1346 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. waren vorhanden: 274 Motorwagen u. 230 Anhängewagen, 38 Omnibuswagen, 310 wagen und 81 div. Fuhrwerke, ferner 86 Pferde. Die Wagen werden zum Teil eigenen Werkstatt erbaut. Koncessioniert und im Betrieb sind folgende Linien: Hannover-Hildesheim Reth Pattensen, Vahrenwald-Langenhagen Hannover-Barsinghausen, Hannover- Hz Anderten-Misburg-Buchholz, Viergrenzen-Buchholz-Gr. Burgwedel. Der Betrieb geschi elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wurde bis 1903 automobil in einer Lan von 26,6 km durch Accumulatoren befahren; im übrigen erfolgte der Betrieb qu oberirdische Stromzuführung. Auch für das Innere der Stadt kam im Nov. 1903 oberirdische Stromzuführung zur Einführung (Kosten der Oberleitungs-Einrichtun M. 985 000). Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderl. efeh Energie selbst u. giebt auf Grund ihr erteilter Konc. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwee in den vor Hannover geleg. Ortschaften ab. Angeschlossen ist das Aquivalent von ca. 22 16kerz. Glühlampen, 166 Bogenlampen u. ca. 4752 PS-Motoren; eine Verdoppelung die Ziffer würde ohne wesentl. Vergrösserung der masch. Anlage möglich sein. Der el Strom wird in 6 Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchhol Rethen u. Sehnde erzeugt. Die Ges. besitzt 34 verschiedene Grundstücke in Hann und Stationsorten in Ausmass von zus. 587 910 qm. 3 Koncessionen laufen in Hannover-Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien en die Koncessionen in den Jahren 1942–50. Die Koncessionen sind auf Grund des Kl bahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeforder In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uh ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Bs 0 Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3 000 3½ % und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme betriä ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu za jährl. M. 30 pr. 100 m einfache Der Magistrat von Hannov von der Strassenbahn, an ate nach Beginn des jährl. Extra-Abg „berechnet betriebene Strass ausserdem für schiedene ander M. 14 00) jährl., we auf M. 24 000 j ne jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise Zu auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe d gestellt wird, welcher nach Verhältnis der Ein wohnerzahl von Hann und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser h die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu za als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für dieè Bahnanlagen ausserhalb Hanno Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hamoy fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinie Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. ital: M. 24 000 000 in 23 000 Vorz.-Aktien und 1000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.- M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 un M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. quli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. vom 21. Febr. 180 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), angeboten de Aktionären 8.–16. März 1898 zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. vom 25. Nov. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1890), über nommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 am 12.–21. Jan. 1899 zu 407.50 %. 6... Die Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur Beschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover Giera ca. M. 1 500 000 erforderlich), sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. haupt beschloss dann die ausserord. G.-V. v. 14./11. 1901 eine Zuzahlung von 25 % = M.2 auf jede Aktie einzufordern. Auf jede zuzahlende Aktie wurde ein auf den lautender, durch Indossament übertragbarer Gewinn-Anteilschein in Höhe von M ausgegeben. Die Gewinnanteilscheine haben kein Aktienrecht. Auf jeden 69 1 anteilschein werden aus dem Reingewinn vom 1./1. 1902 ab vorweg ohne Eeißf zur Nachzahlung jährlich bis M. 12.50 vergütet. Sodann wird des verbleib. gewinnes zur Tilg. von Gewinnanteilscheinen verwendet, welche dazu durch „ bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahlung geleistet wurde, die Eigenschaft von Vorz.-Aktien und wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.- 1 beziehen vor den übrigen Aktien eine jährliche Div. bis 4 % (ohne Mai G.-V. ist berechtigt, den nach Zahlung von 4 % Vorz.-Div. verbleib. „% oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche üb das Los bestimmt werden. Sodann erhalten die St.-Aktien bis 4 % Div. Ein ar