Maschinen- und Armaturen-Fabriken, Eisengiessereien etc. walter unter Berücksichtigung der ungünstigsten Verwertung auf Material u. Fabrikate M. 200 000 und auf Debitoren M. 150 000 absetzen zu sollen, sodass die Aktiva sich auf rund M. 500 000 stellen. Jenen stehen an Kreditoren M. 525 000, M. 75 000 Schaden- ersatzansprüche für Nichterfüllung laufender Materialabschlüsse und an Hypotheken- ausfall etwa M. 1 000 000, zusammen M. 1 600 000 Passiva gegenüber. Diese Zahlen müssen jedoch nur als Schätzungen angesehen werden u. können sich selbstverständlich je nach Verwertung der Masse ändern. An Aufträgen liegen vor: Bei der Abteilung Alfeld M. 60 000, Delligsen M. 100 000 und Wilhelmshütte M. 100 000, zusammen etwa M. 260 000. Der Konkursverwalter wurde ermächtigt, den freihändigen Verkauf der Immobilien mit Genehmigung des Gläubigerausschusses zu bewirken, den Betrieb der 3 Werke für Rechnung der Gläubiger in bisheriger Weise vorläufig fortzusetzen und über sich etwa ergebende Betriebsverluste Vereinbarungen mit den Hypothekgläubigern zu treffen, da letztere das Hauptinteresse an der ununterbroch. Fortführung des Werkes haben. Anfang April 1901 sind die zu dem Unternehmen gehörenden 3 Fabriken in Alkeld, Delligsen und Wilhelmshütte nebst sämtlichem Zubehör, sowie den gesamten Roh- materialien, Ganz- und Halbfabrikaten von dem Konkursverwalter mit Genehmigung dse Gläubigerausschusses an ein Konsortium unter Führung der Bankfirma Max Meyerstein in Hannover käuflich übergegangen. Der Käufer übernahm auch sämtl. Engagements- Verträge, Miet- u. Pachtverträge mit den Leitern, Beamten u. Arbeitern und setzte das Unternehmen unter Zuführung eines genügend grossen Betriebskapitals als offene Handels- Ges. in vergrössertem Umfange fort. Am 28./2. 1902 wurde dann das Unternehmen mit Wirkung ab 1./1. 1902 wieder in eine Akt.-Ges. umgewandelt unter der Firma: Braun. schweig.-Hannov. Maschinen-Fabriken mit Sitz in Delligsen, A.-K. M. 1 100 000 (s. S. 997,. Der Konkursverwalter versendete mit Bezug auf den erwähnten Verkauf an Max Meyerstein, sowie über den Stand des Konkurses überhaupt Ende Aug. 1901 an die Gläubiger folg. Schreiben: Am 1./4. 1901 ist ein Vertrag mit einer Gruppe unter Führung der Firma Max Meyerstein zu Hannover, die inzwischen die sämtl. Forderungen der Act.-Ges. für Grundbesitz und Hypothekenverkehr zu Berlin im Nennbetrage von etwa M. 1 150 000 erworben hatte, abgeschlossen worden. Nach diesem Vertrage hat die Gruppe die Liegenschaften nebst Zubehör für M. 1 020 000 erworben, indem sie die hypoth. eingetr. Schuldverschreib. im Nennbetrage von M. 680 000 nebst rückst. Zs. übernommen und von seiner eigenen hypoth. Forderung M. 300 000 in Anrechnung auf den Kaufpreis als getilgt erklärt hat. Rohstoffe, Erzeugnisse etc. sind für M. 330 000, das ist etwa 60 % des Bilanzwertes, von der Gruppe gleichfalls erworben worden. Bei Ausbruch des Konkurses waren 14 Prozesse, zum Teil über grössere Beträge, anhängig, deren vergleichsweise Erledigung bislang allerdings erfolglos angestrebt ist. Eine grosse Anzahl Forderungen über hohe Beträge wird zu langwierigen Prozessen führen, weil Bemängelungen von Maschinen in Frage kommen. An einfachen Forderungen haben 471 Gläubiger etwa M. 1 500 000 angemeldet, wovon bisher etwa M. 1 355 313 festgestellt sind, darunter M. 850 000 Ausfall der hypoth. Forderungen. In Gemeinschaft mit dem Gläubigerausschuss hat der Verwalter geprüft, ob eine Inanspruchnahme der Mitgl. des Vorst. und des A.-R. wegen etwaiger Verfehlungen gegen die Vorschriften der §§ 241, 242 u. 249 H.-G.-B. möglich sei. Die Prüfung hat indes keinen Anlass geboten, An- sprüche zu erheben. Die Prüfung der Rechnungen der Act.-Ges. für Grundbesitz und Hypothekenverkehr in Berlin und des Dir. Sanden, Berlin, durch welche die Beleihung mit den letzten Hypoth. im Betrage von M. 1 060 000 erfolgte, hatten Anlass zu Aus- stellungen nicht geboten. Es erfolgte auf die anerkannten Forderungen im Betrage von M. 1 355 313 eine Abschlagsverteilung von 25 % = M. 338 827. Im Mai 1902 veröffentlichte der Konkursverwalter im Anschluss an sein Rund- schreiben vom Aug. 1901 folg.: „Die Prozesse, welche der Konkursverwalter bei Aus- bruch des Konkurses vorgefunden hat, sind zum grössten Teil noch nicht erledigt. Es sind gerichtsseitig langwierige Beweiserhebungen über Mängel von Maschinen u. Waren angeordnet, zum Teil müssen Zeugen im Auslande, z. B. in Rumänien, vernommen werden. Es kann demnach auch nicht annähernd vorausgesehen oder bestimmt werden, wann diese Prozesse, deren vergleichsweise Erledigung an dem hartnäckigen Widerstande der Gegner scheitert, beendet werden. Abgesehen von den streitigen Forder. sind eine Anzah grösserer Beträge z. Z. nicht beitreibbar, sei es, weil die Schuldner im Konkurse oder unpfändbar sind. Der Gläub.-Ausschuss hat es abgelehnt, die sämtl. z. Z. noch aus- stehenden Forder. – streitige und nicht streitige — öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen, weil erfahrungsmässig nur ein geringer Erlös hierfür erzielt wird. Aus dem vorhandenen, durch Einziehung der Aussenstände gewonnenen Barbestande ist 2. Z. eine weitere Verteilung von 8½ % möglich, deren Ausschüttung der Gläub.-Ausschuss gé- nehmigt hat. Die entsprechenden Anträge sind bei dem Konkursgerichte — dem herzogl. Amtsgerichte Greene — gestellt worden. Die Ausschüttung der weiteren Abschlags-Div, von 8¼ % wird demnach nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen Anfang . 1902 bewirkt werden. Nach Lage der Sache kann eine Auskunft, wann voraussichtlich der Konkurs beendet werden wird, nicht erteilt werden; auch ist eine genaue Angabe. * . . . 3 01 wie viel voraussichtlich noch zur Verteilung gelangen wird, nicht möglich. Soweit de