7 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 5 Unter Mitwirkung der Firma Felten & Guilleaume, Carlswerk A.-G., hat die Ges. ferner mit der Commercial Cable Comp. in New York Verträge abgeschlossen, wodurch dieselbe ihr ausgedehntes Telegraphennetz in den Ver. Staaten für den Verkehr mit Deutschland über das neue Kabel zur Verfügung stellt. Die Commercial Cable Comp. besorgt gegen entsprechende Vergütung den gesamten Telegraphendienst auf der ameri- kanischen Seite für die Ges. und hat auch in Bezug auf die Zuleitung des bei ihr auf- kommenden Verkehrs unter der Bedingung gewisser Gegenleistungen Zusagen an die Deutsch-Atlantische Telegraphen-Ges. gegeben, worunter hervorzuheben, dass der ganze amerikanisch-deutsche Verkehr, welcher den Linien der Commercial Cable Comp. zufällt, dem deutschen Kabel übergeben wird. Durch diese Abmachungen ist der Ges. der Anschluss und die Depeschenvermittlung mit den oben bezeichneten amerikanischen Gebieten gesichert, ferner sind Vereinbarungen getroffen für die Umleitung des Depeschenverkehrs im Falle der Unterbrechung des Kabels. Des weiteren sind betr. Austausches von Depeschen Abmachungen getroffen worden mit der Eastern Telegraph Comp., der Brazilian Submarine Telegraph Comp., jetzt Western Telegraph Comp. genannt, der Europe & Azores Telegraph Comp. und der Deutschen See-Telegraphengesellschaft. Wegen Herstellung des Kabels ist ein Vertrag mit der Telegraph Construction and Maintenance Comp. in London abgeschlossen. Das Kabel, dessen Länge 4141 Knoten beträgt, ist nach den neuesten Erfahrungen auf Grund bewährter Systeme konstruiert. Der Gesamtpreis für die Herstellung des Kabels ist £ 935 000 einschl. der Kosten für die Verlegung und einschl. der Kosten für Instandhaltung des Kabels während 30 auf- einander folgenden Tagen nach beendigter Verlegung. Die Sprechgeschwindigkeit des Kabels beträgt nach der Vorschrift des Kabelbetriebsvertrages wenigstens 25 Worte à 5 Buchstaben pro Minute. Als Termin für die Fertigstellung der beiden Kabelteile von Borkum nach Horta auf Fayal (Azoren) und von Fayal nach New York war in 3 Übereinstimmung mit den Bedingungen der deutschen Koncession der 1. OÖkt. 1900 be- stimmt, doch konnte die Betriebseröffnung bereits am 1. Sept. 1900 stattfinden. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Die Verwirklichung dieser Aufgabe wurde als eine gemeinschaftliche Aufgabe der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch-Atlantischen Telegraphen-Ges. angesehen und es wurde zu diesem Zwecke in Nordenham unter der Firma ,Norddeutsche Seekabelwerke Aktien- gesellschaft“ am 29. Mai 1899 eine Ges. mit dem Sitz in Köln gegründet, welche die seitens der in Köln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines geeigneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Seekabelwerken übernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten ist. Das Kapital der Norddeutschen Seekabelwerke A.- G. beträgt M. 4 000 000, wovon M. 1 000 000 die Firma Felten & Guilleaume und M. 1 000 000 die Deutsch-Atlant. Telegraphen- Ges. selbst übernommen hat; auch von den Neu-Em. von 1900 wurden M. 1 000 000 übernommen, worauf vorerst nur 25 % eingezahlt sind. Nachdem die Norddeutschen Seekabelwerke im Laufe des Jahres 1900 ihre Fabrikanlagen in Nordenham vollendete, konnte Anfang Oktober 1900 mit der Fabrikation von Kabeln begonnen werden. Die Ges. besitzt den Kabeldampfer „von Podbielski“. MKapital: M. 28 000 000 in 28 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–28 000; 7 Serien A– zu je 4000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- gezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der Serien D u. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000, die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie Fu. G), von diesen wird zunächst Serie F in 4000 Aktien à M. 1000 ausgegeben, den bisherigen Aktionären zu 101.25 % zur Verf. gestellt und vorerst mit 25 % eingezahlt. Ende 1901 eingezahlt in Sa. M. 21 000 000. Von den Aktien Serie G stehen der Eastern Telegraph Company und der Brazilian Submarine Telegraph Comp., jetzt Western Telegraph Comp. genannt, auf deren Verlangen bei dem Übergang des Kabels oder der Aktien der Deutschen See-Telegraphen-Ges. an die Deutsch-Atlantische Telegraphen-Ges. je nom. M. 1 424 000 zum Bezuge al pari zur Verf. Das Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 50 000.000 erhöht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit von der bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. Anleihe: Behufs Beschaffung der Mittel für ein zweites Kabel zwischen Deutschland und Nord-Amerika soll die G.-V. v. 30./6. 1902 über Aufnahme einer Anleihe von M. 20 000 000 in 4 % Oblig. beschliessen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinné-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. Dotation von Sonderrücklagen, 4 % Div., vom est vertragsm. Tant. an Vorst., 5 % Tant. an A.-R., Überrest zur Verf. der G.-V. *