400 Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. Seit Jan. 1902 unterhält der Lloyd eine neue, sechswöchentliche Anschlussli sowohl an die ostasiatische als an die australische Hauptlinie – von Singapore ü Neu-Guinea nach Sydney. Der Lloyd ist verpflichtet, die Dampfer für die asiatische Linie von Bremen bezw. Hamburg, ausgehen zu lassen. Ende 1903 hat der L Hamburg-Amerika-Linie ein Übereinkommen getroffen, wonach der Lloyd Reichspostdampferdienst wieder allein, die Hamburg-Amerika Linie d ben jährl. frs. 80 000 und erstattet ihr die Lotsen- u. Leuchtturmabgaben zurück. Die n Küstenfahrt ist 1903 weiter ausgebaut u. betreibt der Lloyd in den ostasiatischen Ge wässern z. Z. folg. 14 Linien: Belawan (Deli/Sumatra)-Penang, Singapore-Asahan-Penane Asahan-Singapore, Singapore-Belawan, Singapore-Bangkok, Singapore-Billiton-Pontianak Singapore-Britisch Nord-Borneo, Singapore-Manila, Singapore-Süd-Philippinen, Singapore Celebes-Molukken, Bangkok-Hongkong, (Swatow, Hoihow, Pakhoi), Hongkong--Britise Nord-Borneo, Shanghai-Hankow, Hankow-Ichang, Hankow-Swatow, mit einer Flotte vo 51 Dampfern und 5 Dampfleichtern, von insgesamt 78 607 t brutto, sowie ferner einer Anzahl Schleppdampfern, Barkassen u. Leichterfahrzeugen. Die Yantsee-Flussschiffahr wird ab 1901 mit der Hamburg-Amerika-Linie gemeinsam betrieben. Mit der Hamburg-Amerika-Linie u. den befreundeten englischen u. amerikan. Dampfer- linien sind im Frühjahr 1902 bezügl. des nordamerikanischen Verkehrs besondere Verein barungen getroffen, welche in einer Interessengemeinschaft. einer unter Pierpont Morgans Leitung stehenden Dampfer-Kombination, welche Ende 1902 unter dem Namen „Internat Mercantile Marine Company“ in Wirksamkeit getreten ist, gipfeln und den einzelnen Ges, für eine Reihe von Jahren konstante Fracht- u. Passageraten sichern. Die Syndikatslinie haben sich für die ganze, auf 20 Jahre bemessene Dauer des Vertrags verpflichtet, ohne das Einverständnis der deutschen Linien mit keinem ihrer Schiffe nach einem deutschen Hafe zu kommen, wogegen die deutschen Ges. versprechen, ihren gegenwärtigen Verkehr vo England nicht über ein bestimmtes Mass hinaus zu erweitern. Nach 10 Jahren haber beide Teile das Recht, eine Revision des Vertrags zu verlangen und von dem Vertra zurückzutreten, falls eine Revision nicht zustande kommt. Der Erwerb von Aktien de deutschen Ges. seitens des Syndikats und umgekehrt ist verboten. Zur Erledigung aller die gemeinsamen Interessen berührenden Fragen wird ein aus 2 Vertretern des Syndikat und 2 Vertretern der deutschen Ges. bestehendes Komitee eingesetzt, das keine Exekutiy gewalt haben, sondern die an dasselbe gelangenden Angelegenheiten im Wege freund schaftl. Verständigung ordnen soll. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dez Vertrags sollen einem Schiedsgericht unterbreitet werden. Im Hinblick auf diese Interessengemeinsch. u. gleichzeitig zur Wahrung der in keiner Weise angetasteten Selbständigkeit der deutschen Ges. beschloss die G.-V. v. 23./6. 1902 folg. Statutänd.: „Zu Vorst.- bezw. A.-R.-Mitgliedern können nur im Deutschen Reichsgebiete wohnhafte Reichsangehörige erwählt werden'. –— Über Abänderung der Statuten, Ver- grösserung oder Herabsetzung bezw. teilweise Zurückzahlung des A.-K., Vereinigung der Ges. mit einer anderen, Aufnahme von Anleihen zu nicht blos vorübergehender Zwecken, Auflösung der Ges., kann nur mit einer Mehrheit von des in einer G.-V vertretenen A.-K. Beschluss gefasst werden. Ein die Auflösung der Ges. aussprechende oder ein die Abänderung der §§ 1, 2, 8 Abs. 3, 13, 14, 20, 22, 26 Abs. 1/3 u. 31 de Statuts betreffender Beschluss einer G.-V. bedarf zu seiner Giltigkeit der mit Stimmen- mehrheit beschlossenen Genehmigung einer 2. G.-V., welche frühestens 6, spät. 8 Wochen nach der 1. G.-V. stattzufinden hat. Der nämlichen erschwerten doppelten Beschluss. fassung unterliegen alle Statutänd., welche den Verlust oder die Einschränkung der Selbständigkeit der Ges. zur Folge haben würden. – Der Lloyd hat dem Morgan-Trust einen ideellen Anteil von 25 % des A.-K. eingeräumt und auf diesen die jeweilig zur Ver- teilung kommende Div. zu vergüten, während die Ges. anderseits auf diesen Anteil seitens des Trust eine feste Verzinsung von 6 % erhält; die bezügl. Vereinbarungen sin 1./1. 1903 in Kraft getreten. – Bezügl. des Verkehrs mit Südamerika, besonders nae Brasilien ist im Sept. 1902 mit den an diesem Geschäft beteil. Rhedereien eine Verständ erzielt. Gleichzeitig hat der Lloyd zus. mit der Hamburg-Amerika-Linie einen Teil (je 128% der Aktien der Holland-Amerika-Linie in Rotterdam erworben. Alle 3 Ges. (der Nord- atlantische Dampferlinien-Verband) haben 1904 eine gemeinsame regelmässige Dampfer verbind. zwischen skandinav. Häfen einer- u. New York u. Boston andererseits errichtet Befördert wurden 1903 insgesamt' 374 972 Passagiere gegen 334 972 im Vorjahre (seit Bestehen des Lloyd 5 174 905 Personen) und 3 292 881 cbm Ladung gegen 3 172 008 im Jahre 1902. Die Dampfer des Lloyd durchliefen 1903 ca. 5 954 430 Seemeilen = etw. 276mal den Umfang der Erde. An Grundbesitz und baul. Anlagen besitzt der Lloyd: Geschäftsgebäude, Proviantamt Werkstätte, Waschanstalt, Gepäckschuppen an der Papenstr., Pelzerstr., Gr. Hundestr, Wegensende u. am Bahnhof in Bremen, ferner eine grosse Reparaturwerkstatt daselbet