Elektrische Strassenbahnen, „ und Pferdebahnen etc. 1611 se. Gesamtlänge 87,97 km, Betriebslänge 71,61 km. Es besteht der Einheitstarif 10 Pf., doch wird Abänderung bezw. teilweise Erhöhung desselben angestrebt. Besitzstand Ende 1904: 130 Motorwagen, 50 Anhängewagen etc. Befördert 1896 81904: 5 384 476, 11 341 380, 14 914 916, 17763 102, 19 121 895, 18894 682, 18 160 928, 19164524, 700 537 Pers.; Einnahmen: M. 521 490, 1031 131, 1 324 069, 1563 518, 1679 225, 1.665 788, 407, 1792 809, 1 924 031. Personal 1904: 621. An Immobil. gehören der Ges. das Depot-Grundst. Wittenbergerstr., sowie das Kraft- stationsgrundstück Ecke Kurprinzstrasse bezw. Brüderstrasse, ferner je 1 Depot-Grundst. in L.-Kleinzschocher und Stötteritz u. ein Hausgrundstück in Leipzig, Kurprinzstr. 20. oncession: Dauer 40 Jahre vom Beginn des Betriebes ab; endet sowohl für die urspr. als auch für die später errichteten und noch zu errichtenden Linien mit Ablauf dieses Termins. Es geht dann die gesamte Anlage in das Eigentum der Stadt über, mit Aus- nahme: a) der Grundstücke mit Gebäuden u. den in denselben befindl. masch. Einricht. sowie allem sonst. Zubehör; b) der in den letzten 5 Jahren neubeschafften Motorwagen. Die Stadt ist aber berechtigt, die Grundstücke und Gebäude und die in den letzten Jahren angeschafften Motorwagen zur Taxe zu übernehmen. Ausserdem ist die adt befugt, die gesamten Anlagen nach Ablauf von 20, 25, 30 bezw. 35 Jahren nach wert zu erwerben. In diesem Falle hat die Stadt die vorher sub a gedachten Grund- kfücke, Gebäude, sowie die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen jeden- Is zur vollen Taxe zu übernehmen. Für die übrigen Anlagen zahlt die Stadt bei dem Erwerbe nach 20jähr. Betriebe den vollen Taxwert, nach 25jähr. ¾, nach 30jähr. ½, nach 35 jähr. ¼ des Taxwertes. Ausserdem hat sie noch ein Vielfaches des Reingewinnes, der nach dem Durchschnitts- Ergebnis der letzten fünf Jahre vor der Überlassung zu ermitteln ist, zu zahlen, und zwar wenn die Uberlassung der Anlage stattfindet: nach 20jähr. Betriebe den 13 fachen Betrag, nach 25jähr. den 10 vfachen Betrag, nach 30jähr. den Sfachen Betrag, nach 3jähr. den 4¼ fachen Betrag des Reingewinnes, als welcher der Überschuss der Betriebs- Einnahmen über die Betriebs-Ausgaben abzügl. 4½ %, Zs. des Einlage-Kapitals einschl. der Abschreib. und Schuld-Zs. anzusehen ist. Ausserdem erlöschen die Rechte des Unternehmers, wenn derselbe den Betrieb ganz oder auch nur einzelner Teile ohne Genehm. der Stadt einstellt, oder wenn derselbe seinen Verpflichtungen trotz schriftlichen Erinnerns nicht innerhalb der zu stellenden Frist nachkommt, oder wenn die zum Betriebe erforderlichen Mittel durch Beschlagnahme oder sonstwie ihrer Bestimmung entzogen werden, oder endlich, wenn seitens des anigl. Ministeriums dem Rate die Zurücknahme der erteilten Genehm. aufgegeben wird. klärt in einem dieser Fälle der Rat das Erlöschen der Koncession, so kann er sich in Besitz der Anlage mit allem Zubehör setzen. Er hat alsdann den durch Sach- Verständige festzustellenden Wert der Gesamtanlage zu vergüten, wie dieser Wert sich Ene Verwendung der betreffenden einzelnen Gegenstände der Gesamtanlage beim Er- schen der Koncession herausstellt. Für die Benutzung der Strassen während des Betriebes hat die Ges. nach Ablauf ersten 3 Jahre von der thatsächlichen Eröffnung der ersten Strecke an gerechnet ab 1899) 2 % der Bruttoeinnahmen, nach je 5 Jahren um 1 % steigend, bis zu 5 % an die Stadt zu entrichten; 1900–1904: M. 33 584, 33 315, 33 318, 96, 4. Im Hinblick auf diese Rechte der Stadtgemeinde schreibt der Ges.-Vertrag vor, s zur Sicherstellung der Aktionäre ein Tilg.-F. gebildet wird, dem die Rücklagen zu Überweisen sind, welche durch Abschreib. auf Bahnkörper, Grundstücke und Wagen urlich angesammelt werden; auch die Zs. dieses Fonds sollen dem letzteren all- lich gutgeschrieben werden. u Gunsten der Stadtgemeinde sind aus Anlass des Baues und Betriebes der enbahn für Neuherstellung, Unterhaltung und Reinigung der innerhalb des Stadt- sbenutzten Strassen, sowie an besonderen Abgaben im Jahre 1904 folgende Summen u der Ges. aufgewendet worden: An anteiligen Kosten bei Neupflasterungen M. 93 868, Unterhaltung der Fahrbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 82 573, für Reinigung der urbahn innerhalb des Bahnkörpers M. 47 422, vertragsm. Abgabe M. 50 664 (s. auch demnach zus. M. 274 529. Seit Bestehen der Ges. bis zum Schlusse des Jahres ind für die erstgedachten Zwecke zus. M. 2 039 359 verausgabt worden. al: M. 6 250 000 in 6250 Aktien à M. 1000. he: M. 4 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1897, wovon 16./9. 1897 M. 3 000 000 u. 23./3. 1899 M. 1 000 000 zu 102 % aufgelegt wurden. 2000 St. über je M. 1000