Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1635 hinaus gelangt derart zur Verwendung, dass nach Abzug des der Stadt zukommenden Betrages ¾; des Restes auf die A.-G. und auf die Pächterin entfallen. Zu den Betriebseinnahmen sind nicht zu rechnen der jeweilige Gewinnvortrag aus dem Vorjahr, die Zs. auf gezahlte Pachtbeträge, auf den R.-F., den Aktien-Tilg.- und Ern.-F., sowie etwaige Bau-Zs. Solche Eingänge verbleiben der A.-G., während alle übrigen Einnahmen, insbesondere auch die Zs. auf etwa hinterlegte Kautionen an die Pächterin fallen. Übernimmt die Stadt Leipzig am 31. Aug. 1905 die Anlage, so erlangt der Pachtvertrag an diesem Tage sein Ende. Von demjenigen Betrage, welchen die Stadt Leipzig im Falle des Rückkaufes vertragsmässig zu zahlen hat, zuzügl. der aus den Tilg.- und Ern.-F., sowie etwaiger besonderer Reservefonds und der der Akt.-Ges. verbleibenden Aktiven werden zunächst diejenigen Beträge zurückgestellt, welche erforderlich sind, um die Aktien der Ges. zum Nom.-Betrage und die im Umlauf befindlichen Oblig.- und sonstige Schulden zur Tilg. zu bringen. Von einem hiernach verbleibenden Restbetrage bis zu M. 300 000 erhält die Pächterin 40 %, von einem weiteren Betrage über M. 300 000 hinaus bis M. 500 000 fernere 20 % und über M. 500 000 hinaus fernere 10 %, während der übrige Teil jener Restsumme und der Betrag der ausgewiesenen gesetzlichen Reserven der A.-G. verbleiben. Macht die Stadt von ihrem Kaufrecht zwischen dem 31./8. 1906 und dem 31./8. 1914 Gebrauch, so erhält die Pächterin von obigen Quoten 90, bezw. 80, 70, 60, 50, 35, 20, 10 oder 5 %, je nachdem die Übernahme in den Jahren von 1906–14 erfolgt. Kauft die Stadt die Werke im Jahre 1915 oder später an, so hat die Firma Siemens & Halske keine Ansprüche mehr auf genannte Fonds. er Anschlusswert hat sich von 67 155 Hektowatt Ende 1902 auf 71 644 Hektowatt, also um etwa 6.7 %, Ende 1903 gehoben. Angeschlossen waren Ende 1903: 73 993 Glühlampen von 3 bis 130 Vormalkerzen, 2539 Bogenlampen von 1,5–40 Ampere, 892 Elektromotoren von 0,01–52 HP. aus. 1953,8 HP.), 380 sonstige Anschlüsse für 1–330 Hektowatt (zus. 5496,7 Hektowatt). Hierauf entfallen 909 Hausanschlüsse u. 1428 Konsumenten mit 1752 Elektricitätszählern. Zunahme des Stromkonsums gegen 1902 7 %, und zwar umfasste die an die Konsumenten nutzbar abgegeb. Energie 11 810 770 Hektowattstunden für Licht und 7 657 702 Hektowattstunden für Kraft, zus. 19 468 472 Hektowattstunden (exkl. des Eigenbedarfs). Gesamtlänge des Kabelnetzes Ende 1903 345 km. Wert der bis Ende 1902 ausgeführten Anlagen M. 4 932 766. Brutto- erträgnis, von welchem die Ges. dem Konc.-Vertrage gemäss 16¾ %%, an die Stadt Leipzig ab- zuführen hatte, 1903 M. 967 675. Konc.-Abgaben ausser den Pachtbeträgen von M. 22 500 für die beiden Stationsgrundstücke an die Stadt Leipzig 1903 M. 161 279. Koncession: Die der A.-G. erteilte Koncession gilt auf die Dauer von 35 Jahren vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet. Die Stadt Leipzig hat jedoch das Recht, hach Ablauf von 10 Jahren, vom Beginne des Betriebes an gerechnet, von der Ges. die Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage und die Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen zu verlangen. Macht die Stadt Leipzig von diesem Rechte Gebrauch, so hat sie der Ges. eine Abfindungssumme zu gewähren, die sich deckt mit dem Herstellungspreise der Anlage, jedoch abzügl. einer die inzwischen eingetretenen Wertminderungen ausgleichenden Vergütung. Diese Vergütung wird in der Weise berechnet, dass für jedes Jahr seit der Betriebseröffnung ein bestimmter Teil des Herstellungspreises und zwar für das 1. u. 2. Jahr je 1 %, für das 3.–8. Jahr je 1½ %, für das 9. u. 10. Jahr je 2 % und für das 11.–35. Jahr je 3 % abgesetzt und von der seitens der Stadtgemeinde Leipzig zu zahlenden Abfindungssumme gekürzt wird. Für die Dauer der Koncession ist von der A.-G. bei der Stadt Leipzig eine Kaution von M. 100 000 in Staatspapieren hinterlegt worden. Nach Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer geht das gesamte Werk in betriebs- fähigem Zustande zu dem sich ergebenden Preise in das Eigentum der Stadtgemeinde über, dafern die Stadtgemeinde Leipzig nicht von der Ges. die Weiterführung des Be- triebes unter den bisherigen Bedingungen auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren verlangt. Die Übernahme der Anlage kann alsdann jedoch nur nach Ablauf von je 5 Jahren erfolgen; der zu zahlende Preis vermindert sich alsdann um weitere 6 % bpro Jahr, während nach 50 Jahren, vom Beginn des Betriebes der Anlage ab gerechnet, le gesamten Anlagen kostenlos in das Eigentum der Stadt übergehen. Für die Benutzung der öffentl. Strassen, Plätze etc. hat die Ges. der Stadt Leipzig ausser den örtl. u. allg. Steuern und Abgaben eine jährl. Vergütung von 162/ % der ge- samten Brutto-Einnahme zu leisten. Neben der Abgabe aus dieser Brutto-Einnahme hat die Ges. der Stadt Leipzig, sobald der jährl. Reingewinn 6 % übersteigt, den unter Gewinn- Verteilung näher bezeichneten Anteil am Reingewinn zu gewähren, wobei als Reingewinn der Überschuss der Betrichseinnahmen Über die Betriebsausgaben nach Abzug des er- wiähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme und den erforderl. Abschreib. an- gesehen wird. Zum Zwecke von Erneuerungen und Amortisationen kann die Ges. jährl. bschreib. im Betrage bis zu 6 % des urspr. Wertes der Gesamtanlage unter Zurechnung K der Aufwendungen für die im Laufe der Jahre erfolgten Erweiterungen vornehmen. Aapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 000 000, Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 6. April 1898 um M. 1 000 000 in 1000, ab 1. Jan. 1898 div.-ber. Aktien à M. 1000, ängeboten den Aktionären 27. April bis 4. Mai 1898 zu 115 %. Melhle: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1900, 1300 Stücke Lit. 4 (Nr. 1–1300) à M. 1000, 1400 Lit. B (Nr. 1301–2700) à M. 500, auf Namen der Allg. Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig und durch Indossament übertragbar. Die Anleihe ist eingeteilt in 103*