Porzellan-Fabriken. 1325 Porzellanfabrik Lorenz Hutschenreuther Akt.-Ges. in Selb bei Hof. Gegründet: 1./2. 1902 mit Wirkung ab 1./1. 1902; handelsger. eingetr. 2./4. 1902. Gründer: Komm.-Rat Victor Hutschenreuther, München; Alfred Pabst, die durch Alfred Pabst in Selb vertretene offene Handels-Ges. Lorenz Hutschenreuther, die gesetzl. vertretenen drei minderjähr. Söhne des verstorb. Fabrikbes. Eugen Hutschenreuther von Selb Namens „ Victor, Rich. und Rud. und der Kaufm. Hch. Kalbfus, Selb. Eingelegt in die A.-G. wurde das unter der Firma Lorenz Hutschenreuther betriebene Fabrikationsgeschäft samt den Immohil., Zugehörungen, Utensil., Waren, Material., Wechsel- und Kontokorrent-Forder. für die Summe von M. 1 600 000. Hiervon wurden M. 1 195 000 mit 1195 Aktien à M. 1000 beglichen, während die anderen Aktien v Gründern zu dem Nennwerte übernommen und bar einbezahlt wurden. Zweck: Erwerb, Fortbetrieb u. Erweiterung der von der Firma Lorenz Hutschenreuther in Selb bisher betrieb. Porzellanfabrik nebst Schlämmerei und Erdgruben bei Carlsbad in Böhmen. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien (Nr. 1–1200) à M. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. u. Rücklagen, hierauf 4 % Div., vom Ubrigen 5 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.B. Dividende: Die erste Bilanz wird ber 31./12. 1902 gezogen. Direktion: Hch. Kalbfus. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-R on den übrigen at Victor Hutschenreuther, Stellv. Komm.-Rat Hans Pabst, München; Fabrikbes. Alfred Pabst, Selb. Prokuristen: Karl Arndts, Karl Arnold. 0 „ Porzellanfabrik Ph. Rosenthal & Co. Aktiengesellschaft in Selb, Oberfranken, Filiale in Kronach. Gegründet: 28./8. 1897 mit Giltigkeit ab 1./1. 1897; handelsger. eingetr. 20./9. 1897. Letzte Statutänd. v. 19./4. 1900. weck: Übernahme und Fortführung der zu Selb und Asch unter der Firma Ph. Rosen- thal & Co. bestehenden Porzellanfabrik nebst Porzellanmalerei und Beteiligung an anderen gleichartigen Unternehmungen. 1898 wurden die Anlagen in Selb durch ein Massemühlengebäude und ein Maschinenhaus für eine neue 100 pferdekräftige Dampf- maschine erweitert, ferner wurde das ganze Etablissement mit einer elektr. Beleuchtungs- anlage versehen. Die Vergrösserung der Special-Abteilung für elektrotechn. Porzellan- 3 artikel in Selb erforderte 1901 einen Aufwand von ca. M. 74 000. Bezügl. der Patente ist mit einer Firma ein fester Licenzvertrag geschlossen, wonach der Ges. für 1901 eine Gebühr von M. 8000, für 1902–1904 von je M. 10 000 zu zahlen ist. Für den Rest der Dauer des Patents ab 1./1. 1905 kann die Licenznehmerin sich gegen Zahlung von M. 10 000 jährl. das Anwendungsrecht weiter erhalten. Infolge G.-V.-B. v. 12./11. 1901 fand die Erwerbung der Porzellanfabrik in Firma Bauer, Rosenthal & Co. in Kronach mit Wirkung ab 1./1. 1901 statt. Kaufpreis ca. M. 500 000, wovon der grösste Teil durch Hingabe von 5 % Oblig. berichtigt wurde. Die Verkäufer partizipierten zu % an dem Reingewinn des Kronacher Etablissements. Tapital: M. 1 500 000 in 1500 Aktien (Nr. 1–1500) à M. 1000. auleihe: M. 1 000 000 in 5 % Oblig. lt. G.-V.-B. v. 12./11. 1901, 500 Stücke à M. 1000 und 1000 Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1./10. 1906. Sicherheit: Erststellige Hypoth. auf die Etablissements der Ges. Die ungefähre Hälfte der Anleihe diente zur Deckung des Kaufpreises für Kronach, während die Begebung des Restes zur Zeit nicht in Aussicht genommen ist. GCenussscheine: 1500 Stück (Nr. 1–1500), zu jeder Aktie einer ausgegeben. Dieselben lauten auf Namen und sind durch Cession übertragbar. Sie gewähren kein Aktionär-, vor allem kein Stimmrecht. Am Reingewinn nehmen sie in der unten angegebenen Weise teil. Die Genussscheine unterliegen der Tilg. durch Rückkauf oder einmalige Kapital- abfindung von M. 1000 bro Stück und sind zu diesem Behufe auszulosen oder ganz oder teilweise zu kündigen. Fällt der Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalsabfindung in ie ersten 4 Monate des Geschäftsjahres, so nehmen die Genussscheine an der Div. dieses Jahres nicht mehr teil. Im Falle Liquidation der Ges. werden die Genussscheine, nach- em die Aktien mit ihrem Nennwert zurückgezahlt sind, mit M. 1000 pro Stück abgefunden, wiährend ein etwaiger Rest lediglich den Aktien zugute kommt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. in Selb, Hof oder Dresden. immrecht: 1 Aktie = 1 St. bGewinn Werteilung: 5 % zum R.-F., etwaige besondere Abschreib. u. Rücklagen, bis 4 % Div., vom Rest 7 –10 % vertragsm. Tant. an Vorst., 7 % Tant. an X. R., sodann bis 6 %3 Super: IV.? vom etwaigen Überschuss erhält jeder Besitzer eines nicht bereits gewinnanteilfrei getilgten Genussscheines bis zu M. 50. Der hiernach noch verbleib. Rest steht zur Verf. der G.-V. und wird event. als Super-Div. halb an die Aktionäre, halb an die Genuss-