Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. 1 440 481, 1 584 772, 1 710 334, 1 776 830; Pers.-Beförder.: 8 801 577, 9 325 628, 10212 10 732 738, 11 279 913. Verträge mit den Gemeinden: Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum u. den beteiligtee Gemeinden in demselben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welehs ein nicht unerhebl. Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Kone. am weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Beh. in Pacht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass wäbreh der Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Konc. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb d betr. Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst don rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden übe, Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil Kam von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt. mmd Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Meh. einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Di beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 50% des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder 065 Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist fft. die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung abe jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung al Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstr ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eit steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten, Für Laer-Werne, Linden-Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Übernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Betriebs- u. Pachtvertrag mit Siemens & Halske A.- G. Nach dem zwischen der Ges. u der genannten Firma abgeschlossenen Vertrage übernimmt die letztere den Betrieb d bereits im Betriebe befindlichen und der noch zu errichtenden Anlagen für eige Rechnung. Dieselbe garantiert während der Dauer des Betriebs-Pachtvertrags eine von 6 % auf das A.-K. von M. 10 000 000 und hat ausser den thatsächlichen Betrieb kosten die nachstehenden Lasten zu tragen: a) die Unterhaltungskosten, welche erfor. derlich sind, um die Anlagen im normalen leistungsfähigen Zustande zu erhalten) b) eine Rücklage im Betrage von jährl. M. 1657 für jede M. 100 000 des den Betrag der M. 3.000 000 Teilschuldverschreib. übersteigenden Anlagekapitals, welcher Fond zur Tils, des A.-K. bei Liquid. der Ges. bestimmt ist; c) die zur Tilg. der M. 3 000 000 4½ % Tell, schuldverschreib. jeweilig erforderliche Rücklage; d) die von der Ges. zu zahlenden 7 auf vorstehende Teilschuldverschreib.; e) eine Rücklage für den Ern.-F. von M. 1600 für jede M. 100 000 Anlagekapital; f) etwaige feste Abgaben an Abgabeberecht 8) sämtl. Steuern der Ges.; h) die bei Verteilung der von ihr garantierten 6 % erforderl. Beträge für den gesetzl. R.-F., die Tant. des A.-R. bis zu 5 % des Reingew und etwaige vertragliche Tant. des Vorst. bis zu 2 % des Reingewinns; i) die bei teilung einer 6 % Div. den Gemeinden zustehende Gewinnbeteiligung; k) die Gen.-Unl der Ges. bis zu der vereinbarten Höhe von M. 15 000 pro Jahr. Die Siemens & Halske A.-G. übernimmt die gesamte Instandhaltung der Anlage einschl. der lauf. Reparaturen. Alle erforderl. Erweiterungen und Nachlieferungen sind während der Dauer des Betriebs- und Pachtvertrages von der Siemens & Halske A.G und zwar zu den Bedingungen dieses Vertrages auszuführen. Von dem Uberschu aus den Betriebseinnahmen nach Bestreitung obiger Ausgaben und nach Zahlunge Div. von 6 % an die Aktionäre werden zunächst 25 % zur Rückerstattung etwaige Verluste der Pächterin aus den Vorjahren nebst 4 % Zs. vom Tage der geleistetel Zahlung verwendet; der Rest des Überschusses bezw. der ganze Uberschuss fällt insowel der A.-G. zu, dass diese aus demselben eine erhöhte Div. bis zu 7 % des A.-K. verteilen kann; von einem weiteren Überschusse erhält die A.-G. 80 %, die Pächterin 20 %. Die Ges. kann unter 6monat. Aufkünd. des Betriebs-Pachtvertrags und Erstatt eines etwaigen früheren Verlustes der Pächterin den Betrieb vom 1./1. 1906 selbst üb nehmen; der Siemens & Halske A.-G. steht das Recht der Künd. frühestens zum 31. 1905 zu, jedoch darf dieselbe von diesem Künd.-Recht nur Gebrauch machen, we die Einnahmen aus dem Betrieb während 3 hintereinander folg. Zahlung einer nach Massgabe des Betriebs- u. Pachtvertrages berechne Div. von 6 % auf das A.-K. von M. 10 000 000 ausreichten. 000, Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 5 000 fien erhöht lt. G.-V.-B. v. 18. Dez. 1899 um M. 5 000 000 (auf M. 10 000 000) in 5000 5 1elb à M. 1000, begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- un 50 Emissionskosten zu tragen hatten), angeboten den Aktionären 22. Jan. bis 3. Febr. 190 105 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld, sowie der halbe Schlussscheinstempel Zeichnung, restliche 75 % waren spätestens zum 1. Dez. 1900 einzuzahlen; auff alte entfiel 1 neue. Die neuen Aktien erhielten für 1900: 6 % Bau-Zs. p. r. der eingeza Beträge und sind ab 1./1. 1901 voll div.-ber. Wegen Div.-Garantie siehe oben. =