1568 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. drähte etc.), die Gemeinde Berlin nebst den auf ihrem Grund und Boden errichteten Warte- räumen, unentgeltlich, Schöneberg gegen eine Entschädigung von vier Zehnteln ihres vom Vertragsschiedsgericht geschätzten Wertes zuübernehmen oder Beseitigung der Bahnanlagen und Wiederherstellung des früheren Zustandes der von der Ges. benutzten Strassen zu fordern, während die Gemeinde Wilmersdorf sich für gedachten Zeitpunkt das Erwerb recht der Bahnanlagen und Bahnhöfe auf ihrem Gebiete gegen Zahlung des Sachverständigen- taxwertes zuzüglich 10 % desselben vorbehalten und für den Fall der Nichtausübung dieses Rechtes der Ges. überlassen hat, die im Bahnkörper eingebauten Schienen un- entgeltlich zurückzulassen oder unter Wiederherstellung des früheren Zustandes an sich zu nehmen. Bei den Gemeinden Dalldorf und Tegel gehen nach Ablauf der Vertrags- dauer die Geleis- und alle übrigen Anlagen der Strassenbahn innerhalb des Strassen- gebietes in das Eigentum der Gemeinden über. Den Gemeinden Neu-Weissensee, Lichten- berg und Friedrichsfelde steht es frei, bei Ablauf des Vertrages die Wiederherstellung des früheren Zustandes auf Kosten der Ges. zü verlangen. Vor Ablauf der Genehmigungen haben die Gemeinden Charlottenburg, Rivdorf, Britz, Reinickendorf und Schöneberg, und zwar die ersteren vier Gemeinden zum 31. Dez. 1919, 1924, 1929 und 1934, die letztere zum 31. Dez. 1919, 1925 und 1934 das Recht, die in ihren Gebieten belegenen Bahnanlagen (Geleise nebst Zubehör) und die durch die Verträge mit ihnen begründeten Rechte der Ges. eigentümlich zu übernehmen. Die etwaige Aus- übung des Rechtes muss 12 Monate vorher angekündigt werden. Als Erwerbspreis ist in den Erwerbsfällen von den Gemeinden Charlottenburg, Rixdorf, Britz, Reinickendorf der volle Wert des Unternehmens nach den Grundsätzen des Enteignungsgesetzes unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Eigentumsüberganges zu vergüten; die Ermittlung des Erwerbspreises erfolgt durch ein Schiedsgericht. Die Gemeinde Schöneberg zahlt von dem ebenfalls durch ein Schiedsgericht zu ermittelnden Werte der Anlagen bei der Ausübung des Erwerbsrechtes im Jahre 1919 acht Zehntel, 1925 sieben Zehntel und 1934 fünf Zehntel. Nach dem mit dem Magistrat der Stadt Berlin abgeschlossenen Vertrage sind sämtliche bereits ausgeführten und im Betriebe befindlichen Pferdebahnlinien, soweit sie sich auf Strassenstrecken befinden, die in der Wegeunterhaltungspflicht der Stadtgemeinde Berlin stehen, in Kleinbahnen mit elektromotorischem Betrieb umzuwandeln und ebenso alle während der Dauer dieses Vertrages noch auszuführenden Linien für den gleichen Betrieb einzurichten. Eine gleiche Verpflichtung der Ges. besteht bezüglich der auf Strechen fremder Wegeunterhaltungspflichtiger betriebenen oder zu betreibenden Linien dann, wenn die von dem Wegeunterhaltungspflichtigen gestellten Bedingungen als angemessen für die Ges. gelten müssen. Als Betriebssystem ist im allgemeinen die oberirdische Stromzuleitung anzuwenden. Auch diejenigen Linien, welche man nach gemischtem System mit Accumulatoren betrieb, wurden nach Verf. des kgl. Polizei-Präs. v. 26./9. 1900 in den Oberleitungsbetrieb übergeführt, mit wenigen Ausnahmestrecken, bei welchen Unterleitungsbetrieb angewendet wird. Vergleichende Übersicht: – 1897 1898 1899 1900 1901 2929902 1903 AK. . . M. 21 375 000 44 250 000* 67 125 000 68 625 000* 85 785 000* 85 785 000* 85 785 000 * .... 13 498 100 13 029 800 12 231 200 13 555 200 12 528 000 11 463 400 10361 500 Hypoth.-Schuld . „ 1606 500 1606 500 2 556 500 3 837 500 3 446 000 2 101 000 1 841 000 Länge d. Gleise m 299 224 319 423 351399 453 231 477072 484 485 489 030 Zurückgel. Touren 4 652 608 4984 040 5550 462 6615 503 7375 440 7087699 6 919589 Befahrene km 34 164 305 37 772 595 44 924 467 56 636 558 65 662 251 67413 954 70 162 739 Beförderte Pers. 158 700 000 172 000 000 188 000 000 236 300 000 282 800 000 294 800 000 312 410 000 Gehaltene Pferde 6216 5948 5039 4 628 2 474 571 121 Wagen im Betrieb 1162 1 340 1633 2 244 2529 2 552 2237 Betr.-Einnahm. . M. 17 354 339 18 612 710 20 348 091 24991 632 27 057 415 27 672 000, 29 521 179 Ausgaben . „ 9 145 155 9 994 820 10 913 285 14 908 776 16 864 529 15 938 336 15 905 587 Uberschuss. „ 83 209 184 8617 890 9 434 809 10 (082 856 10 192 885 12 333 624 13 615 501 28. u. Abschreib.. „ 3 450 478 2 241 902 2 084 748 2 286 222 2171 066 2 231 617 2 162 997 EFP. 600 000 600000 600000 650 000 1 064 139 1150 000 1575 000 Abg. an Berlin rsp. Charlottenburgf „ 1588 081 1 349 541 1 656 434 1 788 401 1 987 994 2 050 225 2 176 879 7 23 8 R.-F.-Bestand . . . 2 901 840 3560958 3 807 712 4792 989 5348 975 5 933 0638 6503 483 7506 18)% Dividende . . 3420 000 3 847 500 4 646 250 5 032 500 5 146 875 6 433 875 6 862 800 95 1902 PDiv.-ber. für 1898 M. 21 375 000, für 1899 M. 44 250 000, für 1900 M. 45 750 000, für 1901 M. 68 625 000, für u. 1903 M. 85 785 000, für 1904 M. 100 082 400 A.-K. 1 043, 160 9l6, Behnnetz Ende 1873–96: 12 24/3. 38 764, 74 086, 90 501, 91 984, 100 039. 124 188. 129 979. 138 966, 151 04k3. 168 380. 172 126. 208 731. 218 966, 229 317, 234 176, 242 366, 249 678, 260 227, 263 143, 273 123, 283 602, 29 6 968 736 12 4) Vertragsmäss. Abgaben an die Stadt Berfin ete. 188006: M. 309 981, 463 971, 525 100, 509 663, 650 9, 880317. 997 373. 1 038 015, 1 204 590, 1 266 321, 1 341 526, 1 348 090, 1 361 105, 1 362 917, 1 453 426, 1 583 811. Nach den Mitteilungen über den Umfang der Aufwendungen für aussergewöhnliche Leistungen unßi Beträge, Ges. zu gunsten der Stadtgemeinde sind bis Ende 1903 für rund 491 km Bahnbauten einschl. der 13 die sowie Anlagen für den elektr. Betrie) M. 66 701 415 ausgegeben: davom entfallen auf das Berliner Moeter ver: von der Berliner Gemeinde zu unterhaftenden Verkehrswege nach Abzug der mit M. 20 für das * 3 ö anschlagten Geleiseherstellungskosten für Pflasterungen. Eutwässerungsanlagen. Brückenbauten. Grunds erwerbungen zu Strassenverbreiterungen, mithin für gemeinnützige Verbesserungen der der Ges. bis der Stadtgemeinde durch dio (ies. erspart worden sind M. 53 603 415, Ausser diesem Betrage sin Ü.Kosten durch Ende 1903 verausgabt worden: a) Umpflasterungskosten 6 396 957, b) Pflasterrente 4 416 061. c) 6 Ab die Kanalisat.-Ausführ. in d. Strassen 573 376, d) Strassenreinigungs- u. Schneeräum.-Kosten 37707 33 Fbmmeusteuel der Bruttoeinnahme aus der Personenbeförderung 26 556 815, f) Chausseegeld 173 047, Gemeinde . Gemeinde: 2 422 622, versch, Stenern und Abgaben 436 197, sodass sich bis Ende 1903 eine Gesamtleist. der Ges. int ressc von M. 98 349 263 ergiebt. 2 120 10) 1750 000 0 = ― = = = „