Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 959 Hamburgische Elektricitäts-Werke in Hamburg, Gänsemarkt 22. Gegründet: 15./3. 1894; eingetr. am 30./3. 1894. Letzte Statutänd. 10./11. 1899. Am 1./7. 1893 übernahm die derzeitige Akt.-Ges. Schuckert & Co. in Nürnberg vom Hamburg. Staate die bis dahin städt. Elektricitäts-Werke, belegen an der Poststr., und gründete im Verein mit anderen namhaften Firmen die Hamburg. Elektricitäts-Werke als Akt.-Ges. mit dem Sitze in Hamburg. Zweck: Versorgung der Stadt Hamburg (bis 1./10. 1901 auch Altona) und deren Umgebungen mit elektrischer Energie, sowie die Betreibung der damit in Verbindung stehenden Ge- schäfte, und zwar zunächst in Ausführung des von der Finanz-Deputation der Freien und Hansestadt Hamburg am 10. Mai 1893 mit der Firma Schuckert & Co. in Nürnberg geschlossenen Vertrages (der jedoch kein ausschliessliches Recht statuiert) und des von derselben Firma am 25./3. 1890 mit dem Magistrat der Stadt Altona abgeschlossenen Ver- trages. Die der Ges. seit 1./4. 1896 gehörig gewesenen Altonaer Elektricitätswerke sind am 1./10. 1901 für M. 2 480 172 Inventarwert an die Stadt Altona abgetreten; aus der Restzahlung wurden M. 110 904 in das Gewinn- u. Verlustkto 1903 eingestellt. Die Aus- dehnung des Geschäftsbetriebes auf andere Orte ist gestattet. Dem Betriebe dienen folg. Werke, von denen die Grundstücke der unter Nr. 3, 4, 5 6 % 8, 9, 10, 11 u. 12 aufgeführten der Ges. gehören, die unter Nr. 1, 2 in Pacht genommen sind: 1) Die Centrale in der Poststrasse, nebst Kesselhaus an der Strasse bei der Stadt- wassermühle. Das Areal und die darauf errichteten Gebäude sind auf Dauer des Ver- trages vom Staat für M. 17 500 jährl. gepachtet. Die gesamten Maschinen und die sonstige Ausrüstung sind zu M. 1 300 000 übernommen, verzinsl. mit 3½ % und zahlb. mit jährl. M. 43 333 oder nach Wahl der Ges. auch früher. Am 30./6. 1903 noch ungetilgt M. 866 667. 2) Die Centrale Carolinenstrasse, erbaut auf einem vom Staate gepachteten Platz; ferner eine dritte Accumulatorenbatterie (sogenannte Pufferbatterie) für Strassenbahn- mzwecke. Die jährl. Pacht beträgt für 4227,5 dm zu M. 3 M. 12 682. 3) Die Unterstation St. Georg, auf eigenem Areal von 913,7 qm in der Böckmann- strassé6. Die Station ist auf dem Hofterrain erbaut; die zu dem Grundstück gehörenden beiden kleinen Vorderhäuser sind vermietet. 4) Die Unterstation St. Pauli, auf eigenem Areal an der Sophienstrasse. 5) Die Unterstation in Uhlenhorst, auf eigenem Terrain an der Arndtstrasse. 6) Die Unterstation Harvestehude, 1554 qm, eigenes Terrain. Das auf dem Terrain gaan der Rothenbaum-Chausee vorhandene Vordergebäude ist vermietet. 7) Centrale Barmbeck' ist auf dem bereits im Geschäftsjahre 1897/98 erworbenen Grundstück (10 000 qm) an der Osterbeckstrasse und Weidendamm errichtet. Das Werk wurde am 1./7. 1900 in den Betrieb der Ges. übernommen. 8) Die Centrale an der Bille. Die bauliche Ausführung der IV. Centrale ist auf einem für ca. M. 240 000 erworbenen Terrain von 16 150 qm am 28./6. 1899 begonnen worden. Das Werk ging am 15./8. 1901 in den Besitz und Betrieb der Ges. über. Kosten- anschlag für die Bauausführung und Einrichtung im ganzen rot. M. 4 265 000 ohne das dazu gehörende Kabelnetz; Buchwert der Anlage am 30./6. 1902 M. 4 648 203 exkl. Areal. Eine bauliche Erweiterung ist bereits im Gange. 9) Unterstation Eilbeck an der Wandsbeker Chaussee (im Bau begriffen, kommt Herbst 1904 in Betrieb). 10) Unterstation am Pferdemarkt. 1901 in Betrieb genommen. Die Anlage hatte am 30./6. 1902 einen Buchwert von M. 894 089. 11) Unterstation St Pauli, Sophienstrasse mit 1 Accumulatorenbatterie, System Tudor, von 136 Elementen mit 1570 Amperestunden Leistungsfähigkeit. 12) Unterstation Grossneumarkt (im Bau begriffen, kommt Herbst 1903 in Betrieb). Das der Ges. eigentümlich gehörende Grundeigentum auf Hamburgischem Gebiet umfasst 33 982 qm, sämtlich in wertvollem bebauten Gebiete belegen. Die im Betrieb befindl. Werke der Ges. haben an Kapitalsaufwendungen 1902/1903 für Neueinrichtungen Uuuuundäd Ergänzungen M. 715 006 erfordert; das Elektr.-Zählerkto erhöhte sich um M. 149 149, ddaie Erweiterung des Kabelnetzes hat M. 811 048 beansprucht, die Errichtung der Unter- station Gross-Neumarkt M. 661 942. Zur Deckung der Kosten der Neuanlagen und Er- weiterungen hat die Ges. bei der Commerz- u. Disconto-Bank einen Kredit in Anspruch genommen. Die Strassenbahn-Ges. in Hamburg und Altona sind verpflichtet, für ihre Linien den elektr. Strom von den Hamburgischen bezw. Altonaer Elektricitäts-Werken zu entnehmen. Vertrag mit dem Hamburgischen Staat: Der Hamburgische Staat hat seit 1./7. 1903 das Recht, von der Ges. Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage u. Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen gegen entsprechende Ab- findung zu verlangen. Für diese Abfindung sollen die folg. Bestimmungen gelten: a) Die Grundlage für die Abfindung bildet eine Abschätzung des bau- und maschinen- technischen Wertes der gesamten Anlage, bei welcher dieselben als ein zusammen- hängendes betriebsfähiges Werk, jedoch ohne Berücksichtigung des Ertragswertes, zu taxieren sind, und welcher der Zeitpunkt der Übernahme durch den Hamburgischen egen ist. Die Taxation erfolgt Staat als derjenige der Wertschätzung zu Grunde zu 1 durch zwei Sachverständige.