27 = = ..........ÜÜÜÜÜÜÜÜX......... Hypotheken- und Kommunal-Banken. 263 VXVII 1. Jan. u. 1. Juli, Serie XVII–XXV und XXVII–XXXI 1. April u. 1. Okt., erie XXXII–XXXIV 1./5. u. 1./11. Verl. halbj. Mai u. Nov. Kurs Ende 1893–1904: In inchen: 102.80, 101.30, 100.60, 100.50, 100.60, 100, 100.40, 99.60, 101, 103.10, 102.60, 102.50 %. =– In Frankf. a. M.: 102.80, 101.35, 100.55, 100.45, 100.60, 100.60, 100.20, 100, 101, 103, 102.90, 102.40 %. – Auch notiert in Augsburg. 8 Neue 4 % Pfandbr. Serie I–III von 1900–1902, unverlosbar, bei denen die Rückzahl. 10 Jahre ausgeschlossen ist. Stücke Lit. G G 5000, H H 2000, J 1000, K K 500, L L 200, M M 100. Zs. 1./5. u. 1./11. In Umlauf Ende 1904: M. 56 530 400. Eingeführt am 10./4. 1900 zu 100.50 %. Kurs Ende 1900–1904: 100, 101.50, 104.10, 104.50, 104.10 %. Notiert in München. Endqde Dez. 1900 auch an der Fft. Börse zugel.; Kurs daselbst Ende 1901–1904: 101.50, 104.10, 104.50, 104 %. 3½ % verlosbare Pfandbriefe Serie XXII–XXXX (1885 – 1903) lt. staatl. Ge- naehmigung. Stücke Lit. K zu 2000, L zu 1000, M zu 500, N zu 200, O zu 100 M. In Umlauf Ende 1904: M. 555 484 000. Weitere M. 14 000 000 1904 emittiert. Zs. 1./6. u. 1./12., seit 1886 1./2. u. 1./8., seit 1889 auch 1./1. u. 1./7. und seit 1896 auch 1./3. u. 1./9. Tilg. mind. ½ % jährl. Verl. halbjährl. anfangs Mai u. Nov.; erste 1./5. 1887. Kurs Ende 1893–1904: In München: 97, 100.10, 100.50, 100, 99.30, 97.80, 94.80, 92.40, 96, 98.40, 99.60, 99.10 %. – Auch notiert in Augsburg, Dresden, Leipzig und seit 1897 in Berlin; Adaselbst Ende 1897–1904: 99.30, 97.70, 94.70, 92.40, 96, 98.40, 99.60, 99.20 %. 3½ % unverlosbare Pfandbriefe. Serie I=–=VI (1897–1903) Stücke A A 5000, B B 2000, 0C 1000, D D 500, EE 200, F F 100 M. Zs. 1./4. u. 1./10. Diese unverlosbaren Pfandbr. sind während der ersten 10 Jahre, vom Datum der Em. an gerechnet, nicht kündbar. In Umlauf Ende 1904: Serie I–VI M. 192 207 200. Aufgel. April 1897, eingef. mit 100.30 %. Kurs Ende 1897–1904: In München: 99.60, 97.70, 94.80, 91.60, 94.70, 98, 99.60, 99.20 %. — In Frankf. a. M.: 99.60, 97.70, 94.80, 91.80, 94.70, 98, 99.60, 99.10 %. – In Berlin: 99.30, 97.70, 94.90, 92, 94.70, 98, 99.60, 99.20 %. Dem Institute wurde am 20./4. 1905 die ministerielle Genehmigung erteilt, gegen Sistierung der genehmigten Emission von 18 488 700 M. 4 % iger, verlosbarer und un- verlosbarer Pfandbriefe, 3½ % ige verlosbare Hypothekenpfandbriefe im Betrage von M. 18 000 000 in den Verkehr zu bringen. Die Bank ist seitens der bayer. Staatsregierung von der Prospekt-Einreichung an der Münchner Börse entbunden worden. Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Tilg. bei den 4 % u. 3½ % verlos- baren jährl. mind. ½ % mit Zs.-Zuwachs. Reglementgemäss werden die verlosbaren Pfandbr. alle Jahre im Mai und Nov. verlost und die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag im Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar und rückzahlbar im Wege der Verl. nach Massgabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank und müssen nach Ablauf von 10 Jahren, vom Datum der Em. an gerechnet, wührend welcher eine Rückzahlung seitens der Bank nicht erfolgen darf, innerh. längstens 70 Jahren im Wege der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufes eingelöst werden. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- gahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung und Heimzahlung ihrer Pfandbriefe haftet die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.-Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen und Wert- pbapiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. Die Einhaltung dieses Verhältnisses wird von dem von der kgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, wWelcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.-Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündigungsfrist. Zs. 1./1. u. 1./7. Ende 1904 in Umlauf: M. 1 900 000. Kurs Ende 1892–1904: 100, 100, 100.60, 101.50, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100.50, 101, 100.50 %. Notiert in München. chäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie u fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene und 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berecktigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- Adauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. ewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefgeschäftes ist für etwaige Kapital- verluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht Weniger als 10 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins ind dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss, bis dieser Spec.-R.-F. 5 % der um- * 99.60, 99.20 %. – In Frankf. a. M.: 97, 100.20, 100.60, 99.90, 99.30, 97, 94.90, 92.40, 96, 98.30,