Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. * im und Binger-Hafen-Büdesheim; der weitere Ausbau wird stückweise oder im Ganzen ff genommen, sobald die Gen.-Vers. dies beschliesst. Der Bau wird nicht in eigener geführt, sondern ist dem Ober-Ing. Adolf Hecker in Wiesbaden übertragen. ital: M. 200 000 in 200 Aktien à M. 1000. Geeschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. ektion: Rich. Pennrich. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Reg.-Rat Spamer, Stellv. Bürger- er Franz Neff, Bingen; Bürgermeister Franz Braden I. Büdesheim; Phil. Wirth, Bad uznach; Bankier Adolf Oppenheimer, Ober-Ing. Adolf Hecker, Bankier Gustav Pfeiffer, SGitz in Berlin, W. Behrenstrasse 1. Vorstand in Bochum. det: 13./1. 1896; eingetr. 17./1. 1896. Letzte Statutänd. 21./5. bezw. 30./6. 1900. ck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in den Stadt- und Land- sen Bochum und Gelsenkirchen, sowie Herstellung von Anlagen für elektrische uchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen und Bochum ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuchtungszwecken eingeräumt. Die Ges. erwarb von Siemens & Halske in Berlin verschiedene Strassenbahn- koncessionen in den Kreisen Bochum und Gelsenkirchen, in Königssteele, sowie das Pachtrecht an der Strassenbahn Bochum-Herne ab 1./11896. Das gegenwärtig in Betrieb befindl. Bahnnetz (oberirdische Leitung) hat einschl. der n der Provinz Westfalen und dem Stadt- und Landkreise Bochum gepachteten Linie ochum-Herne eine Länge von rot. 86 km und umfasst folg. Linien: 1) Bochum-Herne km, Konc. bis 1927), 2) Bochum-Wanne (6,2 km, Konc. bis 1929), 3) Bochum-Watten- :id (6,2 km, Konc. bis 1929), 4) Bochum-Laer (4,5 km, Konc. bis 1931), 5) Laer-Witten (4 km, Konc. bis 1951), 6) Laer-Werne (5 km, Konc. bis 1961), 7) Bochum-Weitmar (5 Km, bis 1931), 8) Weitmar-Hattingen (7,3 km, Konc. bis 1951), 9) Linden-Dahlhausen km, Konc. bis 1961), 10) Schalke Bahnhof-Wattenscheid (7,5 km, Konc. bis 1929), Gelsenkirchen-Wanne (5,6 km, Konc. bis 1929), 12) Gelsenkirchen-Steele-Spillenburg am, Konc. bis 1929), 13) Steele-Königssteele (1 km, Konc. bis 1940), 14) Gelsenkirchen- rek (3,5 km, Konc. bis 1929), 15) Bismarck-Buer-Horst (11,5 km, Konc. bis 1941) e noch ausstehenden beiden kurzen Strecken Bochum-Wiemelhausen u. Spillenburg- ellinghausen werden 1905 ausgebaut. Der Wagenpark besteht aus 132 Motor- und 69 Anhängewagen. Kraftstationen in ochum, Gelsenkirchen, Weitmar u. Buer. Fahrgelder-Einnahme 1899–1904; M. 1360 000, 481, 1 584 772, 1 710 334, 1 776 830, 1 878 777; Pers.-Beförder.: 8 801 577, 9 325 628, 12 162, 10 732 738, 11 279 913, 11 907 577. ige mit den Gemeinden: Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum u. den beteiligten emeinden in demselben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welcher nicht unerhebl. Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Konc. auf 6 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Bahn acht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass während Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. eim Ablauf der Konc. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb der Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem den Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. i alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und andkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- me über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die Iigten Gemeinden partizipieren mit 25 %% an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % Ahnlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Aussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für terhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abg für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ler Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine zende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. aer-Werne, Linden-Dahlhausen und Bismarck- Buer-Horst bestehen hinsichtlich und Ubernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Pachtvertrag mit Siemens & Halske 4.-G. Nach dem zwischen der Ges. und jannten Firma abgeschlossenen Vertrage übernimmt die letztere den Betrieb der im Betriebe befindlichen und der noch zu errichtenden Anlagen für eigene .Dieselbe garantiert während der Dauer des Betriebs-Pachtvertrags eine Div. auf das A.-K. von M. 10 000 000 und hat ausser den thatsächlichen Betriebs- Ö