5 auken und Geld-Institate. erl Blell, Brandenburg; Dr. Schneider, Potsdam:; Rentier Wassersckflebenz. Giessem Staatste- minister z. D. v. Strenge, Gotha; Stadtrat Haase, Gera. Zahlstellen: Berlin u. Frankf. a. M.: Eigene Kassen; Dresden, Leipzig, CHemnftz: Dresdner- Bankverein; Hannover: & Sohn. Deutsche Pafz Bank in Berlin. mit Zweigniederlassungen in Jerusalem und.Jaff Gegründet: 15./5. 1899. Letzte Statutänd. 30./6. 1900:, Gründung s. Jahrg. 1900, 01901. Zweck: Beti von Bankgeschäften, insbesondere Eefürderung des- Hamndels-, Geld- und Wechselverkehrs mit Palästina und der Levante. Kapital: M. 800 000 in 800 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 450 000: die G.-V. v. 40,/6. 1900 beschloss Erhöhung um M. 550 000 (auf M. 1 000 000) in 550 Aktien, davon angeboten den- bisherigen Aktionären 350 Stück, mit Div.-Ber. ab 1. 1. 1902, 12.–28./6.1902 zu pari plus. 2 0% Aktienstempel, 4 % Stück-Zs. ab 1./1. 1902, einzuzalilen 52 % am 1./7., 25 % am 1./104 und 25 % am 31./12. 1902. Restliche M. 200 000 werden später begeben. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: E Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung:: 5 % z. R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, hierauf 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an X. R., Überrest nach G.-V.-B. Bilanz am B1. Dez. 1901: Aktiva: Kassa 51 584, Wechsel 273 675, Bankguth. 81 706, Debit. 652 954, Mobil. 5294, Landkto. 49 310, Ausgleichsposten der Filialen 1540. – Passiva: A.K. 450 000, R.-F. 3026, alte Div. 950, Kredit. 516 357, Depos. 102 536, Gewinn 43 195. Sa. M. 1116 065. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 50 635, Gewinn 43 195. – Kredit: Vor- trag 4592, Zs. 57 353, 30 998, Diverse 886. Sa. M. 93 8303 3 Dividenden 1899–190f: 5, 5 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Otto Str: Herm. Frutiger, Stellv. Wilh. von Winkede, Berlin; Ernst Schoemann, Jerusalem; Wilh. Faber, HAafla. Aufsichtsrat: (5–11) Vors. Rittergutsbes. Dr. phil. Max Schoeller,, Berlin; Stellv. Peter Paul Cahensly, Limburg a. d. L.; Christian Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehringen, Slawentzitz; Bankier Karl'von der Heydt, Berlin; Rittergutsbes. Max von Hiller, Pforzheim; Rechtsanwalt unnd Notar Martin Heimbach, Berlin; Tustizrat Dr. jur. Felix Porsch, Breslau; Dr. Wilh. Schroeder-Poggelow, Berlin. Zahlstellen: „„. Berlin: von der Heydt & Co. * 3 ―――――――― Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristi- schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates, wird durceh ein Direktorium verwaltet, das aus einem Direktor und der erforderlic hen Anzalil Mit- glieder besteht und das auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf ernannt wird. Sie ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften „Welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehens- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen, welche sich auch an der Anstalt mit Vermögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, sonstige Gelder im Depositen- und Checkverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu acceptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen und der zu derselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- und Checkverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Inneren vom 17.Dez. 1899 auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 20. Sept. 1899 für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der Ss§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31. März 1902 mit 53 Ver- einigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossen- schaften in Geschäftsbeziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des Geschäfts- jahres 1901/1902 mit 10 landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehenskassen und von den Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten, der Förderung des Personalkredits dienenden gleichartigen Instituten, sowie 326 öffentlichen Spar- und Kommunalkassen, l