Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1685 recke Emden-Azoren des 2. Kabels im Betriebe ist und das der Commercial Cable Company gehörige Kabel Azoren-Canso-New VYork zur Entlastung des Deutschen Kabels Azoren-New York mit herangezogen werden muss, jedoch abzüglich des Gebührenanteils, den die Commercial Cable Company für die Benutzung ihres Kabels beansprucht. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden „ findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7170 000 erreicht haben. Der Kabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u. vor di insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902, zurückgenommen wird. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist CG. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes durch Vertrag v. 31./5. 1902 übertragen wvorden. In diesem Vertrage haben sich die Nordd. Seekabelwerke zur Herstellung und Legung der beiden Kabelstrecken innerhalb der vorgesehenen Fristen verpflichtet. Die Kosten für die betriebsmässige Lieferung und Verlegung einschl. der Lotungen, belaufen sich nach dem festgesetzten Lieferungsprogramm auf M. 20084 000. Das neue Kabel ist mit einer stärkeren Ader versehen wie das erste Kabel, um eine noch grössere Sprechgeschwindigkeit, wie bei diesem, zu erzielen. – Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist im Juni 1904 betriebsfähig geworden. Eine Unterbrechung des Verkehrs zwischen Deutschland u. Amerika ist jetzt nicht mehr zu befürchten. Die Vergüt. des Reichs an die Ges. betrug obigen Verträgen gemäss 1904 M. 750 000, wovon M. 400 000 für den Oblig.-Zs.-Dienst, M. 150 00)00 zur Unter- haltung des Kabels II dienten, 1905 wird das Reich M. 1 620 000 zu zahlen haben. Hr Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mittel hat die G=V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. IAm Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sich auch das BHeqdürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel id für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüsteét ist. Zu diesem Zwecke wurde von der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch- Atlantischen Telegraphen-Ges. in Nordenham unter der Firma ,Norddeutsche Seekabel- Verke Aktiengesellschaft“ 29./5. 1899 eine Ges. der in Cöln domizilierenden Land-u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines Seeigneten Fabriketablissements ihrerseits durchV bernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten Kapital der Nordd. Seekabelwerke A.-G. M. 6 000 000, wovon die Deutsch-Atlant. mmen hat. Die Nordd. See- abelwerke haben Okt. 1900 mit der Fabrikation von Kabeln begonnen (Div. 1901–1903; %, 1904: 8 %) und auch das 2. Kabel nach New York verlegt. 1M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A– zu je 89. Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- 62 ie esem Zeitpunkt, wenn u. zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss höhung um M. 8 000 000 (Serie F u. G), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien 1 ausgegeben, den bisher. Aktionären zu 101.25 % zur Verf. gestellt u. seit 1./9. 1904 24 000 000, voll eingezahlt. Die Aktien rle F nehmen an der Div. für 1904 bis 4 % für 7½ Mon., darüber hinaus voll teil, ab 1905 ind sie mit den übrigen Aktien ganz gleichberechtigt. SDas Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 50 000 000 öht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit von? bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldvyerschreib. It. G.-V.-B. v. 30./6. 1902, aufgenommen ur Legung des 2. Deutsch-Atlantischen Kabels (s. oben), Stücke (Nr. 1–20 000) à M. 1000, Mtend auf Namen des A. Schaaffh. Bankver. in Cöln, an Ordre gestellt und durch In- ment übertragbar. Genannter Bankverein ist den Gläubigern aus den Oblig. aber icht verpffichtet. .u Mis 5 06 längstens 40 Jahren durch jährl. von M. 210 470 zuzügl. ersp. Zs. im Okt. (zuerst 1905) auf 2./1.; ab 1./7. 1912 ver- 0 Tilg. oder gänzliche Kündigung mit 6 Monate Frist vorbehalten. Die Ges. haftet KA kneibe mit ihrem ganzen Vermögen. Behufs Deckung des Zs.- u. Amort.-Dienstes 4 anleihe ist mit dem Reichspostamte vereinbart worden, dass dasselbe von den der 31 leistenden festen Vergütungen von M. 750 000 bezw. M. 1 710000 (Ss. oben) 1904