Hypotheken- und Kommunal-Banken. 275 wobei aber noch die rückständ. Pfandbr.-Zs. zu beachten bleiben, welche bis Ende 1902 auf M. 932 000 angewachsen sind. Mit Einbeziehung dieser Summe würde sonach ein Verlust eleicher Höhe resultieren. Von den minderwertigen Hypoth. von M. 18 000 000 konnten nur rund M. 3 500 000 abgestossen werden. Die Verluste hierbei liessen sich aus der vorgesehenen Res. nicht voll decken. Unter den Hypoth. zur Pfandbr.-Deckung (e3 M. 22 700 000) sind 60 % ertragslos. Selbst wenn es nun auch gelingt, diese abzustossen, so ist die Dir. doch der Ansicht, dass auch bei Reduktion auf M. 8 225 000 der volle Zs.-Dienst, das anzustrebende Ziel also, nicht durchzusetzen sein wird, denn aus dem A.-K. sei, weil nur noch M 1 165 000 betragend, nur wenig Erträgnis zu erhoffen u. bezügl. der M. 8 225 000 ertragsfähiger Hypoth. lasse sich der Überschuss der Hypoth.- über die Pfandbr.-Zs. auf höchstens % bemessen. Auch die Abtragung der Zinsrückstände sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die Erfüllung der der Verwalt. weiter auferlegten Verpflichtung, bis dahin den Pfandbr.-Umlauf auf M. 8 225 000 zu verringern, setzte voraus, dass es möglich sein wird, bis Ende 1909 aus den Terrain-Hypoth. bezw. auf Grund derselben soviel bares Geld anzuschaffen, um M. 13 488 800 Pfandbr. zuzügl. Zs. u. Zinses-Zs. einzulösen. Dass dies möglich sein sollte, lässt sich nach dem bisherigen Verlauf der Dinge kaum erwarten. Kapital: M. 1 165 000 in 1165 abgest. Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, übernommen zu 105 %; erhöht lt. G.-V.-B. v. 2./3. 1898 um M. 6 000 000 (auf M. 12 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (ab 1./1. 1899 div.-ber.), welche von einem Konsortium unter Führung der Breslauer Disconto-Bank übernommen wurden. Von diesen Aktien wurden M. 2 000000 im März 1899 den alten Aktionären zu 128 % angeboten. Behufs Sanierung der Bank (siehe oben) beschloss die G.-V. v. 11./10. 1901 die Herabsetzung des A.-K. (auf M. 5 825 000), durch Vernichtung von M. 6 175 000 Aktien, von denen M. 6 174 000 durch den Vertrag mit der Immobilien-Verkehrsbank der Ges. zur Verfügung gestellt und 1 Aktie à M. 1000 zugekauft wurde, ferner beschloss die nämliche G.-V. v. 11./10. 1901 weitere Herabsetzung des A.-K. durch Zus. legung der übrigen 5825 Aktien im Verhältnis von 5: 1 auf M. 1 165 000. Der sich hieraus ergebende Buchgewinn von M. 10 835 000 wurde zur Tilg. der Unterbilanz von ca. M. 10 000 000 verwendet und der hiernach noch verbleibende Überschuss von M. 835 000 einem nur zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger dienenden R.-F. zugeführt. Die Aktien waren bis 15./7. 1902 behufs Zus. legung einzureichen. 224 Aktien wurden nicht innerh. der bezeichneten Frist zur Zus. legung eingereicht; dieselben sind für kraftlos erklärt. Die gleiche Kraftloserklärung gilt bei den rechtzeitig eingereichten Aktien hin- sichtlich der bei Teilung durch 5 übrig bleibenden Stücke, sofern diese nicht der Ges. durch schriftl. Erklärung zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verf. gestellt werden. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden für je M. 5000 eine neue Aktie von M. 1000 ausgegeben, deren Erlös nach erfolgter Veräusserung unter Abzug der Kosten zur verhältnismässigen Verteilung an die später zur Einreichung kommenden alten Aktien verwendet wird. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Ges. ausgegebenen Hypoth.-Pfandbr. darf nicht eine Summe übersteigen, welche sich zusammensetzt: a) aus dem 15fachen Betrage des bis zum 1./5. 1898 in dem Handelsregister vorgemerkten Grundkapitals, soweit dasselbe nicht nachträgl. herabgesetzt worden, und b) dem 10fachen Betrag derjenigen Summen, um welche die Bank für die Folge ihr Grundkapital erhöhen wird, zuzügl. des 10fachen Betrages derjenigen Summen, welche nach Erreichung des Höchstbetrages ad a) dem zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. zufliessen werden. Die Beleihung von Grundstücken darf, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, nur nach den Bestimmungen des Reichs-Hypothekenbankgesetzes erfolgen. Bis zum Inkrafttreten desselben am 1./1. 1900 war der Bank die Verwendung von Baugeld- und Baustellen-Hypoth. als Pfandbrief- deckung in ausgedehntem Masse gestattet. Die am 31./12. 1902 bestehende Anlage im Hypoth.-Geschäft im Betrage von M. 25 044 910 (davon M. 22 729 300 zur Deckung der Pfandbriefe bestimmt) verteilte sich wie folgt: a) feste Hypoth. auf bebaute Grundstücke M. 5 341 300, b) Baustellen-Hypoth. M. 18 225 810. Der Bank war nach ihrem früheren Statut die Beleihung von Bauplätzen gestattet. Ende 1902 waren an Pfandbr. in Umlauf M. 21 713 800, und zwar: 4 % Pfandbriefe Ser. I u. II, Em. von 1896 M. 20 000 000, Em. von 1898 M. 30 000 000, Stücke zu M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 300 u. 100. Zs. 1./1. u. 1./7. bezw. 1./4. u. 1./10.; unverlosbar und unkündbar bis 1./1. 1906, von da ab zu pari nach Belieben der Bank. Ende 1902 in Umlauf M. 17 251 300. Eingeführt 21./7. 1896 zu 104.80 %. Kurs Ende 1896–1900: 104, 103, 103.50, 100.50, – %. Notiert in Berlin. Die Pfandbr. werden ab 5./11. 1901 franko Zs. gehandelt u. zwar 4 % Pfandbr. mit Jan./Juli-Coup. u. 4 % Pfandbr. mit April/Okt.-Coup. Kurs Ende 1901–1902: 65.10, 68 %. bei 4 %. Zs. 1./1. u. 1./7. bezw. 1./4. u. 1./10. Unverlosbar und unkündbar bis 1./1. 1906, von da ab zu pari nach Belieben der Bank. Ende 1902 in Umlauf M. 4 462 500. Ein- geführt 21./7. 1896 zu 101.20 %. Kurs Ende 1896–1900: 101, 99, 99, 93, – %. Notiert in Berlin. Die Pfandbr. werden ab 5./11. 1901 franko Zs. gehandelt u. zwar 31 2 % Pfandbr. mit Jan. Juli-Coup. u. 3½ % Pfandbr. mit April/Okt.-Coup. Kurs Ende 1901–1902: 58, — 9% Verj. der Coup.: Nach den gesetzl. Bestimmungen; der gekündigten Stücke: 30 J. (F.) 18*