Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Besitz der Zeche Dannenbaum über. Auf Schacht II sind 120 Koksöfen ohne Neben- produktengewinnung vorhanden. II. Das Steinkohlen- und Eisensteinbergwerk Friederika. Dasselbe ist durch zwei Schachtanlagen aufgeschlossen. Die Hauptgewinnung geht z. Z. auf der 210 m Sohle um. Neben den sonstigen erforderlichen Verwaltungs- und Betriebsgebäuden befinden sich auf Schacht Friederika I eine Brikettfabrik, sowie 98 Koksöfen. III. Das Steinkohlenbergwerk Prinz-Regent. Das Grubenfeld ist durch eine Doppelschachtanlage aufgeschlossen. Der ältere Schacht hat eine Teufe von 370 m, der neuere eine solche von 500 m. Die Koksöfen-Anlage besteht aus 42 Ofen ohne und 60 Öfen mit Gewinnung der Nebenprodukte. Letztere Anlage, im Jahre 1896 von der Firma Dr. C. Otto & Co. auf deren Kosten erbaut, steht in gemeinsamem Eigentum des Erbauers und der Zechenbesitzerin. Der Betrieb der Koksöfen und Herstellung des Kokes gehen für Rechnung der Zeche Dannenbaum, während der Betrieb der Kondensations- anlage gegen Zahlung einer Abfindungssumme von M. 353 500 für Ammoniak, M. 100 000 für Benzol seitens der Zechenbesitzerin für gemeinsame Rechnung für die Dauer von 15 vollen Betriebsjahren geführt wird. Nach Ablauf dieser 15 Betriebsjahre, d. h. im Jahre 1911, gehen die ganzen Anlagen, also Ofen, Kondensation, Gebäude und Maschinen ausschliesslich etwaiger Vorräte an Produkten, in betriebsfähigem Zustand ohne weitere Entschädigung in den Besitz der Ges. über. Das Bergwerkseigentum der Abteilung Bochum umfasst eine Steinkohlen berechtsame von rund 15 000 000 qm und eine Eisensteinberechtsame von rund 8 900 000 qm und bildet ein zus.hängendes Ganzes. Die grösste streichende Länge der Gesamtberechtsame beträgt rund 6750 m, die grösste querschlägige Breite rund 3350 m. Nach einer markscheiderischen Aufstellung berechnet sich der Reichtum des Gesamt- feldes an abbaufähiger Kohle bis zur Teufe von 1000 m auf rund 89 000 000 t. Zur Be- wältigung der Grubenwasser sind Wasserhaltungsmaschinen mit insgesamt 31,5 cbm Leistungsfähigkeit pro Minute vorhanden. Zur weiteren Sicherstellung der Schacht- anlagen wurde kürzlich eine hydraulische Wasserhaltung von 5 cbm normaler Leistung aus einer Teufe bis zu 720 m dem Betrieb übergeben. Der Grundbesitz in Westfalen beträgt rund 93 ha. Auf dem Kohlenfeld Eulenbaum ist ein Schacht abgeteuft. Die Zechen haben 110 Beamten- und Arb.-Häuser mit zus. 383 Wohnungen, wovon 46 Häuser neu erbaut worden sind. Nach einem mit dem Unternehmer getroffenen Abkommen sind die Baukosten für 44 Wohnhäuser zur Hälfte mit M. 350 000 auf die neuen Kolonien in Altenbochum und Weitmar hypothekarisch eingetragen und werden mit 1½ % jährl. nebst den durch die Tilg. ersparten Zs. getilgt. Als Mitgl. des Rheinisch- Westfälischen Kohlen-Syndikats hat die Ges. eine derzeitige Beteiligungsziffer nach teil- weiser Deckung des eigenen Bedarfs der Hütte von 760 000 t Kohlen u. 233 000 t Koks; gefördert bezw. produziert wurden 1901/1902–1902/1903: 825 578, 794 904 t Kohlen und 313 536, 324 657 t Koks. Eisenstein 1902/1903: 4555 t. Belegschaft ca. 4100 Mann. Erweite- rungen u. Umbauten an Schächten u. Masch. der Zechen beanspruchten 1902/1903 M. 537385. Anleihen: I. Die vorerwähnten M. 6 753 000 5 % Oblig. der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- und Hütten-A.-G. sind ein Teilbetrag einer gesamten hypothek. Anleihe von M. 8 000 000, welche in folg. Abschnitten ausgefertigt wurde: 15 000 Stücke à M. 400 = frs. 500 (Lit. A Nr. 1–15 000), 1000 Stücke à M. 1000 = frs. 1250 (Lit. B Nr. 1–1000), 500 Stücke à M. 2000 = frs. 2500 (Lit. C Nr. 1–500). Die Oblig. lauten auf den Namen der A.-G. für Eisen- und Kohlen-Ind. Differdingen-Dannenbaum in Liquidation. Die Schuld- verschreib. sind an Ordre gestellt und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. auf Grund jährlicher, in Bochum in der ersten Hälfte des Juli stattfindenden Ziehungen (erste 1907) vom 1./10. 1907 ab planmässig in längstens 40 Jahren zum Nenn- werte. Die Ges. hat das Recht, von dem vorgenannten Termine ab die jährl. Tilgungs- quote zu verstärken oder auch die noch umlauf. Oblig. ganz oder teilweise mit 3monat. Kündigungsfrist zurückzuzahlen. Die Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- und Hütten-A.-G. behält sich das Recht vor, in einem oder mehreren Malen unter Innehaltung ihrer statutarischen Vorschriften weitere Schuldverschreib. auszugeben, welche an der hiermit bestellten Hypoth. in gleichem Rang teilnehmen. Die gemäss dieser Bestimmung später event. auszugebenden Schuldverschreib. dürfen jedoch: a) in keinem Falle inkl. der schon kreierten den Gesamtbetrag von M. 12 000 000 = frs. 15 000 000 übersteigen, über- dies aber b) unter Hinzuziehung des Nominalbetrags der hiermit geschaffenen Schuld- verschreib. den Nennbetrag des jeweils umlauf. A.-K. nicht überschreiten und c) unter Hinzuziehung gleichfalls des Nominalbetrags der hiermit geschaffenen Schuldverschreib. zusammen die Hälfte des bei ihrer Ausgabe bestehenden Buchwerts des im Gross- herzogtum Luxemburg belegenen Besitztums der Schuldnerin nicht übersteigen und sie dürfen endlich d) nur ausgegeben werden zwecks Neuerwerbungen, Ausbau und Be- schaffung von Betriebsmitteln und dergleichen mehr. Durch G.-V.-B. v. 19./12. 1901 ist der Vorst. ermächtigt worden, mit Zustimmung des A.-R. den M. 1 247 000 betragenden Rest der Anleihe von M. 8 000 000 auszugeben. Für die gesamte Anleihe ist auf das luxemburg. Besitztum der Ges. auf den in der Hypoth.- Urkunde näher bezeichneten Grundstücken, Gebäuden und Fabrik-Anlagen –— jedoch mit Ausnahme der Arbeiter-Kolonien –— eine im Hypoth.-Bureau zu Luxemburg unter dem 10./3. 1902 eingetragene Sicherungshypothek bestellt worden. Die Sicherheit