampfbahnunternehmen betragen die Betriebslänge 10,100 m, die Baulänge 11,050 m. Die Grundstückfläche des „ Reuterweg 5380 qm, von denen 3011l am bebaut sind. Die Ausrüstung setzt sich zusammen aus 18 vierachsigen und 16 zwei- achsigen Personenwagen und 8 Lokomotiven. Der Betrieb der BEonner Strassenbahnen erfolgte durch die Kommandit-Ges. vom 1. Jan. 1899 ab für Rechnung der A.-G. Im Monat April 1899 hat sie denselben in eigene Verwaltung genommen. Die Verhandlungen wegen des Baues der neuen Strassenbahn. Linie Bonn-Endenich etc. sind 1900/1901 zum Abschluss gelangt. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien (Nr. 1–3000) à M. 1000, eingezahlt 25 % bei der Gründung, 50 % am 22./2. 1899 und restliche 25 % am 30./6. 1900. Geschäftsjahr: 1. Nov. bis 31. Okt. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie= 1 St. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F., dann 4 % Div., event. sonstige Abschreib. u. Rücklagen, 10 % Pant n A. R., Rest Super- Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Okt. 1901: Aktiva: Bonner Strassenbahnen: a) Pferdebahn 760 960, b) Dampf- bahn 1 399 337, Grundbesitz u. Gebäude 186 175, Kautionen 20 670, Projekte u. Vorarbeiten 2966, Betriebsvorräte 27 008, Bankguth. 436 838, Debit. 705 983, Kassa 464. Passiva: A.-K. 3 000 000, Hypoth. 29 787, Stadt Bonn 25 000, Restkaufsumme für Bonner Strassenbahnen (am 1. 1. 1902 zu zahlen) 200 000, Kredit. 23 * Ern.- u. Amort.-F. der Bonner Strassenbahnen 30 957, R.-F. 22 448, Gewinn 208 232. Sa. M. 3 540 405. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter u. Gen.-Unk. bei der Centzale in Berlin 10 103, Gewinn 208 232 (davon an Ern.- u. Amort.-F. 43 000, R.-F. 15 526, Div. 135 000, Tant. an A.-R. 1973, Grat. u. Unterst.-Kasse 1200, Vortrag 11 532). – Kredit: Vortrag 9970, 28/% Mieten u. Provis. 60 283, Strassenbahnen 148 081. Sa. M. 335. 3 Dividenden: 1898/99: 4½ % p. r. t. auf M. 2 250 000; 1899/1900: 4½ % p. r. t. auf M. 3 000 000; 1900/1901: 4½ % auf M. 3 000 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) %