Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1553 Schlesische Elektricitäts- und Gas-Act.-Ges. in Breslau, Schweidnitzerstrasse 1, mit Zweigniederlassung in Glogau. Gegründet: 22./3. 1872 unter der Firma Schles. Gas-A.-G.; eingetr. 2./4. 1872. Letzte Statutänd. 12./4. 1900 u. 5./5. 1902. Lt. G.-V. v. 30./7. 1898 Firma wie gegenwärtig. Jweck: a) Erwerb, Fortführung, Erweiterung u. Veräusserung bereits bestehender, sowie Errichtung neuer Gasanstalten und Elektricitätswerke jeder Art, insbes. zu Beleuchtungs-, Kraftübertragungs- u. Transportzwecken; b) Ausbeutung neuer auf die Elektrotechnik, sowie auf die Gas- u. Lichterzeugung, spec. des elektr. Lichts, bezügl. Erfindungen, namentlich auch durch Erwerb der betr. Patente; c) Erwerb u. Betrieb aller mit der Fabrikat. von Gas, sowie mit der gewerbl. Ausnutzung der Elektrotechnik in Zusammenhang steh. Gewerbe u. Geschäfte. Di.ie Ges. besitzt u. betreibt die Gasanstalt in Glogau. Die Gasanstalt zu Beuthen i. O.-Schl. ist zufolge G.-V.-B. v. 12./2. 1898 an die Stadtgemeinde Beuthen für M. 1 100 000 verkauft. Die Gasanstalt Glogau wurde 1898/99 für M. 260 000 einem durchgreifenden Umbau unterzogen, Konc. bis Ende 1912; die Stadtgemeinde ist dann berechtigt, die Anstalt nach sachverständiger Schätzung käuflich zu übernehmen; am Gewinn ist sie dergestalt beteiligt, dass sie vom Nettoertrag des Werkes abzügl. 4 % Zs. von ca. M. 700 000 die Hälfte, mind. aber M. 12 000 jährl. erhält. Gaserzeugung 1900–1902: 1 056 175, 1 112 991, 1 124 704 cbm. Der Gasverbrauch ausschl. Verlust stieg 1902 um 15 574 cbm = 1.44 % (gegen 52 041 = 5.21 % im Vorjahre); zu techn. Zwecken wurden 4513 cbm mehr gebraucht wie im Vorjahre. Anzahl der Flammen Ende 1901–1902: 12 041, 13 283. Die Ges. hat 5./1. 1899 mit der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin einen Vertrag wegen Erwerbung der Oberschles. Elektricitätswerke abgeschlossen, wonach sich die Allg. Elektr.-Ges. ver- Pflichtete, alle ihr aus Konc. und Verträgen, betr. die Abgabe von Elektricität zu Licht-, Kraft- u. sonst. Zwecken im Oberschles. Industriebezirke zustehenden Rechte u. Pflichten gegen Erstattung der ihr für deren Erlangung erwachsenen Auslagen der Schles. Elektr.- u. Gas-A.-G. abzutreten, wogegen ersterer die Ausführung der Werke mit allem Zubehör übertragen worden ist. Die von der Allg. Elektr.-Ges. begonnenen Oberschles. Elektr.-Werke bezwecken, das ndustriegebiet Oberschlesiens, umfassend das Länderdreieck Beuthen, Gleiwitz, Kattowitz, mit elektr. Energie für Licht- u. Kraftzwecke zu versorgen und der Oberschles. Strassenbahn den Strom für ihre elektrisch betriebenen Linien zu liefern. Zu diesem Zwecke sind in Zaborze und Chorzow 2 Kraftstationen errichtet. Die Leitungsnetze, für deren oberirdische und unterirdische Verlegung die Genehm. aller in Betracht kommenden Behörden, Städte, Gemeinden u. Privatpersonen vertragsm. gesichert ist, werden in der geplanten Länge von 130 km derartig bemessen und ausgeführt, dass die Masch.-Leistungen auf über 10 000 PS. erhöht werden können. Mit den Städten Gleiwitz, Beuthen u. Kattowitz sind ab 24./12. 1897 bezw. 1./4. 1898 bezw. 24./12. 1898 Verträge auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Stadt Gleiwitz erhält einen Anteil am Reingewinn, sobald das investierte Kapital mit mehr als 5 % sich verzinst. Die Stadt Beuthen bezieht die elektr. Energie als Gross-Abnehmerin zu Vorz.-Preisen und giebt dieselbe ihrerseits an die einzelnen Konsumenten ab, wobei jedoch ein vertragsm. feststehender Preis nicht überschritten werden darf, während die Stadt Kattowitz 10 % derjenigen Brutto- einnahmen erhält, welche aus dem Stadtbezirk Kattowitz herrühren. Nach 10 Jahren steht es der Stadt jedoch frei, ähnlich wie Beuthen den Strom als Gross-Abnehmerin zu Vorz.- Preisen zu beziehen und ihrerseits an die einzelnen Konsumenten abzugeben, wobei die vor- gedachte Abgabe in Wegfall kommt. Gleiwitz ist berechtigt, das Leitungsnetz zum Buchwert Käuflich vor Ablauf der Vertragsdauer zu erwerben u. entweder den Stromlieferungsvertrag aAufzulösen oder den Strom gegen einen vertragsgemäss vereinbarten ermässigten Preis weiter zu beziehen. Bei Beuthen u. Kattowitz geht das Leitungsnetz nach Ablauf der 25 jähr. Vertrags- dauer zum Buchwert in das Eigentum der Städte über, Beuthen ist jedoch berechtigt, dasselbe unter kontraktlich festgelegten Bedingungen vor Ablauf des Vertrages käuflich zu erwerben und den Vertrag aufzulösen. Gemäss den mit Beuthen u. Kattowitz abgeschlossenen Ver- trägen sind die Abschreib. auf das Leitungsnetz mit 4 % des urspr. Anlagewertes zu bemessen, Sodass also die urspr. Anlagen bei Ablauf der 25jähr. Vertragsdauer unentgeltlich in den Besitz der Städte übergehen, während für Erweiterungen je nach der Zeit der Ausführung derselben ein entsprechender Buchwert bleibt, welcher von den Städten zu bezahlen ist. — Die Übernahme der Anlagen seitens der Schles. Elektr.- u. Gas-A.-G. ist Ende 1900 erfolgt. Bis dahin wurden sie von der Erbauerin, der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin, für deren Rechnung u. Gefahr gegen eine vertragsm. Abgabe an die Breslauer Ges. (bis 1./1. 1900 die Hälfte, von da bis Ende 1900 85 % der Betriebsüberschüsse) betrieben. Mit 23 Landgemeinden sind die Verträge auf die Dauer von 50 Jahren, mit 1 Gemeinde auf 25 Jahre abgeschlossen. Sämtliche Gemeinden erhalten, ähnlich wie die Stadt Gleiwitz, emen Anteil am Reingewinn. Ebenso ist 1900 ein Vertrag mit dem Fiskus zustande gekommen betr. Beleuchtung von Bahnhöfen im Oberschles. Industriebezirke. Der Ausbau der Oberschles. Elektricitätswerke seitens der Allg. Elektr.-Ges. zu Berlin ist in qrei Abteil. erfolgt. Kosten der ersten beiden Ausbaue rund M. 8 230 000, die des dritten Ausbaues dürften sich auf M. 2 253 000 stellen. (näheres hierüber s. Jahrg. 1902/1903). Der zweite Ausbau war 1./10. 1900 fertiggestellt. Grundstücke für Betriebszwecke sind in Zaborze, Huandbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1903/1904. I. 98