Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1643 70 281, Unterstütz.-F. 5242, Versich.-F. der Accumulatorenbatterien 3060, Materialien- te 61 577, Debit. 85 429, rückständ. Einzahl. auf M. 300 000 Aktien 225 000. – Passiva: 4300 000, Oblig. 837 000, do. Zs.-Kto 11 520, alte Div. 192, Annuitätenanleihe 2755, R.-F. 11910 (Rückl. 5335), Ern.-F. 70 281, Unterstütz.-F. 5242, Versich.-F. der Accumulatorenbatterien 3060, Rückstellung f. Pens.-Versich. der Beamten 552, Aktienspesen-Res. 73 716, Kredit. 191 984, Div. 100 000, Vortrag 2088. Sa. M. 5 640 304. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 293 742, allg. Geschäfts-Unk. 8460, Oberleitung des Betriebes 11 969, Entschäd. an A.-R. 6600, Oblig.-Zs. etc. 41 288, Abschreib. auf Betriebsmittel u. Material. 10 000, Gewinn 107 424. – Kreqit: Vortrag 714, Betriebs- innahmen 478 770. Sa. M. 479 484. Kurs Ende 1897–1904: Nur die Prior.-Aktien notierten in Stuttgart, waren aber meistens estrichen. Dividenden: St.-Aktien 1884–1902: 0, 0, 0, 0, 2, 0, 0, 3, 2½, 2½, 3, 3, 3, 2, 0, 0, 4, 4 %; Prior-Aktien 1892–1902: 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 0, 0, 6, 5 %; gleichber. Aktien 1903–71904: 2, 4 %. Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Für neuauszugebende Div.-Scheine nach gesetzl. Frist. Vorstand: Kaiserl. Eisenbahnbau- u. Betriebs-Insp. a. D. W. Classen. Prokuristen: Reg.-Baumeister Brückner, Verkehrs-Insp. Nefflen. Aufsichtsrat: (9–14) Vors. Bank-Dir. Alb. Heimann, Cöln; Stellv. Rechtsanw. K. Hauss- mann, Gemeinderat Dr. Hch. Rettich; Mitgl.: Ministerialrat Dr. Karl von Heffner, Stuttgart; Bau-Insp. a. D. Gen.-Dir. Johs. Mühlen, Cöln; Reg.- u. Baurat a. D. Franz Lohse, Karlsruhe; Eisenbahn-Dir. C. Plock, Berlin; Oberamtsbaumeister K. Vogler, Neresheim; Dir. Müller von der Werra, Dr. jur. Alf. Jaffé, Berlin. Hahlstellen: Stuttgart: Württ. Bankanstalt vormals Pflaum & Co., Württemb. Vereins- bank. Stahl & Federer. 33 0 MxYye- Würzburger Strassenbahnen Akt.-Ges. in V firzburg. Gegründet: 10./7. 1899; handelsger. eingetr. 24./7. 1899. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Herstellung, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in Würzburg und dessen Umgebung, sowie die Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen, ferner die Herstellung von Anlagen für elektr. Beleuchtung und Kraftübertragung und der Betrieb aller mit vorstehendem zusammenhängenden Geschäfte. Am 11./12. Aug. 1899 hatte die Ges. mit der Elektricitäts-Act.-Ges. vorm. Schuckert & Co. in Nürnberg einen Vertrag geschlossen, laut welchem sie denjenigen zwischen der letzteren und der Stadt- gemeinde Würzburg im März 1899 abgeschlossenen Vertrag, dessen Gegenstand die Elek- kisierung und der Betrieb der bestehenden Strassenbahnlinie, sowie der Bau u. Betrieb neuer elektrischer Strassenbahnlinien zum Zwecke des Personen- und Güterverkehrs in Würzburg bildete, sowie die in Würzburg bereits bestehenden Bahnanlagen nebst allem 3 Zubehör übernahm. Die Bauausführung sämtl. Linien (auch der etwa noch später zu erbauenden Strecken) erfolgte durch die Elektricitäts-Act.-Ges. vorm. Schuckert & Co. in Mirnberg. Die Umwandlung der 1899 bestandenen Linien (4,6 km) und der Bau der. naeuen Strecken, sowie die Inbetriebsetzung derselben war im Sommer bezw. Herbst 1900 Di vollendet. Betriebslänge 1903 14,8 km. . Koncessjon der Stadtgemeinde Würzburg läuft bis 1. Okt. 1939. Als Entgeld für die Fenutzung der städtischen Strassen hat die Ges. bis zum 1. Mai 1902: 0 %; vom 1. Mai 1902 bis 1. Mai 1912:/1 %; vom 1. Mai 1912 bis 1. Mai 1922:.2 %; vom 1. Mai 1922 bis I.f Mai 1927: 3 % vom I. Mai 1927 bis 1. Mai 1932: 4 %; vom 1. Mai 1932 ab 5 % der sährl. Bruttoeinnahmen an die Stadt zu zahlen, jedoch nur von den Einnahmen aus dem etrieb innerhalb der jeweiligen Stadtgemarkung nach Verhältnis der auf letzterer ge- 8 eisteten Wagenkilometer zu den auf sämtlichen Linien geleisteten Wagenkilometern. 01 Die Stadtgemeinde ist berechtigt, nach Ablauf von 25 Jahren vom 1. Okt. 1899 ab gesamte Anlage für den 20fachen Durchschnittsbetrag des Reingewinns der letzten Betriebsjahre Kkäuflich zu erwerben, jedoch soll der Übernahmepreis den 1½ fachen ekt- des ganzen Werkes, welcher mit Rücksicht auf den Fortbetrieb der Bahn zu 5 schätzen ist, nicht übersteigen. Der Vertrag gilt auf je weitere 10 Jahre verlängert, falls Stadt sich nicht auf desfallsige Aufforderung der Ges. im vorletzten Jahre binnen en erklärt hat. Nach Verlauf von 80 Jahren vom 1. Okt. 1899 ab geht die ge- II zs ohne Ausnahme unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über. Nach . der Betriebsdauer hat die Stadt das Recht, die Fortschaffung der Anlagen unter 0 86 des früheren Zustandes zu verlangen oder die ganze Anlage und zwar die m en Geleisanlagen nebst Zubehör ohne Entschädigung, das bewegliche Betriebs- h. die Gebäulichkeiten und die maschinellen Anlagen zum Taxwert und die stücke zum Erwerbspreis zu übernehmen. Die Kosten für Anlage u. Erweiterung werden nach Vollendung derselben durch gegenseitiges Anerkenntnis fest- den Seli Der Strom ist von dem städt. Elektricitätswerke zu entnehmen. Die Ges. hat elbstkostenpreis zuzügl. 20 % desselben an das städt. Elektricitätswerk zu entrichten. Ges. ist verpflichtet, auf Verlangen der Stadtgemeinde im Falle des Bedürf- R. worüber im Streitfalle ein Schiedsgericht entscheidet, während der ersten 35 Jahre nsdauer den Bau weiterer Linien auszuführen. Ist ein solehes Bedürfnis Koncessio 0 muss die Inbetriebsetzung der neuen Linien innerhalb 9 Monaten vom fkottzestellt, 8 Aufforderung an geschehen.