= Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 899 Hypotheken: M. 359 000 (Bahnhypothek), verzinsl. zu 3½ %, rückzahlbar nach 10 Jahren von der Betriebseröffn. an, spät. aber 1./7. 1928. Die Ges. hat das Recht, die Schuld in Raten von je M. 50 000 bezw. M. 59 000 bei der letzten Rate nach einmonat. Künd. zurückzuzahlen. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im Sept. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Dotation des Ern.-F., 5 % z. R.-F. bis 10 % des A.-K., Dotation des Spec.-R.-F. bis zu M. 30 000, vertragsm. Tant. an Beamte, vom verbleib. Überschuss 4 % Vorz.- Div. an Aktien A, dann 4 % an Aktien B, der Rest gleichmässig an beide Aktienarten. Bilanz am 31. März 1901:; Aktiva: Eisenbahnbau u. Ausrüst. 1 751 520, Grunderwerbs- Res. 10 638, Hypoth. 102 350, Mitbenutzungsrecht Bahnhof Mattierzoll 20 000, Oberbaumaterial. 2382, Kaut.-Kto 2000, Kassa 146, Effekten d. Ern.-F. 26 721, Kontokorr. 3075, Verlust 9793. – Passiva: A.-K. 1 218 000, Hypoth. 359 000, Disp.-Kto 100 000, Ern.-F. 25 272, Schuld an Ern.-F. 17 704, Grunderwerbsschuld.-Res. 10 638, do. Zs.-Kto 235, Spec.-R.-F. 7, Kredit. 197 770. Sa. M. 1 928 629. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 21 995, Schuld an Ern.-F. 7 Hypoth.-Zs. etc. 20 698, Kursverlust an Effekten 55, Grunderwerbs-Zs. 1030, Darlehens- do. 7103, Ges.-Unk. 1977. – Kredit: Eisenb.-Betriebskto 39 162, Zs. 3503, Verlust 9793. Sa. M. 52 460. Dividenden 1898 99–1903 1904: Vorz.-Aktien A: 0, 2, 3, 0, 0, 0%; Aktien B: 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: Amtsrat Hch. von Schwartz-Hessen; Ing. L. Köbke (Betriebsleiter). Aufsichtsrat: Vors. Kammerherr Freih. Phil. von Gustedt, Deersheim; Geh. Komm.-Rat Fr. Lenz, Berlin; Landesrat Hennicke, Merseburg; Reg.-Rat Gust. Winkel, Magdeburg; Friedrich Kirchner, Dardesheim; Amtsvorst. Tegetmeyer, Zilly; Oberamtmann Ferd. Heine, Hadmers- leben; Amtsrat Max Schroeder, Mulmke. Hirschberger Thalbahn Akt.-Ges. in Hirschberg (schles.). Gegründet: 28./5. 1902 mit Wirkung ab 1./1. 1901; eingetr. 18./6. 1902. Letzte Statutänd. 3./4. u. 30./6. 1903 u. 17./6. 1904. Gründer: Elektricitäts-Akt.-Ges. vorm. W. Lahmeyer & Co. etc. in Frankf. a. M. Zweck: Bau und Betrieb elektr. Bahnen im gegenwärtigen und zukünftigen Weichbilde von Hirschberg und dem Hirschberger Thal, sowie anderen Städten und Ortschaften, Er- zeugung elektr. Energie u. gewerbl. Ausnützung elektr. Ströme zur Beleucht. u. Kraftabgabe und anderen Zwecken. Die früher einer Ges, m. b. H. gehörende Bahn Hirschberg-Warm- brunn-Hermsdorf war urspr. Gasstrassenbahn, seit 1900 aber elektr. Betrieb. Linien: a) Bahn- hof-Hirschberg- Cunnersdorf-Herischdorf-Warmbrunn-Hermsdorf,. b) Bahnhof Hirschberg- Kaserne. Bahnlänge 13 km, Spurweite 1 m, oberirdische Stromzuführung; die Ges. besitzt eigene elektr. Centrale. Beförderte Personen 1901–1903: 1 048 467,1 126 301, 1 254 548; Einnahme inkl. Gepäck: M. 168 485, 177 224, 197 692. Koncession der Kgl. Regierung zu Liegnitz v. 28./8. 1899 auf die Dauer von 70 Jahren ab 1900; Verträge mit der Stadtgemeinde Hirschberg v. 9./6. u. 19./12. 1895, 25. u. 30./3. 1896, 6/12. 1898, 23. u. 31./10., 14. u. 23./11. 1899. Die Erlaubnis des Betriebes der Linien im Stadt- gebiete Hirschberg erstreckt sich auf die Zeit bis ult. 1945. Die Genehmigungsurkunde der Kgl. Regierung enthält keinerlei Auflagen oder Erschwerungen. Der Ver- trag mit dem Provinzialverbande von Schlesien v. 20. 30./3. 1899 enthält die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs für die durch die Kleinbahnanlage entstehende Erschwerung der Chaussee-Baulast der Provinz für die Zeit von 1899.–1903 inkl. von jährl. M. 200 pro km benutzter Chausséelänge und für die Zeit v. 1./1. 1904 bis 31.12, 1908 von M. 300 pro Jahr und km benutzter Chausseelänge. Vom 1./1. 1909 ab beträgt die jährl. an die Provinz zu entrichtende Entschädigung 2 % der Bruttoeinnahme des verflossenen Betriebsjahres, mind. aber M. 300 pro km Chausseelänge. Bezüglich des Erwerbs der Bahn nach Ablauf der Konc. sollen die Bestimm. des § 6 Absatz 3 des Gesetzes v. 28.7. 1902 Geltung haben. Findet eine Übernahme des Bahnunternehmens durch den Provinzialverband nicht statt, so muss die Beseitigung der Bahnanlagen von der Provinzialstrasse und die Wiederherstellung des früheren Zustandes binnen spät. 3 Monaten nach Ablauf der Konc.-Dauer erfolgt sein. Will der Provinzialverband im Falle des Erlöschens oder der Zurücknahme der Konc. §§ 23 24 des Ge- setzes v. 28./7. 1892 den Übergang der Bahnanlage in sein Eigentum verlangen, so ist die in diesem Falle zu zahlende Entschädigung durch Taxatoren festzusetzen. Die Stadt Hirschberg erhält vom dritten Geschäftsj. an einen jährl. Gewinnanteil, der wie folgt ermittelt wird: nach den Abschreib. erhält zunächst die Akt.-Ges. 5 % des Anlagekapitals; von dem alsdann verbleib. Rest ist vom 3. bis einschl. 25, Geschäftsjahre ein Drittel und vom 26.50. Geschäftsjahre die Hälfte an die Stadt Hirschberg abzuführen. Nach Ablauf des Stadtvertrages (1945) verlängert sich der Vertrag von 10 zu 10 Jahren, wenn nicht mind. 3 Jahre vor diesem Termin bezw. vor Ablauf der jeweiligen 10jähr. Verlängerungs- dauer die weitere Fortdauer des Vertrages gekündigt wird. Bei Erlöschen des Vertrages infolge der Kündig. hat die Ges. auf Verlangen des Magistrats die für die Bahnanlage in Benufzung genommenen Strassen unter Entfernung der zur Bahn gehörigen Gegenstände als Geleise efc. auf eigene Kosten wieder in vollkommen Zusfand zu versetzen. Wird ein solches Verlangen seitens der Stadt Hirschberg nicht gestellt, so geht er gesamte Oberbau der Strassenbahn im Stadtgebiet unentgeltlich in städtisches Eigentum über und die Stadtgemeinde ist ausserdem berechtigt, Wagen, Gebäude, Grundstücke und Gerätschaften zum Taxwert zu übernehmen, während sie für den Fall, dass sie von diesem Rechte Gebrauch macht, gleichzeitig verpflichtet ist, den Oberbau der Bahnanlage ausserhalb des städtischen Gebietes zum Taxwerte zu übernehmén. Der Taxwert wird nach dem Preise berechnet, welchen die einzelnen Teile der Anlage und die Utensil. in der als- dann vorliegenden Beschaffenheit an Ort und Stelle bezw. in verarbeitetem Zustande haben. Der Elektriz.-A.-G. Jormh. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. hat die Hirschberger Thalbahn für die oberste Bauleitung und Be- Aufsichtigung der Betriebsführung eine Abgabe von jährl. M. 2500 auf die Dauer der Konc. aus den Betriebs- überschüssen zu vergüten. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 250 000, herabgesetzt lt. V. v. 3./4. 1903 um M. 250 000 durch Vernichtung von 250 Aktien, welche der Ges. seitens der Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. unentgeltlich zur Verf. ge- Stellt wurden. 57*