Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 41 Vorstand: Richard Mühlhaus. Aufsichtsrat: Vors. Königl. Baurat Stadtrat Bruno Adam, Stellv. Bankier Alb. Kuntze, Ministerialbeamter Otto Behms, Herm. Förster, Clem. Hilde- brandt, Hauptkassierer Gustav Kotte, Ratssekretär Otto Lehmann, Dr. med. Erich Meinert, Rechtsanw. Stadtrat a. D. Gustav Müller, Adolf Schulze Max Thomas, Senatspräsident a. D. Max Thierbach, Dresden. Zahlstelle: Dresden: Albert Kuntze & ( Dürener Bauverein für Arbeiterwohnungen, A.-G. in Düren. Gegründet: 9./4. 1902; eingetr. 10./12. 1902. Gründer: 55 interessierte Einwohner Dürens. Zweck: Verschaffung billiger, gesunder, gut eingerichteter, das Familienleben fördernder Wohnungen für weniger bemittelte Einwohner Dürens, An- u. Verkauf von Immobil., Bau u. Ausstattung von Häusern, Vermietung oder Verkauf derselben an Angehörige der genannten Klasse unter erleichterten, den Verhältnissen der Käufer angepassten Bedingungen, sowie Her- stellung, An- u. Verkauf der notwendigen Baumaterialien. Kabpital: M. 101 000 in 505 Nam.-Aktien à M. 200. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Dividende: Die erste Bilanz wurde per 31./12. 1902 gezogen, ist aber noch nicht veröffentlicht. Direktion: Viktor Schoeller, Th. Peruche, Baurat A. de Ball, Stadtbaurat Franz Faensen, Hch. Schall, Stadtassessor Dr. jur. Karl 9 arres, Düren. „ Aufsichtsrat: Bürgermeister Aug. Klotz, Komm.-Rat Arnold Schoeller, Pfarrer Max Laue, Kaplan Keimes, Gust. Stein, Peter Blumenthal, Cäsar Schüll; Hch. Schoeller, Düren. = Aktiengesellschaft Hellerhof in Frankfurt a. M. Gegründet: 9./11. bezw. 23./12. 1901; eingetr. 10./1. 1902. Gründer s. Jahrg. 1902/1903. Die Intern. Bauges., A.-G. in Frankf. a. M. hat in die Ges. zum früheren Hellerhof ge- hörige Liegenschaften mit einem Flächeninhalt von 4 ha 83 a 08 qm eingebracht. Für dieses auf M. 900 000 bewertete Einbringen sind der Inferentin 800 Aktien à M. 1000, M. 34 000 in bpar u. 66 Teilschuldverschr. der Ges. à M. 1000 gewährt worden. Die Stadtgemeinde Frankf. a. M. hat sich verpflichtet, die Strassenkanäle einschl. der Strassensinkkasten und der Einlassstücke in den Strassen, an welchen das von der Intern. Bauges. eingebrachte Gelände der Ges. be- legen ist, auf die Länge der Fronten an diesen Strassen auf ihre Kosten und unter Verzicht auf Erllebung eines Kanalbeitrags nach dem Statut v. 23./1 1. 1875 u. 10./2. 1888 herzustellen. Für die Übernahme dieser Verpflichtung hat die Stadtgemeinde Frankf. a. M. 66 Aktien à M. 1000 erhalten. Die Intern. Bauges. hat sich verpflichtet: 1) auf dem von ihr eingebrachten Gelände 75 Wohnhäuser binnen 3 Jahren nach Feststellung des Fluchtlinienplanes zu errichten; 2) die Strassen herzustellen und bis 1./10. 1907 zu unterhalten; 3) sämtl. mit der Gründung der Ges., deren Eintrag zum Handelsregister, dem Druck u. Stempel der Aktien u. Teilschuldverschreib., der Überschreibung der Grundstücke etc. verbundenen Kosten zu tragen. In Ausgleich dieser Verpflicht. erhält die Intern. Bauges. 3334 Teilschuldverschreib. der Ges. à M. 1000. Zweck: Beschaffung u. Vermietung billiger Wohnungen, insbes. auf den von der Ges. er- worbenen zum früheren Hellerhof gehör. Liegenschaften. Auf den herzustellenden Strassen ist der Bau von 75 Wohnhäusern mit 762 Wohn. zu 1, 2 u. 5 Zimmern vorgesehen, die in 3 J ahren nach Feststellung des Fluchtlinienplanes errichtet sein sollen. Zur Deckung der Baukosten dient nachgenannte Anleihe. Ende 1902 waren 26 Häuser bezugsfertig hergestellt, zu denen bis Aug. 1903 noch 12 weitere hinzugekommen sind. Kapital: M. 900 000 in 900 Akt. à M. 1000. Erhöhung nur mit Zustimm. des Magistrats zulässig. Anleihe: M. 3 400 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1902, unkündbar bis 1./10. 1908, 3400 Stücke (Nr. 1–3400) à M. 1000, lautend auf Namen der Deutschen Vereinsbank zu Frank- furt a. M. und durch Giro übertragbar. Die Stadt Frankf. a. M. haftet für Kapital u. Zs., was auf den Oblig. durch Aufdruck kenntlich gemacht ist, dagegen hatte die Ges. zu dem Grund- buch den Eintrag zu bewilligen und zu beantragen, dass die ihr zugehör. Grundstücke u. Ge- jäude ohne Zustimm. des Magistrats weder veräussert, noch verpfändet, noch sonst belastet werden dürfen. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1935 durch jährl. Ausl. von 1 % zuzügl. ersp. Zs. pät. im Okt. (zuerst 1934) auf 1./4.; ab 1908 ist jederzeitige Kündig. der ganzen Anleihe oder emes Teiles derselben mit 6 Mon. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 5 J. (F.), der Stücke: 100 (F.). Zahlst.: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Solange die geplanten Häuser noch nicht fertiggestellt und dem Betriebe übergeben sind, hat die Intern. Bauges. einen ent- bprech. Teil der Zs. zu vergüten (1 902/1903 M. 47 153). Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902–1903: 103.30, 102.90 %. Zugel. im März 1902; erster Kurs 18./3. 1902: 103 %. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie= 1 St. ewinn-Verteilung: Aus dem bilanzmässigen Reingewinn erhält nach Dotierung des gesetzl. R.- 6 %) die Stadtgemeinde Frankf. bis Ende 1933 zunächst M. 6000 zur Ansammlung eines städt Aktienerwerbungs-F. Vom verbleib. Betrage bis 4½ % Div. auf das eingezahlte A.-K., Rest in den erwähnten städt. Aktienerwerbungs-F. Der A.-R. erhält keine Tant. Die Stadt Frankf. ist verpflichtet, alljährl. die gesamten Mittel des Aktienerwerbungs-F. einschl. der auf ic 20 erworbenen Aktien entfallenden Div. zum Ankauf von Aktien zu verwenden. Ist die Stadt auf diese Weise in den Besitz von 350 Aktien (abgesehen von den 100 bei der Errichtung der Ges. von ihr übernommenen Aktien) gelangt, so ist sie verpflichtet, zum weiteren Ankauf