― Anl Nachtrag. 1901 der dann ausstehenden Oblig. den doppelten Betrag des A.-K. nicht überschreitet. Zu gunsten derjenigen Oblig., welche gemäss Beschluss v. 6.3. 1902 im Nennbetrag herab- gesetzt sind, sind Pfand- oder Hypoth.-Rechte an den Vermögenswerten der Ges. in solcher Höhe zu bestellen, dass der durch den A.-R. festgesetzte und seitens der Gläubiger- vertretung ohne Erinnerung gebliebene Buchwert dieser Objekte mindestens den Nenn- wert der jeweilig in Umlauf befindlichen beteiligten Oblig. zuzüglich zweijähriger Zs. und zuzüglich eines Kostenpauschquantums von M. 1000000 erreicht. Soweit hierbei Objekte, welche in der Bilanz per 31./12. 1901 enthalten sind, verpfändet werden, darf der Buchwert nur unter Berücksichtig. der von der Revisionskommission bezeichneten Abschreib. angesetzt werden. Die Pfandhalterschaft und bezw. Treuhänderschaft für die dergestalt verpfändeten Objekte ist der von den Obligationären gewählten Gläubiger- vertretung mit der Massgabe zu übertragen, dass bezüglich der Herausgabe und Herein- nahme von Unterlagswerten seitens der Gläubigervertretung und der Verwaltung in der durch die Obligationäre bestimmten oder zu bestimmenden Weise verfahren wird. § 13 lautet künftig: Für die Sicherung der Verzinsung der gemäss Beschlusses v. 6./3. 1902 im Nennbetrage herabgesetzten Oblig. ist ein Fonds zu bilden, welcher mind. den Betrag der zweijährigen Zs. dieser Oblig. erreichen muss. Dieser Fonds ist im Bedarfsfalle zur Auffüllung der Zs. der Oblig. auf 3 % zu verwenden und kann nur dann aufgelöst werden, wenn während voller fünf Jahre die Verzinsung der durch ihn gesicherten Oblig. ohne Inanspruchnahme desselben erfolgt ist. Der dann vorhandene Betrag des Fonds ist zur Ergänzung des Abschreib.-F. zu verwenden. Die durch Beschluss v. 6./3. 1902 im Nennbetrag herabgesetzten Oblig. werden, beginnend im Jahre 1908 in 50 Tahren nach Massgabe eines diesbezügl. Tilg.-Planes auf dem Wege der Ausl. amortisiert. Die Rück- zahlung der jeweilig ausgelosten Oblig. erfolgt zum herabgesetzten N ennbetrag zuzügl. 2 %. Kapital: M. 9 060 000 in 9060 Aktien à M. 1000 und zwar aus der Zus. legung aus 1902 M. 1 250 000, aus Oblig. 1902 umgewandelt M. 7 810 000, zus. M. 9 060 000; dazwischen im Jahre 1914 M. 54 045 Aktien unter entsprechender Abänderung auf einen durch 1000 teilbaren Betrag. Urspr. M. 5 000 000, erhöht laut G.-V.-B. vom 1. Juni 1898 um M. 2 500 000 (emittiert zu 130 %), welche ab 1. Jan. 1899 div.-ber. waren; A.-K. somit bis Ende 1901: M. 7 500 000. Zwecks Rekonstruktion der Ges. beschloss die G.-V. v. 26./3. 1902 Herabsetzung des A.-K. um 6 250 000 auf M. 1250 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis von 6: 1. (Frist zur Einreichung 31./7. 1902.) Die nämliche Versammlung Y. 26. 3. 1902 beschloss Erhöhung um bis M. 7 935 000, und ferner um bis M. 3 300 000. In teilweiser Durchführung dieses Beschlusses fand Erhöhung um M. 7 810 000, auf welche justizrat Reinhold Gesse in Berlin in die Ges. einbrachte im eigenen Namen für Rechnung der Vereinigung zum Schutze der Inhaber von Schuldverschreib. der Allg. Deutschen Kleinbahn-Ges., A.-G. zu Berlin, 40 %, insgesamt Nennbetr. M. 14 296 800, Teilforderungen àaus insgesamt M. 35 742 000. Oblig. der Ges. nebst dem Zinsrechte v. 1./1. 1902 unter gleichzeitiger Herabsetzung des Zinsfusses des Vverbleib. Oblig.-Kapitals auf 3 % jährlich (nämlich 40 %) aus nom. M. 13 232 000 4½ % und M. 22 510 000 4 % Oblig.). Derselbe erhielt dafür 7810 Aktien à M. 1000, die zum Nennbetrage ausgegeben, für vollbezahlt erachtet werden und seit 1./1. 1902 div.-ber. sind. eihen: Nach dem alten Statut: Die Ges. ist berechtigt, Oblig. auszugeben, und zwar in einem Betrage, welcher nicht grösser ist als der Wert aller der Ges. gehörigen Vermögens- objekte, wie solcher durch die der Ausgabe der Oblig. unmittelbar vorangegangene Bilanz der Ges., soweit aber Vermögensstücke darin nicht aufgenommen sind, durch deren buchmässigen Anschaffungs- bezw. Herstellungspreis bestimmt wird; jedoch darf der Gesamtbetrag der jeweilig ausstehenden Obligationen auch niemals miehr als den acht- fachen Betrag des Grundkapitals ausmachen. Insoweit Wertpapiere zu dem Vermögen der Ges. gehören, werden dieselben bei einem von dem Aufsichtsrate zu bestimmenden Bankinstitute hinterlegt. Die Zurückziehung dieser Werte ist nur zulässig, wenn sofort durch gleichzeitige Wiederergänzung entsprechender Ersatz stattfindet oder in ent- sprechendem Betrage Obligationen der Ges. eingezogen und vernichtet sind. Die Ges. hat auf Grund oben erwähnter Berechtigung M. 40 000 000 in blanco cedierbare, nicht hypoth. sichergestellte Namen-Obligationen, lautend auf den Namen der Nationalbank für Deutschland. ausgegeben, und zwar: Ausgabe von 1894: M. 4 000 000 in 4½ % Obligationen. 2500 St. Lit. A à M. 1000 u. 3000 St. Lit. B à M. 500. Zinsen 1./4. u. 1./10., rückzahlbar zu 102 % ab 1. Okt. 1896 innerhalb 50 Jahren am 1./4. zum 1./10. (Event. verstärkte Tilgung u. gänzliche Kün- igung vom 1. Juli 1898 ab mit 6monatiger Frist auf einen Zinstermin.) In Umlauf Ende 1901: M. 3 846 000. Kurs Ende 1894–1901: In Berlin: 103.40, 103.70, 103, 103.25, 101, 102.25, 100, 59.25 %. Aufgelegt am 19./5. 1894 zu 101.50 %. – In Frankf. a. M.: 103.10, 103.60, 103, 103.30, 103.50, 101.80, 100, 59.25 %. – In Hamburg: –, –, 102.25, 102.75, 103, 102, 100, 59.25 %. —– Notiert auch in Leipzig, Dresden, Breslau. Ausgabe von 1895: M. 4 000 000 in 4 % Obligationen. 2500 St. Lit. A à M. 1000 u. 000 St. Lit. B à M. 500. Zinsen 1./4. u. 1./10., rückzahlbar zu 102 % ab 1. Okt. 1896 unerhalb 50 Jahren durch Auslosung am 1./4. zum 1./10. (Event. verstärkte Tilgung od. gänzl. Kündigung ab 1. Juli 1898 mif 6monat. Frist auf einen Zinstermin.) In Umlauf Ende 1901: M. 3 662 500. Kurs Ende 1895–1901: In Berlin: 102.70, 101.90, 102, 99.75, –,