1460 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ %é des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder des Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für die Unterhaftung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro IHfd. Meter Geleis = zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten, Für Laer-Werne, Linden-Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Übernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Betriebs- u. Pachtvertrag mit Siemens & Halske A.-G. Nach dem zwischen der Ges. und der genannten Firma abgeschlossenen Vertrage übernimmt die letztere den Betrieb der bereits im Betriebe befindlichen und der noch zu errichtenden Anlagen für eigene Rechnung. Dieselbe garantiert während der Dauer des Betriebs-Pachtvertrags eine Div. von 6 % auf das A.-K. von M. 10 000 000 und hat ausser den thatsächlichen Betriebs- kosten die nachstehenden Lasten zu tragen: a) die Unterhaltungskosten, welche erfor- derlich sind, um die Anlagen im normalen leistungsfähigen Zustande zu erhalten; b) eine Rücklage im Betrage von jährl. M. 1657 für jede M. 100 000 des den Betrag der M. 3 000 000 Teilschuldverschreib. übersteigenden Anlagekapitals, welcher Fond zur Tile. des A.-K. bei Liquid. der Ges. bestimmt ist; c) die zur Tilg. der M. 3 000 000 4½ % Teil- schuldverschreib. jeweilig erforderliche Rücklage; d) die von der Ges. zu zahlenden Zs. auf vorstehende Teilschuldverschreib.; e) eine Rücklage für den Ern.-F. von jährl. M. 1600 für jede M. 100 000 Anlagekapital; f)etwaige feste Abgaben an Abgabeberechtigte; g) sämtl. Steuern der Ges.; h) die bei Verteilung der von ihr garantierten 6 % Div, erforderl. Beträge für den gesetzl. R.-F. die Tant. des A.-R. bis zu 5 % des Reingewüms und etwaige vertragliche Tant. des Vorst. bis zu 2 % des Reingewinns; i) die bei Ver- teilung einer 6 % Div. den Gemeinden zustehende Gewinnbeteiligung; k) die Gen.-Unk. der Ges. bis zu der vereinbarten Höhe von M. 15 000 pro Jahr. Die Siemens & Halske A.-G. übernimmt die gesamte Instandhaltung der Anlagen einschl. der lauf. Reparaturen. Alle erforderl. Erweiterungen und Nachlieferungen sind während der Dauer des Betriebs- und Pachtvertrages von der Siemens & Halske A-6. und zwar zu den Bedingungen dieses Vertrages auszuführen. Von dem ÜUberschusse aus den Betriebseinnahmen nach Bestreitung obiger Ausgaben und nach Zahlung einer Div. von 6 % an die Aktionäre werden zunächst 25 % zur Rückerstattung etwaiger Verluste der Pächterin aus den Yorjahren nebst 4 % Zs. vom Tage der geleisteten Zahlung verwendet; der Rest des Überschusses bezw. der ganze Überschuss fällt insoweit der A.-G. zu, dass diese aus demselben eine erhöhte Div. bis zu 7 % des A.-K. verteilen kann; von einem weiteren Überschusse erhält die A.-G. 80 %, die Pächterin 20 %. Die Ges. kann unter 6monat. Aufkünd. des Betriebs-Pachtvertrags und Erstattuns eines etwaigen früheren Verlustes der Pächterin den Betrieb vom 1./1. 1906 selbst über nehmen; der Siemens & Halske A.-G. steht das Recht der Künd. frühestens zum 31/12. 1905 zu, jedoch darf dieselbe von diesem Künd.-Recht nur Gebrauch machen, wWenn die Einnahmen aus dem Betrieb während 3 hintereinander folg. Jahre zur Zahlung einer nach Massgabe des Betriebs- u. Pachtvertrages berechneten Div. von 6 % auf das A.-K. von M. 10 000 000 ausreichten. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 18. Dez. 1899 um M. 5 000 000 (auf M. 10 000 000) in 5000 Aktien à M. 1000, begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- und alle Emissionskosten zu tragen hatten), angeboten den Aktionären 22. Jan. bis 3. Febr. 1900 6 105 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld, sowie der halbe Schlussscheinstempel bei der Zeichnung, restliche 75 % waren spätestens zum 1. Dez. 1900 einzuzahlen; auf 1 alte Aktie entfiel 1 neue. Die neuen Aktien erhielten für 1900: 6 % Bau-Zs. P. r. der eingezahlten Beträge und sind ab 1./1. 1901 voll div.-ber. Wegen Div.-Garantie siehe oben. Anleihe: M. 3 000 000 in 4 %, Oblig. von 1902, Stücke à M. 1000, zu 103 % rückzahlbal- lautend auf den Namen des Bankhauses von Koenen & Co. in Berlin. Zs. 2./I. u. „ Diese Oblig. sind bis 1./7. 1907 unkündbar u. sollen bis zum 1./7. 1929 durch Ausl. getilst werden. Ausl. 1./4. auf 1./7, (ab 1907); ab 1907 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässie Verj. der Stücke u. Coup. nach gesetzl. Bestimmungen. Eine hypoth. Sicherstellung der Anleihe fand nicht statt, doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor Tilg. dieser Anleihe eiße neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermößm der Ges. als den Inhabern der gegenwärtigen Anfeihe einräumt. Die Siemens & Hals 16 A.- G., welcher diese Oblig. zum Parikurse in Zahlung gegeben wurden, übernahm Garantie für Verzinsung u. Rückzahlung der Oblig. in gleicher Weise wie die 6 % Div.-Garantie für die Akt. (s. oben). Kurs Ende 1902: 104.70 %. Aufgelegt 27./88. 1902 zu 103 %. Notiert Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem, Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. . Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. sonstige Abschreib. u. Rücklagen, 4 % Div. Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Jahresvergütung 13 M. 15 000), vertragsm. Tant. etc. an Vorst. u. Beamte, Rest Super-Div. bezw. nach G.V.?