728 Salz-, Kali- und Salpeter-Bergwerke. Kapital: M. 12 400 000, und zwar M. 8 400 000 in 8400 St.-Aktien (Nr. 1–8400) à M. 1000 u M. 4 000 000 in 4000 Prior.-Aktien (Nr. 1–4000) à M. 1000. Letztere mit Vorz.-Div. höchstens 4½ % mit Nachzahlung, jedoch ohne Anspruch auf weitere Div. Urspr. A.-K. M. 7 000 000 in St.-Aktien, erhöht lt. G.-V.-B. vom 4. Dez. 1895 um M. 4 000 000 in 4000 Prior.-Aktien à M. 1000, fernere Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 21. Juni 1800 um M. 1 400 000 (auf M. 12 400 000) in 1400 St.-Aktien, div.-ber. ab 1. Jan. 1900, behuf Erwerbung der Genussscheine, wozu auch noch M. 1 400 000 aus dem Spec.-R.-F. ver. wendet wurden. Auf je 5 eingereichte Genussscheine (s. unten) wurde unter Vergütung von 1 % Aktienstempel eine neue Aktie ausgefolgt. Die Prior.-Aktien können zu 105 % amortisiert werden, und zwar nicht nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Herabsetzung des Grundkapitals und Verteilung von Gesellschaftsvermögen (Art. 248 in Verbindung mit Art. 243, 245 des H.-G.-B.), in welchem Falle das Aufgeld ausschliesslich dem bilanzmässigen Jahres- gewinn oder dem besonderen R.-F. zu entnehmen ist, sondern auch ohne Beobachtung der gedachten Vorschriften, insofern die Amortisation vollständig aus dem nach der jährlichen Bilanz sich ergebenden Gewinn erfolgt. Zu der letztgedachten Amortisation bedarf es lediglich eines auf Antrag des A.-R. und der Dir. erfolgenden Beschlusses der gemeinsamen ord. G.-V. der Prior.- und St.-Aktionäre, für welchen Beschluss die ab.- solute Majorität des in der G.-V. vertretenen Grundkapitals genügt, ohne dass es eines zustimmenden Beschlusses einer besonderen G.-V. der Prior.- oder der Stamm-Aktionäre bedarf. Durch solchen Beschluss wird festgesetzt, welcher Teil des Jahresgewinnes je- weilig zur Amortisation von Prior.-Aktien zu verwenden ist. Die Ausl. erfolgt event. vor Juli zum 2. Jan. Im Fall der Liquidation erhalten die Prior.-Aktien aus dem ver- teilbaren Liquidationsergebnis, bevor die St.-Aktionäre zu einem Bezuge gelangen, 105 % nebst etwa rückständigen Div., ferner eine Vergütung von 4½ % pro anno auf den Nominalbetrag ihrer Aktien, berechnet pro rata temporis nach Ablauf des dem Be. ginn der Liquidation zuletzt vorangegangenen Geschäftsjahres. Genussscheine: Die ersten Zeichner der Aktien I. Emission erhielten auf Namen lautende Genussscheine (7000 Stück), welche keine Aktionärrechte einschliessen, die Eigentümer jedoch zum Bezug der Hälfte des eine Jahresdividende von 12 % übersteigenden Über. schusses berechtigen. Im Falle der Auflösung wegen eines 20 % des Aktienkapitals übersteigenden Verlustes werden die Genussscheine wertlos. In allen sonstigen Fällen der Auflösung müssen die Genussscheine eingelöst werden, entweder gegen Zahlung des 12½ fachen Betrages der allenfalls in dem dem Einlösungsbeschlusse vorangegangenen Geschäftsjahre auf die Genussscheine entfallenen Superdividende, mindestens aber mit M. 100 für jeden Genussschein oder im Falle der Vereinigung mit einer andern Ges, gegen Gewährung solcher Genussscheine der vereinigten resp. andern Ges., welche die gleiche Genussberechtigung bezüglich der letztgedachten Ges. erteilen. Die Genuss- scheine wurden lt. G.-V.-B. v. 21./6. 1899 eingelöst. Bis Ende 1903 waren 6985 Genuss scheine gegen neue St.-Aktien umgetauscht. (Siehe Kapital.) Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai in Westeregeln, Frankfurt a. M. oder an einem anderen Orte Deutschlands. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis 10 % des A.-K., 4½ % Div. den Prior.-Aktien, vob übrigen Reingewinn bis 10 % zur Sonderrücklage (bis 15 % des A.-K.), dann bis 10% Tant. an Dir., vom Rest 4 % Div. an St.-Aktien, vom verbleib. Überschuss 10 % Tant, an A.-R., Rest, soweit nötig, zur Ergänzung der Jahres-Div. auf die St.-Aktien bis 12 % vom einbezahlten Kapital desselben. Der event. Überschuss zur Hälfte an ds Genussscheininhaber (s. d.), die andere Hälfte Super-Div. bezw. zur Verf. der G.V. der es freisteht, auf Antrag des A.-R. und der Dir. durch besonderen Beschluss diejenigen Gewinnbeträge, welche an St.-Aktien verteilt werden könnten, statt dessen vollständig oder zu einem Teile zur Amortisation von Prior.-Aktien zu bestimmen. Sollte in einmm Jahre aus dem verteilbaren Reingewinn die Vorz.-Div. von 4½ % nicht vollständiz entrichtet werden können, so findet — nach der Bezahlung der Prior.-Div. für das zuletzt abgelaufene Jahr — die Nachzahlung der Div.-Reste früherer Jahre aus dem noch verteilbaren bilanzmässigen Gewinn des folg. Jahres oder der folg. Jahre statt, Bilanz am 31. Dez. 1904: Aktiva: Bergbau-Konc. 4 100 000, Schachtbau 240 190, Grund- stücke 215 322, Gebäude 1 943 176, Masch. u. Dampfkessel 985 355, Utensil. u. Geräte 189 180, Eisenbahn 276 205, Wasserwerk 29 450, Effluvien 1, Mobil. 1, Pferde u. Wagen 1, Versich. 2500, Kaut. 495 858, Effekten 1 531 196, Hypoth. 22 050, Beteil.-Kto Salzdetfurther Aktien, Archi bald-, Bertha-, Asse- u. Rossleben-Kuxe, Konsortial u. Stickstoff-Ges. (einschl. 633 851 Zugans u. abzügl. 274 645 Abschreib. auf Archibald) 4 582 607, Kassa 11 235, Bankguth. 2 074 6af Debit. 1 004 392, Fabrikate, Material. u. Kohlen 707 935. – Passiva: A.-K. 12 400 000, R.-F. 1 240 000 (Rückl. 12 572), R.-F. 1 388 730 (Rückl. 100 000), Disp.-F. 5000, Kaut Ws 300 000, Pens.-F. 630 358 (Rückl. 70 000), Restkaufgeld d. Grube Archibald 300 000, Kredik 395 248, Div. an Aktien 1 440 000, do. alte 6800, do. an Genusssch. 326, do. alte 2165, Tant. u. Grat. 250 914, Vortrag 52 009. Sa. M. 18 415 550. u Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 313 999, Abschreib. 977 915, do Archibald 274 644, Gewinn 1 925 820. – Kredit: Vortrag 5517, Zs. 87 332, Mieten u. pacht 8631, Div. bezw. Ausbeute a. Salzdetfurth, Asse u. Archibald 155 480, Bergwerksbe 11 1 775 133, Fabrikat.- do. 1 460 286. Sa. M. 3 492 379. von