Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 1611 Badische Lokal-Eisenbahnen Actien-Gesellschaft in Karlsruhe mit Zweigniederlassung unter der Firma: Direktion der Württembergischen Lokal-Eisenbahnen. Zweigniederlassung der Badischen Lokal-Eisenbahnen Aktiengesellschaft, in Stuttgart. Gegründet: 27./10, 1898. Letzte Statutänd. 23.5. 1900. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Errichtung, Erwerb u. Betrieb von Eisenbahnen, insbes. im Grossh. Baden. Die Ges. ist namentlich berechtigt: a) die zur Errichtung u. zum Betriebe von Eisenbahnen im Grossh. Baden erforderl. Koncessionen der zuständigen Behörden einzuholen, sowie derartige Konc. mit Genehm. der zuständigen Behörden von Dritten zu erwerben; b) Eisenbahnen im Grossh. Baden mit oder oline finanzielle Beihilfe Dritter zu bauen oder durch Dritte bauen zu lassen, sowie anzukaufen oder zu bachten; c) die ihr gehörigen Eisenbahnen zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen oder zu verpachten. Die Ges. ist auch befugt, aus den elektr. Centralstationen, welche sie zum Betriebe ihrer Bahnen errichtet oder erwirbt, Licht und Kraft an Dritte abzugeben. Die Ges. kann ihr Unternehmen auf den Erwerb, Bau und Betrieb von Eisenbahnen in den Nachbarstaaten ausdehnen. Die Ges. darf Schuldverschreib. nur in solcher Zahl u. Höhe ausgeben, dass deren Gesamtbetrag den jeweiligen N ennbetrag des Grundkapitals nicht übersteigt. Die Ges. besitzt folgende Lokalbahnen (No. la, 2 u. 3 von der Westdeutschen Eisen- bahn-Ges. übernommen;: 1) a. Nebenbahn Bruchsal-Odenheim-Menzingen: N ormalspurig, Länge 30,2 km, Kon- cessionsdauer 90 Jahre ab 5. Okt. 1894. Staatsbeitrag à fonds perdu M. 16 000 pro km, seitens der Genteinden kostenlose Hergabe von Grund und Boden und M. 65 000 Zu- schuss. Nach 25jähriger Betriebsdauer kann der Staat die Bahn ankaufen für den 25fachen Betrag der durchschnittlichen Reineinnahmen der letzten 5 Jahre, falls dieser Betrag kleiner ist als das Anlagekapital, für dieses selbst. Nach Ablauf der Koncessions- dauer unentgeltl. Übergang an den Staat. Betriebseröffnung 5./3. 1896. b. Nebenbahn Odenheim-Hilsbach: Normalspurig, 11 km lang, Fortsetzung der Bahn Bruchsal-Odenheim, Konc. ab 13./1. 1898, Bedingungen wie bei Bruchsal-Odenh.-Menzingen. Staatsbeitrag M. 18 500 pro km, Gemeindezuschuss M. 75 000. Betriebseröffn. 3./9. 1900. 2) Nebenbahn Bühl-Oberthal: Normalspurig, Länge 5,97 km, Koncession ab 5. April 1895 unter gleichen Bedingungen wie bei der vorgenannten Bahn. Einmaliger Staatszuschuss M. 160 000, Beitrag der Interessenten und Gemeinden M. 70 000, der Kon- cessionäre für Grunderwerb M. 90 000. Betriebseröffnung im Dez. 1896 bezw. Jan. 1897. 3) Nebenbahn Karlsruhe-Ettlingen-Herrenalb und Ettlingen-Pforzheim: Meterspurig, Länge 60 km, Koncession für die badische Strecke ab 17, Nov. 1896, für die württemb. ab 14. Juli 1897. Bedingungen wie oben mit folgenden Abweichungen: An der 6 % des Anlagekapitals übersteigenden Reineinnahme nehmen die Regierungen nach Verhältnis der geleisteten Staatsbeiträge teil (Baden M. 18 000 bro km, Württemberg den gleichen Betrag, aber nur für die auf württemb. Gebiet liegende Linie nach Herrenalb). Betriebs- eröffnung ab 1./12. 1897–1900 successive, Reststrecke Brötzingen-Pforzheim 2./7. 1901. 4) Nebenbahn Wiesloch-Meckesheim und Wiesloch-Waldangelloch: Normalspurig, Länge 19,8 und 13 km, Koncession ab 17. Febr. 1899. Koncessionsbedingungen wie bei Karlsruhe-Herrenalb-Pforzheim mit folgenden Abweichungen: Staatszuschuss M. 19 000 pro km; die Abtretung der Linie Wiesloch-Meckesheim an den Staat kann jederzeit ge- fordert werden. Bei Ankauf vor Ablauf der 10 ersten Betriebsjahre treten zu dem Mindestpreis diejenigen Beträge hinzu, welche zu einer 4 % Verzinsung des Anlage- kapitals gefehlt haben. Zuschuss der Gemeinden für Geländeerwerb M. 229 000, davon für den Ankauf der Pferdebahn Wiesloch-Stadt-Staatsbahnhof ca. M. 46 000 verwandt. Die Linie Wiesloch-Meckesheim wurde 14.5. 1901, Wiesloch-Waldangelloch 16./10. 1901 eröffnet. 5) Nebenbahn Aalen-Neresheim-Ballmertshofen (Härtsfeldbahn): Meterspurig, 39 km, Betriebseröffnung am 31./10. 1901. Staatszuschuss M. 20 000 pro km, ausserdem M. 60 000 für die Einführung in den Bahnhof Aalen, Zuschuss von Thurn und Taxis M. 55 000, vom Amtsverband Neresheim M. 35 000, von der Stadt Reutlingen M. 35 000, von den Ge- meinden kostenlose Hergabe von Grund und Boden. Nach Ablauf von 90 Jahren gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Der Ankauf kann schon früher gefordert werden, jedoch nicht vor Ablauf von 25 Jahren nach Beginn des Betriebes. Erfolgt der Ankauf vor dem Ablauf eines 50jährigen Betriebes, so wird der 25 fache Betrag des durchschnittl. Reinertrages der letzten 5 Betriebsjahre als Ankaufs- Preis erstattet, falls derselbe nicht 10 % des Anlagekapitals übersteigt. Mind. wird aber das Anlagekapital als Kaufpreis vergütet; das Anlagekapital gilt auch bei Ankauf nach Ablauf eines 50jährigen Betriebes als Kaufpreis. Die Fortsetzung über Lauingen nach Dillingen (16.60 km) kam 4./4. 1906 in Betrieb. 6) Nebenbahn Reutlingen-Gönningen: Normalspurig, 16,6 km, Staatszuschuss M. 15 000 bro km, kostenloses Bauterrain seitens der Gemeinden und barer Zuschuss. Betriebs- eröffnung 18./4. 1902. 7) Nebenbahn Neckarbischofsheim-Hüffenhardt: Normalspurig, 17 km, Staatszuschuss M. 20 000 pro km, Eröffnung 16./10. 1902. Gesamtlänge der im Betrieb befindlichen Bahnlinien ungefähr 228 km.