3.......... Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 499 Auf Grund einer besonderen Vereinbarung ist an Stelle der drei Linien 4 „ eine I4tägige Linie über Shanghai nach Japan getreten; die Linie B nach Australien ist während der Monate Februar-August eine vier-, während der übrigen Zeit eine dreiwöchentliche; die Linie von Singapore nach Neu-Guinea (A 4) ist eine achtwöchentliche u. zu einer Durchgangslinie nach Sydney ausgestaltet. 1905 ist neben der Reichspost- dampferlinie noch eine Frachtdampferlinie nach Australien u. Queensland eingerichtet. Die seit Jan. 1902 vom Lloyd unterhaltene Anschlusslinie – sowohl an die ostasiat. als an die australische Hauptlinie –— von Singapore über Neu-Guinea nach Sydney ist 1904 in eine 6 wöchentl. Verbindung von Sydney über die Häfen von Neu-Guinea nach Hongkong und Japan (Kobe-Vokohama) umgewandelt. Der Lloyd ist verpflichtet, die Dampfer für die asiatische Linie abwechselnd von Bremen bezw. Hamburg ausgehen zu lassen. Ende 1903 hat der Lloyd mit der Hamburg-Amerika-Linie ein Übereinkommen getroffen, wonach der Lloyd den ostasiat. Heichspostdampferdienst wieder allein, die Hamburg-Amerika Linie dagegen den gesamten Frachtdampferdienst nach Ostasien übernommen hat, dabei ist 1 Hamburger Dampfer an den Lloyd. 5 Dampfer des letzteren an die Hamburger Ges. übergegangen. (Das Nähere über den Subventionsvertrag s. Jahrg. 1900/1901.) – Ausserdem existiert ein Vertragsverhältnis mit dem Belg. Staate von 1886. Dieser Staat vergütet der Ges. für das Anlegen ihrer nach Ostasien und Australien gehenden Schiffe in Antwerpen jährl. frs. 80 000) und erstattet ihr die Lotsen- u. Leuchtturmabgaben zurück. Die ostindische Küstenfahrt ist 1903 weiter ausgebaut u. betreibt der Lloyd in den ostasiatischen Ge- wiässern z. Z. folg. 15 Linien: Penang-Belawan (Deli), Singapore-Asahan-Penang, Singa- pore-Belawan (Deli), Singapore-Bangkok, Singapore-Britisch Nord-Borneo, Singapore-Süd- Philippinen-Manila, Singapore-Celebes-Molukken, Bangkok-Bombay-Karachi, Hongkong- Bangkok, Hongkong-Singapore-Bangkok, Hongkong-Swatow-Singapore-Bangkok, Hong- kong-Amoy-Swatow-Straits-Bangkok, Hongkong-Hoihow-Singapore-Bangkok, Hongkong- Sandakan-Kudat, Shanghai-Hankow mit einer Flotte von 44 Dampfern von insgesamt 63 819 t brutto, sowie ferner einer Anzahl Schleppdampfern, Barkassen u. Leichterfahr- zeugen. Die Yantsee-Flussschiffahrt wird seit 1901 mit der Hamburg-Amerika-Linie gemeinsam betrieben. Mit der Hamburg-Amerika-Linie u. den befreundeten englischen u. amerikan. Dampfer- linien sind im Frühjahr 1902 bezügl. des nordamerikanischen Verkehrs besondere Verein- barungen getroffen, welche in einer Interessengemeinschaft, einer unter Pierpont Morgans Leitung stehenden Dampfer-Kombination, welche Ende 1902 unter dem Namen „Internat. Mercantile Marine Company“ in Wirksamkeit getreten ist, gipfeln und den einzelnen Ges. für eine Reihe von Jahren konstante Fracht- u. Passageraten sichern. Die Syndikatslinien haben sich für die ganze, auf 20 Jahre bemessene Dauer des Vertrags verpflichtet, ohne das Einverständnis der deutschen Linien mit keinem ihrer Schiffe nach einem deutschen Hafen zu kommen, wogegen die deutschen Ges. versprechen, ihren gegenwärtigen Verkehr von Hngland nicht über ein bestimmtes Mass hinaus zu erweitern. Nach 10 Jahren haben beide Teile das Recht, eine Revision des Vertrags zu verlangen und von dem Vertrage zurückzutreten, falls eine Revision nicht zustande kommt. Der Erwerb von Aktien der dGdeutschen Ges. seitens des Syndikats und umgekehrt ist verboten. Zur Erledigung aller diie gemeinsamen Interessen berührenden Fragen wird ein aus 2 Vertretern des Syndikats und 2 Vertretern der deutschen Ges. bestehendes Komitee eingesetzt, das keine Exekutiv- Sewalt haben, sondern die an dasselbe gelangenden Angelegenheiten im Wege freund- Schaftl. Verständigung ordnen soll. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Vertrags sollen einem Schiedsgericht unterbreitet werden. Im Hinblick auf diese Interessengemeinsch. u. gleichzeitig zur Wahrung der in keiner Weise angetasteten Selbständigkeit der deutschen Ges. beschloss die G.-V. v. 23./6. 1902 folg. Statutänd.: „Zu Vorst.- bezw. A.-R.-Mitgliedern können nur im Deutschen Reichsgebiete VvVvohnhafte Reichsangehörige erwählt werden. — Über Abänderung der Statuten, Ver- Brösserung oder Herabsetzung bezw. teilweise Zurückzahlung des A.-K., Vereinigung der Ges. mit einer anderen, Aufnahme von Anleihen zu nicht blos vorübergehenden AZwecken, Auflösung der Ges., kann nur mit einer Mehrheit von ¼ des in einer G.-V. Vertretenen A.-K. Beschluss gefasst werden. Ein die Auf lösung der Ges. aussprechender dder ein die Abänderung der S$§ 1, 2 8 Abs. 14, 0 9? 26 Abs. 1/3 u. 31 des Statuts betreffender Beschluss einer G.-V. bedarf zu seiner Giltigkeit der mit Stimmen- mehrheit beschlossenen Genehmigung einer 2. G.-V., welche frühestens 6, spät. 8 Wochen der 1. G.-V. stattzufinden hat. Der nämlichen erschwerten doppelten Beschluss- fassung unterliegen alle Statutänd., welche den Verlust oder die Einsch ränkung der Gelbständigkeit der Ges. zur Folge haben würden. – Der Lloyd hat dem Morgan-Trust einen ideellen Anteil von 25 % des A.-K. eingeräumt und auf diesen die jeweilig zur Ver- teilung kommende Div. zu vergüten, während die Ges. anderseits auf diesen Anteil seitens des Prust eine feste Verzinsung von 6 % erhält; die bezügl. Vereinbarungen sind 1./1 1903 in Kraft getreten. – Bezügl. des Verkehrs mit Südamerika, besonders nach Erasilien ist im Sept. 1902 mit den an diesem Geschäft beteil. Rhedereien eine Verständ. 901 Gleichzeitig hat der Lloyd zus. mit der Hamburg-Amerika-Linie einen Teil (je 12 %) tien der Holland-Amerika-Linie in Rotterdam erworben. 29 *