Hypotheken- und Kommunal-Banken. Süddeutsche Bodencreditbank in München, Ludwigstr. 9 10. Gegründet: 15./5. 1871. Dauer 99 Jahre. Letzte Statutänd. v. 29./11. 1899. Zweck: Hebung des Bodenkredits, des Kommunalkredits u. der Landwirtschaft in den Staaten des Deutschen Reiches durch Gewährung von hypoth. Darlehen; ausserdem ist die Bank zum Betrieb aller Geschäfte gemäss $§ 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes v. 13./7. 1899 berechtigt. Hypothekengeschäft. Als Deckung für Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche nachstehenden Erfordernissen entsprechen: a) die Beleihung ist auf inländische Grundstücke beschränkt und der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; – b) sie erfolgt nur bis zur Hälfte des Wertes des Grundstücks; eine Beleihung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des königl. Staatskommissars statthaft; –— c) die Ermittelung des Wertes erfolgt den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach Massgabe der von der Bank hierüber erlassenen Anweisung, welche der Genehmigung seitens der königl. bayer. Staatsregierung bedarf; – d) auf landwirtschaftl. Grundstücke werden nur Amort.-Darlehen gegeben, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ½ % des Hyp.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: M. 24 000 000 in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à M. 600. Das A.-K. kann bis auf M. 60 000 000 erhöht werden. Pfandbriefe: Die Bank giebt auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth. und Grundschuld- titel verlosbare und unverlosbare Pfandbr. und Kommunal-Oblig. in Stücken von M. 100 aufwärts aus, deren Gesamthöchstbetrag das 15 fache des bar einbezahlten A.-K. zu- züglich des gesetzlichen R.-F. und der jeweils vorhandenen Specialreserve für das Pfand- briefgeschäft nicht übersteigen darf. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die verlosbaren Pfandbr. sind nach den für die Ausgabe festgesetzten, auf 3 den Pfandbr. abgedruckten Emissionsbedingungen rückzahlbar. Die Tilgungsperiode darf 60 Jahre nicht übersteigen. Verlosungen al pari im Mai per 1. Aug. Die unverlosbaren Pfandbr. müssen nach Ablauf der Frist, für welche ihnen seitens der Bank Unkünd- barkeit zugesichert wird, innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit vierteljähriger Frist oder im Wege freihändigen Rückkaufs eingelöst werden. Die Reichsbank beleiht die Pfandbr., auch sind dieselben zur Anlage von Mündelgeldern u. Gemeinde-, Pfründe-, Stiftungs- und Sparkassen-Kapitalien für geeignet erklärt. In Um- lauf waren Ende 1902: M. 384 093 900 (Hypothekenbestand M. 393 025 822) und zwar: 4 % Pfandbriefe; Serien 31 bis 32, 34 u. 43, von denen Serie 34 zu M. 10 000 000, Serie 43 zu M. 6 000 000, alle übrigen zu je M. 20 000 000 sind; Stücke à M. G 2000, H 1000, 000, I. 100. Zs. 1/1. u. 1/7., bei Serie 32, 34 %. 43 jedoeh 1/4. Tilg. ¼ % m. Zs.; kann verstärkt werden. –— Verl. im Mai auf 1./8., erste Verl. bei 31–32 u. 34: 1887, bei 43: 1894. Ende 1902 in Umlauf M. 26 914 000. Kurs Ende 1891–1902: In Berlin: 100.70, 102, 102, 101.25, 100.50, 100, 100.10, 100, 100, 99.60, 100.50, 101.80 %. –— In Frankf. a. M.: 100.50, 102, 102, 101.25, 100.30, 99.90, 100.15, 100, 100, 99.60, 100.50, 102.30 %. – In München: 100.60, 102, 102.10, 101.30, 100.30, 100, 100.20, 100, 100, 99.60, 100.50, 101.80 %. — Ausserdem notiert in Augsburg. 4 % Pfandbriefe; Serie 53 von 1900, Serie 54 von 1901, unverlosbar, Em. je M. 20 000 000; Stücke à M. F 5000, G 2000, H 1000, I 500, K 200, L 100. Zs. 1./1. u. 1./7. Die Pfandbr. sind bis 1. Jan. 1906 unkündbar und von da ab innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit vierteljähriger Frist oder im Wege freihändigen Rückkaufs zu tilgen. Ende 1902 in Umlauf M. 35 411 400. Kurs in München Ende 1900–1902: 100, 101, 103.50 %. Aufgelegt Serie 53 im März 1900 zu 100.50 %. Notiert in München u. Augsburg; Serie 54 zugelassen Ende Febr. 1901. Beide Serien eingeführt in Frankf. a. M. im Januar 1902. Erster Kurs am 27./1. 1902: 101.70 %; daselbst Ende 1902: 103.50 %. 3½ % Pfandbr.; Serien 33, 35– 42, 44 – 52; Stücke à M. G 2000, H 1000, I 500, K 200, L. 100. Zinsen 1./4. und 1./10., bei Serie 51 und 52 1./1. u. 1./7. Tilgung mit % und ersp. Zinsen; kann verstärkt werden. – Verlos. im Mai auf 1./8. – I. Verlos. bei Serien 33, 35 u. 36: 1887, bei 37: 1888, bei 38: 1890, bei 39: 1891, bei 40 u. 41: 1892, bei 42 u. 44: 1894, bei 45: 1895, bei 46–48: 1896. bei 49 u. 50: 1897 u. bei 51 u. 52: 1898. Ende 1902 in Umlauf M. 321 764 400. Kurs Ende 1893–1902: In Berlin (bis Ser. 50): 100.30, 97.10, 100.50, 99.50, 98.90, 97.30, 94.50, 91.40, 94.60, 97.80 %. – In Frankf. a. M.: 100.30, 100.50, 100.50, 99.50, 99, 97.40, 94.50, 91.50, 94, 97.80 %. – In München: 97.10, 100.30, 100.50, 99.75, 99.20, 97.60, 94.50, 91.50, 94, 97.90 %. – Ausserdem notiert Augsburg. 3½ % Pfandbriefe; Serie 55, M. 20 000 000, It. minist. Genehm. v. 6./12. 1902, Stücke à M. F 5000, G 2000, H 1000, J 500, K 200, L 100. Zs. 1./1. u. 1./7. 10 J. unverlosbar u. unkündbar; nach Ablauf derselben innerh. längstens 50 J. im Wege der Künd. mit vierteljähr. Frist oder im Wege freihänd. Rückkaufs zu tilgen. Kurs: Eingeführt in München 29./1. 1903 zu 99 %. – Auch in Augsburg notiert. Die Bank war hinsichtlich dieser Serie vom Prospektzwang befreit. Auf alle nach dem 31. Juli des betreffenden Verlosungsjahres zur Einlösung ge- langenden Pfandbriefe wird ein Depositalzins von 1½ % gewährt. Hinsichtlich der Verjährung und Kraftloserklärung der Pfandbriefe gelten die gesetzl. Vorschriften. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St.