Die nach Abzug dieses Anteils verbleibende Einnahme aus den ersten vollbezahlten 3750 000 Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) fliesst der Ges. zu, welche hieraus die sonstigen Abgaben zu decken hat. Von der Einnahme aus dem diese Wortzahl über- Steigenden, vollbezahlten Verkehr erhält das Reich ausser dem Anteil von 16 Pfg. noch einen weiteren Anteil von 50 Pfg. für das Wort, bis die Zahl von 7 170 000 vollbezahlten Woörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) erreicht ist; darüber hinaus kommt der be- sondere Anteil des Reiches von 50 Pfg. wieder in Wegfall. Das Reich erhält den be- sonderen Anteil von 50 Pfg. pro Wort für den 3 750 000 vollbezahlte Wörter (zu M. 1 für das Wort gerechnet) übersteigenden Verkehr auch für die Zeit, in der erst die Teil- Strecke Emden-Azoren des 2. Kabels im Betriebe ist und das der Commercial Cable Company gehörige Kabel Azoren-Canso-New York zur Entlastung des Deutschen Kabels Azoren-New York mit herangezogen werden muss, jedoch abzüglich des Gebührenanteils, den die Commercial Cable Company für die Benutzung ihres Kabels beansprucht. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, s0 findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. Der Kabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u. vor diesem Zeitpunkt, wenn u. insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902, zurückgenommen wird. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist G. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes durch Vertrag v. 31./5. 1902 übertragen worden. In diesem Vertrage haben sich die Nordd. Seekabelwerke zur Herstellung und Uegung der beiden Kabelstrecken innerhalb der vorgesehenen Fristen verpflichtet. Die Kosten für die betriebsmässige Lieferung und Verlegung einschl. der Lotungen, belaufen Lich nach dem festgesetzten Lieferungsprogramm auf M. 20 084 000. Das neue Kabel wird mit einer stärkeren Ader versehen wie das erste Kabel, um eine noch grössere Sprechgeschwindigkeit, wie bei diesem, zu erzielen. – Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels, nämlich von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist in Herstellung begriffen u. wird noch 1904 betriebsfähig werden. Nach Herstellung des 2. Kabels ist eine Unterbrechung des Verkehrs zwischen Deutschland u. Amerika nicht mehr zu befürchten. Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mittel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Die Verwirklichung dieses Gedankens wurde als eine gemeinschaftl. Aufgabe der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch-Atlantischen Telegraphen-Ges. angesehen und es wurde zu diesem Zwecke in Nordenham unter der Firma „Norddeutsche Seekabelwerke Aktien- Sesellschaft“ am 29. Mai 1899 eine Ges. mit dem Sitz in Cöln gegründet, welche die seitens der in Cöln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines geeigneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Seekabelwerken übernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten ist. Kapital der Nordd. Seekabelwerke A.-G. M. 6 000 000, wovon die Deutsch-Atlant. Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 (Buchwert M. 3 036 747) übernommen hat. Die Nordd. See- kabelwerke haben Ökt. 1900 mit der Fabrikation von Kabeln begonnen (Div. 1901–1903: 0 %). Durch Zuwendung des Auftrages für Herstellung des 2. Deutsch-Atlant. Kabels 8, oben) ist der Ges. für einige Jahre ein voller Betrieb gesichert, u. war ihr neben dem vorhand. Kabeldampfer „von Podbielski“ Beschaffung eines zweiten solchen (D. „Stephan“) ermöglicht, dessen Besitz sie in den Stand setzt, grössere Kabellegungen zu übernehmen. Hpitals M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000, (Nr. 1–24 000; 6 Serien A—–F zu je 1000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- sezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der Serien D u. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie Fu. G), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien Au. 1000 ausgegeben, den bisherigen Aktionären zu 101.25 % zur Verf. gestellt und vorerst Mit 25 % eingezahlt. Das A.-K. beträgt somit zur Zeit M. 24 000 000, wovon M. 21 000 000 Angezahlt. Von den Aktien Ser. G stehen der Eastern Telegraph Comp. u. der Brazilian pubmarine Telegraph Comp., jetzt Western Telegraph Comp. genannt, aref deren Ver- langen bei dem Üpergang des Kabels oder der Aktien der Deutschen See-Telegraphen- Ges. an die Deutsch-Atlant. Telegr.-Ges. je nom. M. 1 424 000 zum Bezuge al pari zur Verf.