1636 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Stuttgarter Strassenbahnen in Stuttgart, Hauptstätterstr. 153 Gegründet: 31./3. 1868 als Stuttgarter Pferde-Eisenbahn-Ges.; handelsger. eingetr. 7./15. April 1868. Firma geändert wie gegenwärtig lt. G.-V.-B. v. 31./3. 1890. Letzte Statutänd. 20./7. 1899. Landesh. Genehm. v. 31./3. 1868. Konc. bis Ende 1930. Zweck: Bau u. Betrieb von Strassenbahnen in Stuttgart, Cannstatt u. Umgebung. Fusio- nierte 1889 mit der 1886 gegr. „Neuen Stuttgarter Strassenbahn Lipken & Cie.“ – Strassenbahn mit elektr. Betrieb (oberird. Stromzuführ.). Bahnlänge 33,77 km, Betriebslänge 40,55 km, Spur- weite 1 m. Linien: 1) Cannstatt-Berg-Paulinenberg-Karlvorstadt-Schützenhaus, 2) Osthein- Hackstrasse-Traubenstr., 3) Westbahnhof-Pragfriedhof-Eckartstr., 4) Rundbahn, 5) Tiergarten- Büchsenstrasse-Thorstrasse-Heusteigstr.-Bopserstr., 6) Bopser-Schlossplatz-Friedrichsstrasse- Hegelplatz-Rosenberg-Seidenstrasse-Schwab-Schickard-Böblingerstr., 7) Moltkekaserne-Schloss- platz-Charlottenplatz-Ostheim. Personen-Beförder. 1899–1904: 9 733 185, 12 128 453, 13 377 340, 13 397 292, 15 375 931, 16 933 190 (ohne Abonn.); Fahrtaxeneinnahme M. 1 209 706, 1 372 717, 1 527 309, 1 550 070, 1789 765, 1 995 376 (mit Abonnenten). Es sind vorhanden: 126 Motorwagen u. 90 Anhängewagen. 1903/1904 wurden Wohnungen für Bedienstete erbaut.. Die Ges. ist bei den Cannstatter Strassenbahnen, G. m. b. H., mit M. 345 000 beteiligt, wovon 50 % = M. 172 500 eingezahlt. Das Rechtsverhältnis zwischen der Ges. und der Stadtgemeinde Stutt- gart betreffs Anlage und Betrieb der Strassenbahn ist durch die Verträge v. 22./8. 1889„ 19./7. 1894 und 26./6. 1899 geregelt. Für die Benützung der Strassen erhält die Stadts gemeinde seit 1./1. 1897 für das Kalenderjahr 2½ % der jeweiligen Brutto-Einnahmen der Ges. an Fahrgeldern; ausserdem vom 1./4. 1902 an einen jährl. Beitrag von M. 10 000 zur Unterhaltung der Krongutstrassen. Die Zahlung von 1 % erfolgt ohne Rücksicht auf das Betriebsergebnis der Ges. in dem betreffenden Jahre; die Zahlung der weiteren 1½ % ruht in den Jahren, in welchen die Ges. nicht wenigstens 4 % Div. auf die St.-Aktien zur Verteilung bringt; sie ist aber ganz oder teilweise nachzuholen, sobald die Betriebs- ergebnisse späterer Jahre die Mittel hierzu und gleichzeitig zur Zahlung einer Div. von 4 % auf die St.-Aktien wieder gewähren. Die Zahlung erfolgt am 1./4. des folgenden Jahres. Verbleibt vom 1./1. 1902 an der Ges. nach Bezahlung einer 6 % Div. auf die St.-Aktien noch ein weiterer Überschuss, so erhält die Stadtgemeinde 0 desselben als weitere Abgabe. Die Erlaubnis zur Anlage und zum Betrieb der Strassenbahnen auf dem Areal der Krongutsverwaltung ist eine stets widerrufliche und kann jeweils ohne weiteres zurückgezogen werden. Die Konc. für Stuttgart läuft am 31./12. 1930 ab. Mit dem Ablauf der Konc. erlangt die Stadtgemeinde das Recht, die gesamte Bahn- und Betriebsanlage mit allen beweg- lichen und unbeweglichen Zubehörden zu erwerben. Erklärt die Stadtgemeinde spätestens 6 Monate vor Ablauf der Konc. von dem ihr zustehenden Erwerbungsrecht keinen Ge- brauch zu machen, und kommt keine anderweitige Vereinbarung zustande, so hat die Ges. alle auf den städtischen Strassen und Plätzen befindl. Einrichtungen für die Bahn, z. B. Geleisanlagen etc. zu entfernen und die von der Bahn berührten Teile der Strassen und Plätze in guten, ordnungsmässigen, dem übrigen Bestand der betreffenden Strassen entsprechenden Zustand auf ihre Kosten zu versetzen und hierbei die Anordnungen des Gemeinderats zu befolgen. „„ Kapital: M. 4 500 000 in 3750 St.-Aktien I. Em. (Nr. 1–3750) à fl. 100 = fl. 375 000 = M. 642 (urspr. A.-K.), 800 St.-A. Lit. B (Nr. 1–800) à M. 1000 = M. 800 000, 750 St.-A. Lit. C (Nr. 1550) à M. 1000 = M. 750 000, 175 Prior.-Aktien (Nr. 1–175) à M. 1000 = M. 175 000, 80 Aktien Lit. D (Nr. 1551–2181) à M. 1000 und 1 do. à M. 1142.86 (Nr. 2182) = M. 632 14 1500 St.-Aktien Lit. E (Nr. 2183–3682) à M. 1000 = M. 1 500 000. Um den 08 1 der St.-Aktien Lit. D (Em. IV) erhöht lt. G.-V.-B. vom 31. März 1898, 0 den Aktionären 30./4. – 14./5. 1898 zu 107.50 %, Rest von einem Konsortium zu ar übernommen. Von diesen Aktien IV. Em. von 1898 waren 25 % und das Agio 25 % am 1. Juli und 50 % am 1. Okt. 1898 einzuzahlen, div.-ber. für 1898 pro 01 ihrer Einzahlung. Die G.-V. vom 20. Juli 1899 beschloss weitere Erhöhung um M. 1. Ver- (auf M. 4 500 000) in 1500 St.-Aktien Lit. E (Nr. 2183–3682) à M. 1000, div.-ber. 3 aren hältnis der Einzahlungen. Diese neuen Aktien wurden 1.–15. Okt. 1899 den 985 50% zu 108.25 %, anderweitig zu 125 % angeboten; 25 % und das Aufgeld waren 80 399 5 . am 1./10, 1900, restliche 50 % wurden zum 1./10. 1901 eingefordert. Im warb die Stadt Stuttgart ca. aller Aktien zu 240 %, zahlbar in 3½ % Oblig. der Emis. Bezugsrechte: Bei Emission neuer Aktien haben die Besitzer der Aktien früherer sionen ein Vorrecht. Die Prior.-Aktien haben ein Div.-Vorzugsrecht von auch im Falle der Liquid. vor den St.-Aktien zum Zug. Die Prior.-Aktien sind amo Anleihe: M. 2 500 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. minist. Genehm. v. 24./5. 1902, 33 I. Tilg. zu 105 %; 5000 Stücke (Nr. 1–5000) à M. 500 auf den Inhaber. Zs. 1./5. u. E e gunz ab 1906–30 lt. Plan; Verl. am 15./7. (erste 1906) auf 1./11. Eine hypoth. zur Sicherung der Anleihe hat nicht stattgefunden. Dagegen bat 3 pflichtet, bis zur vollständ. Tilg. der Anleihe keinerlei hypoth. Belastung ihres 933 vorzunehmen. Der Erlös des Anlehens wird zu folgenden Zwecken 0 3 1 Rückzahlung des Restes des hypoth. gesicherten Anlehens von M. 630 3 Aaafandes noch schuldigen Zielerposten im Betrage von M. 35 000, b) zur Deckung des Ba a) zur o% und kommen ht von 6 70 mortisierbar. ahlbaß 1 ſie Ges. Ver Besitztums e der