1454 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften gesetzt sind, sind Pfand- oder Hypoth.-Rechte an den Ver mögenswerter „ solcher Höhe zu bestellen, dass der durch den A.-R. festgesetzte und seitens de 18 vertretung ohne Erinnerung gebliebene Buchwert dieser Objekte mindestens 0 98 S de I Nenn- wert der jeweilig in Umlauf befindlichen beteiligten Oblig. zuzüglich zweijähriger Auiger 28. und zuzüglich eines Kostenpauschquantums von M. 100600 erreicht. Soweit hens Öbjekte, welche in der Bilanz per 31./12. 1901 enthalten sind, verpfändet v 70 fe der Buchwert nur unter Berücksichtig. der von der Revisionskommission E f Abschreib. angesetzt werden. Die Pfandhalterschaft und bezw. Treuhands : die dergestalt verpfändeten Objekte ist der von den Obligationären gewählten Chab 8 vertretung mit der Massgabe zu übertragen, dass bezüglich der Herausgabe ünd Res nahme von Unterlagswerten seitens der Gläubigervertretung und der V durch die Obligationäre bestimmten oder zu bestimmenden Weise verfahren u lautet künftig: Für die Sicherung der Verzinsung der gemäss Beschlusses v. 6.3 1 im Nennbetrage herabgesetzten Oblig. ist ein Fonds zu bilden, welcher mind. den Betrag der zweijährigen Zs. dieser Oblig. erreichen muss. Dieser Fonds ist im Bedarfsfalle 1 Auffüllung der Zs. der Oblig. auf 3 % zu verwenden und kann nur dann Antgef werden, wenn während voller fünf Jahre die Verzinsung der durch ihn B Oblig. ohne Inanspruchnahme desselben erfolgt ist. Der dann vorhandene Beuz Fonds ist zur Ergänzung des Abschreib.-F. zu verwenden. Die durch B 1902 im Nennbetrag herabgesetzten Oblig. werden, beginnend im Jahre nach Massgabe eines diesbezügl. Tilg.-Planes auf dem Wege der Die Rückzahlung der jeweilig ausgelosten Oblig ügl. 2 %. Die Versamml. der Obligationäre v. 6./3. 1902 hat der Deutschen Treuhand-Gesell. schaft die ständige Vertretung der Oblig. übertragen und dieselbe mit der Wahrnehmung der Funktion als Pfandhalter und Treuhänder bezgl. der verpfändeten Objekte beauftragt, Die Herausgabe von Unterlagswerten darf seitens der Gläubiger-Vertretung nur erfolgen, wenn ihr zum Ausgleich geliefert werden: 1) entweder Oblig. der Ges. zum Kurswerte minq. in Höhe des Buchwertes, oder 2) neue Objekte mind. des gleichen Buchwertes, oder 3) ein dem Erlös der Objekte gleichkommender Betrag, welcher in bar oder in mündelsich. Werth, zu erlegen ist. Letzteren Falles ist für die Berechnung der jeweilige Tageskurs abzgl. 5% massgebend. Der Deutschen Treuhand-Ges. ist unter Beobachtung der einschlägigen Be. stimmungen und unter Berücksichtigung der von der Revisionskommission festgesetzten Abschreib. der grösste Teil der Effekten verpfüändet worden. Zu gleichem Zwecke wurde eine Sicherungshypothek von M. 1 544 743 auf das Neuteich-Liessauer Kleinbahnnetz übergeben, Kapital: M. 9 060 000 in 9060 Akt. à M. 1000 (Ausgabe von 1902), u. zwar aus der Zus. legung aus 1902 M. 1 250 000, aus Oblig. 1902 umgewandelt M. 7 810 000, zus. M. 9 060 000; dazu im Jahre 1914 M. 54 045 Aktien unter entsprechender Abänderung auf einen durch 1000 teilbaren Betrag. Urspr. M. 5 000 000, erhöht laut G.-V. v. 1./6. 1898 um M. 2 500 00 ſemittiert zu 130 %), welche ab 1./1. 1899 div.-ber. waren; A.-K. somit bis Ende 1901: M. 7 500000 Zwecks Rekonstruktion der Ges. beschloss die G.-V. v. 26./3. 1902 Herabsetzung des A.-K. um M. 6 250 000 auf M. 1 250 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis von 6: 1. (rist zm Einreich. 31./7. 1902.) Die näml. Vers. v. 26./3. 1902 beschloss Erhöh. um bis M. 7 935 000, u. ferner um bis M. 3 300 000. In teilweiser Durchführung dieses Beschlusses fand Erhöhung um M. 7 810 000 statt, auf welche die Vereinig. zum Schutze der Inh. von Schuldverschreib. der Allg. Deutschen Kleinbahn-Ges., A.-G. zu Berlin, 40 %, insges. nom. M. 14 296 800, Teil-Forder, aus insges. M. 35 742 000 Oblig. der Ges. nebst dem Zinsrechte v. 1./1. 1902 unter gleichzeitiga Herabsetzung des Zinsfusses des verbleib. Oblig.-Kap. auf 3 % jährl. (nämlich 40 %) aus nom M. 13 232 000 4½ % u. M. 22 510 000 4 % Oblig.) einbrachte. Dieselbe erhielt dafür 7810 Akten à M. 1000, die zum Nennbetrage ausgegeben, für vollbez. erachtet werden u. seit 1./1. 10 div.-ber. sind. Nicht zur Zus. legung eingereichte 149 Aktien wurden für kraftlos erklin und hierfür in Verhältnis von 6: 1 neue Aktien (Ausgabe 1902) ausgegeben und für Rechnun der Beteiligten zum Börsenkurse verkauft. Aus diesem Verkauf sind abzügl. der entstandenah Kosten M. 14 661 eingegangen. Diesen Verkaufserlös zahlte die Ges. ohne Zinsvergütung Beteiligten gegen Einreichung der für kraftlos erklärten Aktien nebst Div.-Scheinen für 19027 und Talons mit M. 98.40 für jede Aktie aus. Seit 1./4. 1903 beträgt der Wert des Aktiel. anteils nur noch M. 95.07, da von diesem Zeitpunkt ab eine kostenlose Ubertragung . Reichsstempels seitens der Steuerbehörde nicht mehr stattfindet, der Stempelanteil viehneht vom Einreicher der alten Aktien zu tragen ist. Bersss Anleihen: Die Ges. hat auf Grund der ihr durch das frühere Statut erteilten B M. 40 000 000 in blanco cedierbare, nicht hypoth. sichergestellte Namen-Oblig., lautene = Namen der Nationalbank für Deutschland, 1894–1900 (Serie IL=IX). Stücke à M. 1000 zu 4 u. 4½ % ausgegeben; dieselben sind bis auf M. 594 500 auf 60 % des iß also auf M. 600 bezw. M. 300 herabgesetzt u. mit nur noch 3 % verzinsl. Ende 9%% abgest. 3 %: M. 21 445 200, nicht abgest., bis 1./1. 1914 unverzinsl. früher 4 % bezw. 40 0 Die am 2./1. 1902 fälligen Oblig.-Coupons kamen noch voll zur „ Bat mässheit der Beschlüsse der Obligationäre und der Aktionäre v. 26. 3. 0 33 0 die Ges. die Hälfte des am 1./4. 1902 fällig werdenden Coup. der Oblig. zu 43 denjenigen Betrag dieser Coup., welcher noch auf das Jahr 1901 entfiel, also durch é 5 (― ee, 4. 1902 wurdel ab 1./1. 1902 beginnenden Zinsverzicht nicht ergriffen ist. Die Coup. per 1. /4. 190 d. §13 6.3.1909 ten g des eschluss v. 6.3. 1908 in 50 Jahren Ausl. amortisiert erfolgt zum herabgesetzten Nennbetrag