Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 969 forderung von M. 8 050 000 auf die Dauer von 5 Jahren, beginnend mit dem 1./1. 1903, auf das ihnen zustehende Kündigungsrecht mit der Massgabe verzichtet, dass ihnen nach dem 31./12. 1905 der Anspruch auf Rückzahl. eines Betrages von M. 2 250 000 zustehen soll. Auch die Inhaber der Schuldverschreib. verzichteten in den Beschlüssen, welche unterm 11./11. 1902 gefasst wurden, auf das ihnen infolge der Zus. legung der Aktien zustehende Recht, als- baldige Befriedigung oder Sicherstellung in mündelsicheren Werten zu fordern. Dagegen wurden den beiden Gruppen von Gläubigern ein gemeinsames Pfand bestellt, in Gestalt des grössten Teiles der in der Bilanz v. 30./6. 1902 aufgeführten Wertpapiere, sowie der Forder. gegen verschiedene Betriebs-Ges. Die Verpfändung ist in der Art geschehen, dass die lauf. Einkünfte aus den Pfandgegenständen zur Verfüg. der Ges. bleiben, dass auch Veräusserungen von Pfandgegenständen gestattet sind, soweit es sich nach dem Buchwerte v. 30./6. 1902 um Beträge von weniger als M. 500 000 handelt. Ist bei den einzelnen Pfandgegenständen der Betrag von M. 500 000 erreicht oder überschritten, so bedarf es der Zustimmung der Pfand- gläubiger, welche die ihnen bezüglich der Pfänder zustehenden Rechte durch Vertreter ausüben, und zwar die Inhaber der Schuldverschreib. durch Justizrat Heiliger in Cöln und die Bankengläubiger durch Justizrat Dr. Bock in Cöln. Die Eingänge aus der Ver- wertung der genannten Pfandgegenstände stehen uns für den Geschäftsbetrieb bezw. für Verbesserung und Erweiterung der Betriebsanlagen bis zur Erreichung eines Betrages von M. 4 500 000 zur Verfüg. Die darüber hinaus eingehenden Beträge sind für die Pfandgläubiger mündelsicher anzulegen (s. auch unten bei Anleihen). Genussscheine: 7744 à M. 1000, ausgegeben zu den Vorz.-Aktien (s. oben) u. zwar ge- hören zu denen à M. 2000 je 2, zu denen à M. 1000 je 1. Die Scheine haben des nach Zahlung der 6 % Div. auf die Vorz.-Aktien etwa noch vorhandenen Gewinnes zu beanspruchen, aus dem event. zunächst M. 10 pro Genussschein gezahlt werden, während der Rest zu ihrer Tilg. mit je M. 100 zu verwenden ist. Anleihen: I. M. 4 000 000 in 4 % Oblig., rückzahlbar zu 102 %; hiervon ausgegeben M. 1 000 000 (Nr. 1––1000) lt. G.-V.-B. v. 16./5. 1896 und M. 3 000 000 (Nr. 1001–– 4000) lt. G.-V.-B. v. 9./11. 1898. 4000 St. à M. 1000, auf Namen J. L. Eltzbacher & Co. in Köln lautend. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1899 bis längstens 1918 durch jährl. Ausl. von mind. 5 % im März/April auf 1./7.; ab 1899 verstärkte oder Total-Tilg. mit 6monat. Kündigungsfrist zulässig. Die planmässige Tilg. kann eine Unterbrechung oder Minderung erfahren, wenn und soweit die Summe der vorgeschriebenen Mindest-Tilg. in den vorher- gehenden Jahren überschritten war. Die Tilg. wurde 1902 auf 3 Jahre unterbrochen u. endigt somit erst 1911 (s. oben bei Sanierung). Sicherheit: Die Schuldverschreib. sind hypoth. nicht eingetragen, doch haftet die Ges. mit ihrem gesamten Vermögen. Vor günzlicher Tilg. der Anleihen darf die Ges. ihre zu Köln-Ehrenfeld belegenen Fabrik- anlagen nicht zu ungunsten der gegenwärtigen Anleihen mit Hypoth. belasten, auch keine weiteren Anleihen aufnehmen, welchen ein Vorzug vor der gegenwärtigen An- leihe eingeräumt wird. In Umlauf am 1./7. 1903 noch M. 1 768 000. Lt. Anzeige vom 25. Mai 1897 wurden die Inhaber der mit der alten Firma ver- sehenen Schuldverschreib. Nr. 1–1000 aufgefordert, solche gegen neugedruckte mit der jetzigen Firma versehene Schuldverschreib. u. Zinsscheine umzutauschen. Nur die mit der gegenwärtigen Firma versehenen Schuldverschreib. Nr. 1-––1000, ebenso Nr. 1001 bis 4000, sind zum Börsenhandel zugelassen. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Zahlst. wie bei Div. Kurs von Nr. 1–1000 Ende 1897–1903: 101.60, 101, 99, 88, 71, 75, 80 %. Notiert Köln. Aufgelegt Nr. 1––4000 in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg u. 1001–4000 in Cöln am 19./1. 1899 zu 100.75 %. Kurs Ende 1899 –1903 in Berlin: 98. –, –, 77.30, 82 7% nkf à M.... II. M. 10 000 000 in 4½ % Schuldverschreib. von 1900, 4000 Stücke à M. 500 (Nr. 1 a u. b bis 2000 a u. b) und 8000 Stücke à M. 1000 (Nr. 2001––10 000), lautend auf Namen des Bankhauses J. L. Eltzbacher & Co. zu Köln und durch Indossament über- tragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu pari ab 1908 durch Ausl. von mind. 3 % im April auf 1./7.; ab 2./1. 1905 verstärkte oder Total-Tilg. mit 6monat. Künd.-Frist zulässig. Die Anleihe ist hypoth. nicht eingetragen. Die Ges. Helios ist aber nicht berechtigt, vor Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. als den Inhabern dieser Schuldverschreib. einräumt. Verf. der Coup. und der Schuldverschreib. nach den gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. wie bei Div. In Umlauf 1./7. 1903 noch M. 7 767 000. Zugelassen im Febr. 1900 M. 10 000 000, hier- von zur Subskript. aufgelegt M. 6 200 000 15./2, 1900 zu 100 %. Erster Kurs 22./2. 1900: 100.25 %. Kurs in Berlin Ende 1900–1903: 94, 73.80, 77.30, 83.25 %. In Frankf. a. M.: 94, 74, 76.50, 83.50 %. Seit März 1900 auch in Hamburg und Köln notiert. Der Erlös von nom. M. 6 200 000 dieser Schuldverschreib. diente zur Verstärkung der Betriebsmittel, während die restlichen nom. M. 3 800 000 nur in dem Masse aus- gegeben werden dürfen, wie die vorerwähnten 4 %igen Schuldverschreib. zur Rückzahlung gelangen bezw. behufs Unifizierung der gesamten Schuldverschreib. durch Kauf oder Umtausch zurückerworben werden. Dieser Umtausch in 4½ %ige Schuldverschreib. wurde den Inhabern der bisherigen Schuldverschreib. zum Nominalbetrage gegen Barzahlung von 4 % des Nominalbetrages der einzutauschenden Stücke innerhalb der Frist 20./2. bis 25./4. 1900 gestattet. Von dieser Befugnis haben die Besitzer von M. 1 603 000 4 % Oblig. Gebrauch gemacht.